Zwischenstand Seminararbeiten

Hinweis zum Feedback zum Zwischenstand von Seminararbeiten

Nach Eingang Ihres Zwischenstands erhalten Sie eine E-Mail von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer. In dieser Nachricht erhalten Sie eine Rückmeldung zu auffälligen Aspekten. Als Grundlage für dieses Unterstützungsangebot erwarten wir, dass Sie sich bereits vorab intensiv mit der Aufgabenstellung Ihrer Seminararbeit und dem Thema dieser auseinandergesetzt haben und einen gehaltvollen, differenzierten Zwischenstand eingereicht haben. Das Feedback wird umso gehaltvoller ausfallen, je differenzierter Sie sich im Vorfeld mit den zuvor angesprochenen Punkten befasst haben. Auch hier gilt, dass das Feedback zum Zwischenstand als Unterstützungsangebot für Sie dient es werden nicht alle Aspekte eines Gutachtens beurteilt bzw. nur besonders auffällige Aspekte kommentiert. Die Verantwortung für die Anfertigung Ihrer Arbeit liegt bei Ihnen.


Abschließender Hinweis

Vergessen Sie bei allen Unterstützungsangeboten in der Moodle-Lernumgebung, Ratschlägen und Hinweisen Ihres Betreuers nicht, dass die Anfertigung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit vollständig in Ihre Verantwortung fällt. Sie sind für die Anfertigung der Arbeit und Einhaltung der in Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten erläuterten Grundsätze und Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens verantwortlich.

Eine angemessene Interpretation der eigenen Rolle als Bearbeiter ergibt sich aus den Prüfungsordnungen, die regelmäßig fordern,

"... dass sie/er [die Kandidatin/der Kandidat] in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Wirtschaftsinformatik nahes Problem aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik, der Wirtschaftswissenschaft oder der Informatik selbstständig, auf der Basis der vermittelten Fachkenntnisse und fachlichen Zusammenhänge mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und verständlich darzustellen." (Entnommen aus der Prüfungsordnung für den Studiengang M. Sc. Wirtschaftsinformatik an der Fern-Universität in Hagen vom 9. Dezember 2011 (in der Fassung vom 14. September 2012), §15 Abs. 2.)

Lehrstuhl EvIS | 08.04.2024