Modul 55101 Allgemeiner Teil des BGB

Das Mdul 55101 bereitet die Studierenden auf ihre spätere Tätigkeit als Wirtschaftsrechtler vor, indem es ihnen nach einer Einführung in das Privatrecht die im Wesentlichen im Allgemeinen Teil des BGB geregelten Institute des Privatrechts erläutert, die sie später in der Praxis beherrschen müssen. Der Kurs gliedert sich in drei thematische Teile , die sich in insgesamt acht Kursskripten wiederfinden: Einführung in das Privatrecht, Rechtsgeschäftslehre sowie weitere Institute des Privatrechts.

1. Einführung in das Privatrecht

In der Einführung wird den Studierenden erläutert, welche Rechtsgebiete das Privatrecht umfasst, aus welchen Gesichtspunkten man es unterteilen kann und welche Stellung das Bürgerliche Recht innerhalb des Privatrechts einnimmt, nämlich eine zentrale. Neben des Prinzips der Privatautonomie wird die Bedeutung von Grundrechten und schließlich auch der Stellenwert vn Gesetz und Richterrecht als wesentliche Rechtsquellen des Privatrechts erklärt. Die Einführung in das Privatrecht umfasst konkret:

  • Privatrecht im System des deutschen Rechts
  • Grundprinzipien
  • Privat- und Verfassungrecht
  • Quellen des bürgerlichen Rechts

2. Die Grundzüge der Rechtsgeschäftslehre

Der zweite Teil des Moduls bringt den Studierenden das wesentliche Handwerkszeug des Vertragsrechtlers nahe. Die zentrale Bedeutung der Rechtsgeschäftslehre spiegelt sich in der Gliederung dieses Teils wieder, die sich zunächst mit dem Zustandekommen und der Wirksamkeit von Willenserklärungen einschließlich der Auslegung beschäftigt und sodann das Zustandekommens von Verträgen unter Einbeziehung der in der Praxis wichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen thematisiert. Der zweite Teil beinhaltet:

  • Rechtsgeschäft und Willenserklärung
  • Zugang
  • Formerfordernisse
  • Anfechtbarkeit und Anfechtung
  • das Zustandekmmen eines Vertrages
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • die Auslegung der Rechtsgeschäfte

3. Weitere Institute des Privatrechts

Der dritte Teil behandelt weitere Institute und Rechtsfiguren des BGB, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Rechtsgeschäftslehre stehen und dem Wirtschaftsrechtler vertraut sein müssen, um später Aufgaben wie die Vertragsgestaltung bewältigen zu können. Der dritte Teil umfasst:

  • Stellvertretung
  • Fristen und Termine
  • Verjährung
  • Bedingungen
  • Sittenwidrigkeit und andere Nichtigkeitsgründe
  • Teilnichtigkeit und Umdeutung

Diese Teilbereiche werden den Studierenden primär anhand der Kursskripten, deren Inhalt im Flgenden näher erläutert ist, vermittelt:

1. Skript – Kurseinheit 1

  • Hinweise zur Kursbearbeitung
  • Einführung in die Gutachtentechnik
  • Privatautnmie und ihre Grenzen

2. Skript – Kurseinheit 2

  • Rechtsgeschäft und Willenserklärung
  • Wirksamwerden vn Willenserklärungen

3. Skript – Kurseinheit 3

  • Zustandekmmen vn Verträgen
  • Schweigen im Rechtsverkehr

4. Skript – Kurseinheit 4

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vertragsschluss im Internet
  • Auslegung

5. Skript – Kurseinheit 5

  • Trennungs - und Abstraktionsprinzip
  • Recht der beschränkt Geschäftsfähigen
  • Form
  • Nichtigkeit vn Rechtsgeschäften

6. Skript – Kurseinheit 6

  • Anfechtung
  • Teilnichtigkeit und Umdeutung
  • Stellvertretung, Teil 1

7. Skript – Kurseinheit 7

  • Stellvertretung, Teil 2
  • zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  • Bedingung und Befristung
  • Veräußerungsverbte
  • Verjährung
  • Fristen und Termine

8. Skript – Kurseinheit 8

  • natürliche und juristische Persnen
  • subjektive Rechte und ihre Ausübung (§§ 226 ff. BGB)
  • Rechtsbjekte
  • Übersichten: Wichtige Anspruchsgrundlagen, Einwendungen, Gestaltungsrechte
08.04.2024