Modul 55537 - Internationales und supranationales Verfahrensrecht der gewerblichen Schutzrechte

Kursbeschreibung

Aufgrund des Studiums der ersten vier Kurseinheiten sind die Studierenden in der Lage, die Bedeutung des Internationalen Zivilprozessrechts und des Internationalen Patentrechts in einer globalen Welt zu erfassen. Ferner verstehen die Studierenden die Verknüpfung von internationaler Zuständigkeit, Verfahrensrecht, Kollisionsrecht und materiellem Recht. Zudem kennen die Studenten die Voraussetzungen für die Anerkennung und die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen sowie über das Wesen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Schließlich können die Studenten das System des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in das europäische und nationale Rechtssystem einordnen.

Durch das Studium der weiteren Kurseinheiten kennen die Studierenden die Voraussetzungen, um den Schutzbereich einer Marke auf das Territorium der Länder der EU zu erstrecken. Dafür ist die Eintragung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erforderlich. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse zum Anmelde-, zum Widerspruchs- sowie zum Löschungsverfahren. Zudem sind sie in der Lage, das Beschwerdeverfahren ebenso zu durchdringen wie die Einbettung des EuG erster Instanz im Rahmen des Rechtsschutzes gegen Beschwerdeentscheidungen des EUIPO. Abgerundet werden die Kenntnisse der Studierenden durch Einbeziehung des Eintragungsverfahrens des Geschmacksmusters sowie des nicht eingetragenen Geschmacksmusters.

Inhalte:

Vermittelt werden im ersten Teil die Grundlagen des internationalen und europäischen Zivilverfahrensrechts unter Berücksichtigung des internationalen Patentrechts. Zudem wird die Frage der zuständigen Gerichtsbarkeit bei Zivilverfahren mit Auslandsbezug dargestellt, insbesondere die internationale Zuständigkeit bei grenzübergreifenden Patentrechtsstreitigkeiten (EuGVO). Darüber hinaus wird der Unterschied zwischen der Anerkennung und der Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erklärt sowie die Voraussetzungen für eine Vollstreckung aus einem ausländischen Urteil. Einen weiteren Bestandteil bilden Ausführungen zur Gestaltung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Es werden weitergehend die Bezüge zum EPÜ dargestellt, insbesondere zur Spruchpraxis der Großen Beschwerdekammer.

Das Modul enthält weiterhin den Ablauf des Anmelde-, des Widerspruchs-, des Verfalls- sowie des Löschungsverfahrens einer Marke. Darüber hinaus werden das Beschwerdeverfahren und die Klage zum Gericht erster Instanz (EuGH) sowie das Verletzungsverfahren in Markensachen behandelt.

Andrea Ebel-Prasse | 13.08.2021