Grundsätzliche Regelungen zum Versand von Schriftstücken finden Sie in der Postordnung der FernUniversität.
Nach § 6 (3) der Postordnung sind alle externen Postausgänge vom absendenden Bereich mit einer Anschrift- und Absenderangabe zu versehen. Da die Deutsche Post in den Briefzentren automatische Briefsortieranlagen einsetzt, sollte die Beschriftung der Postsendung nach der DIN-Norm (siehe Musteranschriften in der Anlage 5) erfolgen.
Aus Kostengründen ist die E-Mail-Sendung dem Fax vorzuziehen.
Senden Sie wichtige E-Mails immer an die Bereichs-/Funktionsmailadresse. Nur bei E-Mails an die Bereichs-/Funktionsmailadressen wird sichergestellt, dass diese - unabhängig von der Erreichbarkeit der / des zuständigen Beschäftigten - abgerufen werden.
Senden Sie E-Mails nur dann an die personenbezogene E-Mail-Adresse, wenn sichergestellt ist, dass die Empfängerin / der Empfänger erreichbar ist.