Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die mit der Inventur beauftragt sind, ist innerhalb der regulären Dienstzeiten die Aufnahme aller Vermögensgegenstände in allen Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Dies gilt auch für die Räumlichkeiten in den Sonderbereichen, welche ausschließlich in Begleitung eines sachkundigen Mitarbeiters oder einer sachkundigen Mitarbeiterin betreten werden dürfen.