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Sonderregelungen zur Wahl des Klausurortes

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Für Studierende, die

  • im nicht anrainenden Ausland wohnen,
  • dauerhaft behindert oder
  • inhaftiert sind,

können bezüglich des Klausurortes Sonderregelungen getroffen werden.

Die Klausuranmeldung erfolgt über das Anmeldeportal WebRegIS. Anders als die Studierenden, die sich an einem der angegebenen regulären Klausurorte anmelden, wählen Sie auf der entsprechenden Seite den Button „Sonderfallanmeldung“.

Studierende, die eine Sonderregelung in Anspruch nehmen können, unterliegen besonderen Anmelderegularien. Diese sind neben den allgemein gültigen Hinweisen zur Anmeldung bzw. zum Rücktritt zwingend zu beachten!

Studierende mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland

Gemäß einem Erlass des Auswärtigen Amtes haben Studierende mit dauerhaftem Wohnsitz im nicht-anrainenden Ausland Gelegenheit, die Klausuren unter Aufsicht in einer der nachstehend aufgeführten Einrichtungen abzulegen, sofern diese Einrichtungen die Betreuung ermöglichen können. Diese Regelung gilt nicht für Studierende im anrainenden Ausland!

Klausurdurchführende Einrichtungen
Fernstudierende mit Wohnsitz im nicht-anrainenden Ausland können sich zum Ablegen der Klausuren an die Goethe-Institute wenden. Die Goethe-Institute erheben von den Studierenden für die Abnahme von Klausuren der FernUniversität eine Gebühr von ca. 70,00 € pro Klausuraufsicht.

In Ländern, in denen sich kein Goethe-Institut, aber eine von der Bundesregierung geförderte deutsche Schule befindet, können Studierende die Prüfung an dieser Schule ablegen. Auch hier fällt ggf. eine Gebühr für Studierende für die Klausuraufsicht an, die vor Ort zu entrichten ist. Dies ist mit der Schule vor der Anmeldung zur Klausur zu klären.

Nur in den Ländern, in denen es weder Goethe-Institute noch geförderte deutsche Schulen gibt, kann die diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland eine Prüfungsklausur beaufsichtigen. Auch hier fällt für Studierende eine Gebühr von ca. 70,00 Euro für die Klausuraufsicht an, die vor Ort zu entrichten ist. Das Ablegen von Klausuren in Räumen eines Honorarkonsuls ist nicht möglich.

Die FernUniversität erhebt zurzeit keine gesonderten Gebühren für die Ablegung der Klausuren im Ausland.
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Klausurzeiten
Um Missbrauch durch die Verbreitung der Klausurinhalte über Internet oder Telefon zu verhindern und zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist eine Abweichung von den von uns vorgegebenen Terminen und Zeiten nicht möglich. Sollte z. B. am Klausurtag im Gastland ein Feiertag sein, oder die deutsche Einrichtung auf Grund der Zeitverschiebung geschlossen sein, kann die Klausur dort nicht abgelegt werden. Es muss dann ein anderer Klausurort gewählt oder die Klausur ggf. in Deutschland abgelegt werden.
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Voraussetzungen für die Anmeldung
Einem Antrag auf Anmeldung kann nur stattgegeben werden, wenn

  1. die Betreuung vor Ort abschließend geklärt ist,
  2. die entsprechenden Nachweise dem Prüfungsamt vorgelegt wurden,
  3. der Versand der Klausurunterlagen reibungslos verlaufen kann,
  4. alle Angaben bei der Anmeldung in WebRegIS vollständig und fehlerfrei sind,
  5. die Anmeldung in WebRegIS vollständig (s. 1. bis 4.) vor Ende der Anmeldefrist erfolgt.

Zu 1.: Aus organisatorischen Gründen ist es zwingend notwendig, dass die Klausurdurchführung vor der Anmeldung und vor dem Ablauf der Anmeldefrist mit den Einrichtungen detailliert geklärt ist. Beachten Sie Ferienzeiten, in denen etliche Institutionen geschlossen sein könnten. Studierende sollten sich also frühzeitig mit den in Frage kommenden Einrichtungen in Verbindung setzen und die Betreuung zu den Klausurterminen klären.

Spätestens mit der Anmeldung ist dem Prüfungsamt die schriftliche Einwilligung der Einrichtung über die Klausurbetreuung vorzulegen; eine als E-Mail erhaltene Betreuungsbestätigung der Institution reicht aus. Aus ihr müssen die abgesprochenen Uhrzeiten (Ortszeit) hervorgehen. Die Bestätigung ist unaufgefordert und vollständig vorzulegen!

Zu 2.: Studierende, die eine Semesteranschrift in Deutschland oder einem der anrainenden Länder angeben, müssen einen Nachweis über den dauerhaften Wohnsitz im nicht-anrainenden Ausland vorlegen (Visum, Bescheinigung des Arbeitsgebers o.ä.).

Zu 3.: Klären Sie evtl. Besonderheiten, die für den reibungslosen Versand der Klausurunterlagen entscheidend sein können, mit der Einrichtung ab (Adressangaben, Versandwege etc.).

Vergewissern Sie sich, dass die Institutionen bereit sind, die Unterlagen nach Ablegung der Klausur(en) auf dem schnellst möglichen Weg an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zurückzusenden.

Zu 4.: Bei der Anmeldung sind neben der Adresse der Einrichtung und dem Namen der Aufsichts- bzw. Kontaktperson auch deren E-Mail-Adresse und Telefondurchwahl anzugeben. Achten Sie bitte unbedingt auf die korrekte Angabe aller Daten, um einen reibungslosen Versand zu gewährleisten. Geben Sie die Straße, nicht das Postfach an, sofern die Zusendung per Kurier nur an eine physische Adresse möglich ist (länderspezifische Regelungen bitte beachten)!

Die Versandanschrift der betreuenden Einrichtung wird aus den Angaben in WebRegIS generiert. Daher sind Sonderzeichen (diakritische Zeichen, Sternchen etc.), Doppelnennungen bzw. Wiederholungen und persönliche Anmerkungen nicht zulässig! Sonderzeichen und insbesondere diakritische Zeichen führen zu Fehlern bei der Weiterverarbeitung der Daten für den Versand. Leerzeichen sind erlaubt.

Zu 5.: Eine Verlängerung der Anmeldefrist aufgrund fehlender Nachweise oder Angaben ist leider ausgeschlossen.

Die Klausurunterlagen werden in der Regel frühestens zwei Wochen vor dem (ersten) eigenen Klausurtermin per Kurier versendet. Wir empfehlen unseren Studierenden sich zwei bis drei Werktage vor der (ersten) Klausur mit ihrem Ansprechpartner am Klausurort in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass die Unterlagen vorliegen und der Termin eingehalten werden kann. Sollten die Unterlagen noch nicht eingetroffen sein, ist das Prüfungsamt umgehend per E-Mail zu informieren! Am Klausurtag selbst können keine Unterlagen mehr versendet werden!

Klausuren, die aufgrund fehlerhafter Angaben bei der Anmeldung nicht rechtzeitig am Klausurort vorliegen und daher nicht durchgeführt werden können, fallen unter die Regelung „Sanktionen bei Nichtabmeldung“.
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Anmeldung
Die Anmeldung ist online über WebRegIS vorzunehmen. Auf der Seite „Prüfungsklausuranmeldung“ wählen Sie statt eines Ortes den Button „Sonderfallanmeldung“ und geben in der sich öffnenden Maske die Daten ein (s. Zu 4.)

Falls Ihnen eine Online-Anmeldung im nicht-anrainenden Ausland über WebRegIS bis zum Anmeldeschluss nicht möglich ist, kann diese per Fax 0049-(0)2331/987-4759 oder -334 erfolgen. Eine Klausuranmeldung per E-Mail ist nicht möglich!
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Rücktritt
Sollte ein Rücktritt von einer Klausur erforderlich werden, ist – neben der Online-Abmeldung über WebRegIS – auch die Einrichtung, durch die die Klausur durchgeführt werden sollte, rechtzeitig zu informieren!

Bedenken Sie, dass die Durchführung der Klausuren, die unter die Sonderregelungen fallen, für die Institutionen oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Bitte melden Sie sich nur zu den Klausuren an, zu denen Sie auch tatsächlich antreten möchten. Bei kurzfristigem Rücktritt oder unentschuldigtem Fehlen sind Sanktionen durch die Institutionen nicht auszuschließen!
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Stornierung der Anmeldung durch das Prüfungsamt
Stellt sich nach Ablauf der Anmeldefrist bzw. erst beim Versand heraus, dass die Zustellung der Unterlagen aufgrund fehler- bzw. mangelhafter Angaben nicht reibungslos verlaufen kann, erfolgt durch das Prüfungsamt die Stornierung der Anmeldung.
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Dauerhaft behinderte Studierende

Studierende, die dauerhaft so behindert sind, dass sie nicht zu den Klausurorten anreisen können, haben u.a. die Möglichkeit, die Klausuren an einem nahe gelegenen Regional- bzw. Studienzentrum zu schreiben, sofern dieses dazu in der Lage ist. Desweiteren besteht die Möglichkeit, die Klausuren unter Umständen zu Hause abzulegen. Die Ablegung der Klausuren zu Hause kann in begründeten Fällen und nur unter Aufsicht durch eine verbeamtete Gymnasiallehrerin bzw. einem verbeamteten Gymnasiallehrer durchgeführt werden.

Studierende, die zu Hause betreut werden müssen, müssen sich zu Beginn der Anmeldephase mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen, um die Betreuungs­möglichkeiten zu klären.

Voraussetzungen für die Anmeldung
Einem Antrag auf Anmeldung kann nur stattgegeben werden, wenn

  1. dem Prüfungsamt gegenüber ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt wurde,
  2. die entsprechenden Nachweise dem Prüfungsamt vorgelegt wurden,
  3. die Betreuung abschließend geklärt ist,
  4. alle Angaben bei der Anmeldung in WebRegIS vollständig und fehlerfrei sind,
  5. die Anmeldung in WebRegIS vollständig (s. 1. bis 4.) vor Ende der Anmeldefrist erfolgt.

Zu 1.: Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn einem vorangegangenen Antrag auf Nachteilsausgleich von Seiten des Prüfungsamtes stattgegeben wurde.

Zu 2.: Das Prüfungsamt benötigt frühzeitig eine Kopie des Behindertenausweises in Verbindung mit einem fachärztlichen Attest oder ein amtsärztliches Attest, aus denen die Art der Beeinträchtigung hervorgeht.

Zu 3.: Desweiteren ist es zwingend notwendig, dass die Klausurdurchführung vor der Anmeldung und dem Ablauf der Anmeldefrist mit den Einrichtungen geklärt ist. Studierende sollten sich also frühzeitig mit den in Frage kommenden Einrichtungen in Verbindung setzen und die Betreuung zu den Klausurterminen detailliert klären. Beachten Sie evtl. Urlaubszeiten der Studienzentren und Ferienzeiten der Schulen. Spätestens mit der Anmeldung ist dem Prüfungsamt die schriftliche Einwilligung der Einrichtung bzw. der Aufsichtsperson über die Klausurbetreuung vorzulegen, eine E-Mail genügt. Aus ihr müssen die abgesprochenen Uhrzeiten hervorgehen.

Zu 4.: Können die Klausuren an einem Regional- bzw. Studienzentrum abgelegt werden, sind die Daten des für die Durchführung der Klausuren verantwortlichen Mitarbeiters bzw. Aufsichtsperson anzugeben. Neben der Adresse sind ebenfalls eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, unter der die Kontaktperson bzw. der Aufsichtsperson erreichbar ist, anzugeben. Bei einer Beaufsichtigung durch eine Gymnasiallehrerin bzw. einem Gymnasiallehrer benötigen wir die Adresse des Gymnasiums!

Achten Sie bitte unbedingt auf die korrekte Angabe aller Daten, um einen reibungslosen Versand zu gewährleisten. Geben Sie entweder die Straße oder das Postfach an, nicht beides! Die Versandanschrift der betreuenden Einrichtung wird aus den Angaben in WebRegIS generiert. Daher sind Sonderzeichen (diakritische Zeichen, Sternchen etc.), Doppelnennungen bzw. Wiederholungen und persönliche Anmerkungen nicht zulässig! Sonderzeichen und insbesondere diakritische Zeichen führen zu Fehlern bei der Weiterverarbeitung der Daten für den Versand. Leerzeichen sind erlaubt.

Zu 5.: Eine Verlängerung der Anmeldefrist aufgrund fehlender Nachweise oder Angaben ist leider ausgeschlossen.

Wir empfehlen unseren Studierenden sich zwei bis drei Werktage vor der Klausur mit ihrem Ansprechpartner am Klausurort in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass die Unterlagen vorliegen und der Termin eingehalten werden kann. Sollten die Unterlagen noch nicht eingetroffen sein, ist das Prüfungsamt umgehend per E-Mail zu informieren! Am Klausurtag selbst können in der Regel keine Unterlagen mehr versendet werden!

Klausuren, die aufgrund fehlerhafter Angaben bei der Anmeldung nicht rechtzeitig am Klausurort vorliegen und daher nicht durchgeführt werden können, fallen unter die Regelung „Sanktionen bei Nichtabmeldung“.
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Anmeldung
Die Anmeldung ist online über WebRegIS vorzunehmen. Auf der Seite „Prüfungsklausuranmeldung“ wählen Sie statt eines Ortes den Button „Sonderfallanmeldung“ und geben in der sich öffnenden Maske die Daten ein (s. Zu 4.).
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Rücktritt
Sollte ein Rücktritt von einer Klausur erforderlich werden, ist – neben der Online-Abmeldung über WebRegIS – auch die Einrichtung, durch die die Klausur durchgeführt werden sollte, rechtzeitig zu informieren!

Bedenken Sie, dass die Durchführung der Klausuren, die unter die Sonderregelungen fallen, für die Institutionen oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Bitte melden Sie sich nur zu den Klausuren an, zu denen Sie auch tatsächlich antreten möchten. Bei kurzfristigem Rücktritt oder unentschuldigtem Fehlen sind Sanktionen durch die Institutionen nicht auszuschließen!
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Stornierung der Anmeldung durch das Prüfungsamt
Stellt sich nach Ablauf der Anmeldefrist bzw. erst beim Versand heraus, dass die Zustellung der Unterlagen aufgrund fehler- bzw. mangelhafter Angaben nicht reibungslos verlaufen kann, erfolgt durch das Prüfungsamt die Stornierung der Anmeldung.
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Zu allgemeinen Fragen, kann der Senatsbeauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende, Herr Dr. Doerfert, Tel. 02331/987-2582, Auskunft geben.

Inhaftierte Studierende

Inhaftierte Studierenden haben die Möglichkeit, die Klausuren unter Aufsicht (z. B. des Anstaltslehrers) in der JVA zu absolvieren.

Anmeldung
Einem Antrag auf Anmeldung kann nur stattgegeben werden, wenn

  1. die Betreuung abschließend geklärt ist.
  2. alle Angaben bei der Anmeldung in WebRegIS vollständig und fehlerfrei sind.
  3. die Anmeldung vollständig (s. 1. und 2.) vor Ende der Anmeldefrist erfolgt.

Zu 1.: Es ist zwingend notwendig, dass die Klausurdurchführung vor der Anmeldung und dem Ablauf der Anmeldefrist geklärt ist. Spätestens mit der Anmeldung ist dem Prüfungsamt die schriftliche Einwilligung der Aufsichtsperson über die Klausurbetreuung vorzulegen, eine E-Mail genügt. Aus ihr müssen die abgesprochenen Uhrzeiten hervorgehen.

Zu 2.: Wir bitten die Studierenden, uns mit dem Antrag auf Anmeldung zu den Prüfungen den vollständigen Namen der Aufsichtsperson anzugeben, bei der die Einwilligung eingeholt worden ist. Neben dem Namen müssen eine Telefonnummer und eine
E-Mail-Adresse, über die die Aufsichtsperson erreicht werden kann, angegeben werden.

Zu 3.: Eine Verlängerung der Anmeldefrist aufgrund fehlender Angaben ist leider ausgeschlossen.

Die Klausuranmeldung erfolgt über das Anmeldeportal WebRegIS. Anders als die Studierenden, die sich an einem der angegebenen regulären Klausurorte anmelden, wählen Sie auf der entsprechenden Seite den Button „Sonderfallanmeldung“. Studierende, die keinen Internetzugang haben, müssen sich schriftlich unter Angabe aller geforderten Daten fristgerecht anmelden.

Klausurunterlagen, die aufgrund fehlerhafter Angaben bei der Anmeldung nicht rechtzeitig am Klausurort vorliegen und daher nicht durchgeführt werden können, fallen unter die Regelung „Sanktionen bei Nichtabmeldung“
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Rücktritt
Sollte ein Rücktritt von einer Klausur erforderlich werden, ist – neben der Online-Abmeldung über WebRegIS – auch die Einrichtung, durch die die Klausur durchgeführt werden sollte, rechtzeitig zu informieren!

Bedenken Sie, dass die Durchführung der Klausuren, die unter die Sonderregelungen fallen, für die Institutionen oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Bitte melden Sie sich nur zu den Klausuren an, zu denen Sie auch tatsächlich antreten möchten.
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Stornierung der Anmeldung durch das Prüfungsamt
Sollte ein Rücktritt von einer Klausur erforderlich werden, ist – neben der Online-Abmeldung über WebRegIS – auch die Aufsichtsperson rechtzeitig zu informieren! Studierende, die keinen Internetzugang haben, müssen sich fristgerecht schriftlich abmelden. Es gilt der Poststempel.
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Redaktion | 20.01.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen