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Verhalten während der Klausuren

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Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die die Sonderregelungen zur Wahl des Klausurortes in Anspruch nehmen, erhalten nach erfolgreicher Anmeldung modifizierte Hinweise über die Regelungen an den Sonderstandorten.

Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer werden gebeten, sich mindestens eine halbe Stunde vor Klausurbeginn vor dem Klausurraum einzufinden, um einen pünktlichen Klausurbeginn zu gewährleisten.
  • Taschen sind vor Klausurbeginn an den Rand der Bankreihe zu stellen.
  • Mobiltelefone müssen ausgeschaltet und in der Tasche verstaut werden.
  • Legen Sie Ihre Anmeldebestätigung (Vormerkbestätigung) und für die Identitätskontrolle den Personalausweis vor Beginn der Klausur bereit.
  • Die ausgeteilten Klausurunterlagen sind von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern auf Vollständigkeit zu überprüfen.
  • Auf dem Deckblatt und den Lösungsbögen des abzugebenden Klausur­exemplares sind die Matrikelnummer, Name und Vorname(n) einzutragen.
  • Vor der Bearbeitung der Aufgabenstellung sind die konkreten Hinweise zur Klausur durchzulesen.
  • Als Schreibgerät darf kein Bleistift (außer für Markierungsbelege, Zeichnungen) verwendet werden.
  • Sofern die Teilnehmerinnen/Teilnehmer vor dem Abgabezeitpunkt die Klausurarbeit abgeschlossen haben, kann diese abgegeben und der Klausurraum verlassen werden. In den letzten fünfzehn Minuten vor dem Abgabezeitpunkt ist dies nicht mehr gestattet, um allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern ein ungestörtes Arbeiten bis zum Schluss zu ermöglichen.
  • Vor dem Verlassen des Klausurraumes sind die entsprechenden Unterlagen bei den Aufsichtsführenden abzugeben. Bei zeitweiligem Verlassen des Klausurraumes wird die Abwesenheitszeit im Protokoll festgehalten.
  • Es sind nur die als zulässig angekündigten Hilfsmittel zu benutzen. Bei Täuschung und Täuschungsversuchen sowie Ordnungsverstößen wird die Klausur mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.

Redaktion | 19.01.2012
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