Zwischen der FernUniversität in Hagen (Dienststelle)
vertreten durch den Rektor und die Kanzlerin
und dem Personalrat
und dem Personalrat für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten (Personalräte)
vertreten durch die Personalratsvorsitzenden
wird gemäß § 70 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG) folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
(1) Aufgrund von Rationalisierungs- und Technologieangelegenheiten erfolgen keine betriebsbedingten Kündigungen und Herabgruppierungen.
Eine Umsetzung ist unter Beteiligung des zuständigen Personalrats möglichst im Einvernehmen mit den Betroffenen durchzuführen. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Umsetzung, sind nach Möglichkeit Tätigkeiten gleicher Wertigkeit zu übertragen.
Bisher erworbene Ansprüche aus Tarifverträgen und Vereinbarungen bleiben erhalten, soweit tarifliche oder gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen.
(2) Mit Hilfe technischer Einrichtungen und organisatorischer Verfahren erworbene Kenntnisse sollen nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Es erfolgt keine Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten.
Sollten Nutzungsdaten zwingend erforderlich sein, sind Aufzeichnungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu löschen. Begründete Ausnahmen sind im Vorfeld mit den Personalräten abzustimmen.
Die FernUniversität stellt sicher, dass
Die Personalräte werden von dem jeweils zuständigen Bereich der Hochschule über organisatorische Überlegungen, erforderliche Tests oder Demonstrationen von Systemen, insbesondere über Ziele und Anforderungen unmittelbar informiert und gehört, so dass die Möglichkeit der Einflussnahme besteht.
Auf Verlangen können die Personalräte Einsicht in alle Unterlagen nehmen, die den laufenden Betrieb oder den Test der Systeme betreffen und an Arbeitsgruppen beratend teilnehmen.
Diese Dienstvereinbarung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Dienstvereinbarung kann von jeder Vertragspartnerin/jedem Vertragspartner unter Berücksichtigung einer Frist von 6 Monaten schriftlich gekündigt werden.
Alle bisherigen Dienstvereinbarungen treten mit dieser Dienstvereinbarung außer Kraft bis auf:
Folgende Dienstvereinbarung gilt weiter, bis eine neue Regelung vereinbart wird:
Für die FernUniversität in Hagen Der Rektor gez. Univ.-Prof. Dr.-Ing. H. Hoyer | Für den Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten Vorsitzender gez. Dr. F.-W. Geiersbach |
Für die FernUniversität in Hagen Die Kanzlerin gez. R. Zdebel | Für den Personalrat Vorsitzender gez. H. Klages |