Erasmus+

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Das Programm Erasmus+, gefördert vom DAAD aus Mitteln der Europäischen Union, ermöglicht den Studierenden der FernUniversität Auslandserfahrung in Form von Studium und Praktikum sowie den Mitarbeitenden der FernUniversität Auslandserfahrung in Form von Lehr- und Fortbildungsmobilität.

Auslandsstudium (Studierende)

Logo: Erasmus+

Gefördert wird ein temporärer Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule. Der Studienaufenthalt kann auch eine Praktikumsphase beinhalten, sofern das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule stattfindet. Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Wer wird gefördert?

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Studierende ab dem zweiten Hochschul-/Studienjahr. Master-Studierende können bereits im ersten Hochschul-/Studienjahr gefördert werden. Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte werden für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten (90 Tagen) bis maximal 12 Monaten (360 Tagen) vergeben . Einzige Ausnahme von der Mindestförderdauer sind die in manchen Teilnahmeländern angebotenen Trimester oder Terms, die oft die Mindestförderdauer unterschreiten. Aufenthalts- und Förderdauer können voneinander abweichen.

Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor/Master/Promotion) gefördert werden. Beispielsweise förderfähig sind ein zweimonatiges Auslandspraktikum im 2. Mastersemester, ein viermonatiges Auslandsstudium im 3. Mastersemester und ein sechsmonatiges Praktikum innerhalb eines Jahres nach dem Masterabschluss.

In welcher Höhe wird gefördert?

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Studierende erhalten Erasmus+ Mittel als Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Zielland. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen). Ab dem Förderjahr 2022 gelten folgende Förderraten:

Gruppe Länder Förderrate SMS
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 600€/Monat
20€/Tag
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 540€/Monat
18€/Tag
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 490€/Monat
16,33€/Tag

Folgende Aufstockungsbeträge (top-ups) können außerdem gewährt werden:

  • 250€ pro Monat für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Chancen (GdB ab 20 oder chronische Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, Mobilität mit Kind/ern, erwerbstätge Studierende sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker)
  • 50€ einmalig für nachhaltiges Reisen


Durch Erasmus+ geförderte Studierende sind von Studiengebühren, Einschreibe- und Prüfungsgebühren sowie Gebühren für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen in der aufnehmenden Einrichtung befreit.

Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Studierende, die alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllen, erhalten keinen finanziellen Zuschuss, profitieren aber von allen Vorteilen des Programms. Die Zero-Grant-Förderung wird auf die 12 Monate pro Studienzyklus angerechnet.

Darüber hinaus können Studierende mit einer Behinderung von mind. 50% sowie Alleinerziehende (d.h. mit Kind ohne PartnerIn im Ausland) eine Sonderförderung (PDF 349 KB) beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

An welche Partnerhochschule kann ich gehen?

mehr Infos

Die FernUniversität hält einige Erasmus+ Partnerhochschulen vor, dies sind zur Zeit:

Land, Hoch­schule Fach­bereich(e) Sprach­niveau Bewer­bungs­frist für Aus­tausch­se­mes­ter
im WiSe
(Autumn term)
im SoSe
(Spring term)
Belgien, Universiteit Antwerpen Political Science Dutch B2
Englisch B2
15. März 15. September
Bulgarien, University of Economics Economics, Management and Administration, Computer, Travel, Tourism and Leisure Englisch B2 15. Mai 15. Oktober
Frankreich, Université de Lorraine History and Archaeology Französisch B1 30. April 30. September
Frankreich, Université de la Réunion Education Science Französisch B1 1. Mai 1.1Oktober
Kroatien, University of Split Law Englisch B2 bzw. Kroatisch A2 1. Mai 1.Oktober
Kroatien, University of Zadar Psychology Kroatisch/ Englisch B2 15. März 15. September
Polen, University of Zielona Góra Electronics and automation Englisch B1 30. Mai 31. November
Polen, College of Social and Media Culture Political Science, Cultural Studies, Computer Science Englisch B1 30. April 20. Oktober
Polen, Uniwersytet Wrocławski Law Englisch B2 30. April 15. September
Rumänien, Universitatea Babeş - Bolyai Psychology English, German B2, Hungarian C1 30. April 15. September
Spanien, Universidad Complutense de Madrid Law Spanisch B1 (BA) bzw. C1 (MA) 6. März 15. September
Spanien, Universidad de La Laguna Computing Englisch B1, Spanish B1 15. April 15. September
Spanien, Universidad de Salamanca Law Englisch B1 15. Juni 15. Juni
Türkei, Anadolu Üniversitesi Education Science Englisch B1 31. Juli 31. Dezember
Türkei, Suleyman Demirel University Law Englisch B2 31. Mai 30. November
Ungarn, Andrássy Gyula Deutschsprachige Universität Budapest Economics, Political Science and Civics, Administrative Sciences, Humanities Deutsch B2 15. April 1. November
Ungarn, Eötvös Loránd University Psychology Englisch B2 10. Mai 10. November
Ungarn, University of Miskolc Law Englisch B1 15. April 30. September

Sie möchten an einer anderen Hochschule innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) studieren? Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

Sie möchten an einer Hochschule außerhalb der Erasmus+ Programmländer studieren? Bewerben Sie sich um eine Promos-Förderung.

Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie eine Gasthochschule aus.

2. Wählen Sie die Kurse aus, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten. 30 ECTS sollten angestrebt werden.

3. Klären Sie mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination) die mögliche Anerkennung der im Ausland zu belegenden Hochschulkurse. Diese wird im Learning Agreeement festgehalten. Wichtig: Ohne mögliche Anerkennung ist eine Erasmus+ Förderung nicht möglich.

4. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe einer etwaigen früheren Erasmus+-Förderung
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
  • Empfehlungsschreiben einer/eines Hochschullehrenden, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium an der FernUniversität eingeht. Formulierungshilfe zur Gutachtenerstellung für Lehrende (PDF 106 KB)
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • Vom Prüfungsamt/Studiengangskoordination und Ihnen erstelltes und unterschriebenes Learning Agreement

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen bei der Gasthochschule einzureichen.

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Vor und nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Online-Sprachtest der EU-Kommission zu absolvieren. Die festgestellte Sprachkompetenz hat jedoch keinen Einfluss auf die Förderung. Ggf. kann vor und während der Mobilität ein kostenloser Online-Sprachkurs absolviert werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen (Transcript of Records)
  • ein Nachweis über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen vonseiten der FernUniversität einzureichen
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Allgemeine Informationen zum Auslandssemester finden Sie unter der Überschrift „Auslandssemester - tiefgehende Unierfahrung“.

Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Erasmus+ Zuschüsse bis zu 300 Euro im Monatsdurchschnitt bleiben anrechnungsfrei. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

[mehr erfahren]

Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Auslandspraktikum (Studierende)

Erasmus+ Logo

​​​​Gefördert wird ein studienbezogenes Vollzeitpraktikum von Studierenden und Graduierten bei einem Unternehmen oder an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz im europäischen Ausland. Von der Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für Praktika an ausländischen Hochschulen gelten besondere Bestimmungen. Besonderen Wert legt die EU auf Digital Skills Traineeships (PDF 63 KB). Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Wer wird gefördert?

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Studierende ab dem ersten Hochschul-/Studienjahr. Graduierte, die während des Praktikums exmatrikuliert sind, können ebenfalls gefördert werden, wenn die Bewerbung innerhalb des letzten Studienjahres positiv beschieden wird und das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet ist. Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Auslandspraktika werden für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten (60 Tagen) bis maximal 12 Monaten (360 Tagen) vergeben.

Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor/Master/Promotion) gefördert werden. Beispielsweise förderfähig sind ein zweimonatiges Auslandspraktikum im 2. Mastersemester, ein viermonatiges Auslandsstudium im 3. Mastersemester und ein sechsmonatiges (Graduierten-)Praktikum innerhalb eines Jahres nach dem Masterabschluss.

In welcher Höhe wird gefördert?

[mehr erfahren]

Studierende erhalten Erasmus+ Mittel als Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Zielland. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen). Ab dem Förderjahr 2022 gelten folgende Förderraten:

Gruppe Länder Förderrate SMP
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, 750€/Monat
25€/Tag
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 690€/Monat
23€/Tag
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 640€/Monat
21,33€/Tag


Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Studierende, die alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllen, erhalten keinen finanziellen Zuschuss, profitieren aber von allen Vorteilen des Programms. Die Zero-Grant-Förderung wird auf die 12 Monate pro Studienzyklus angerechnet.

Darüber hinaus können Studierende mit einer Behinderung von mind. 50% sowie Alleinerziehende (d.h. mit Kind ohne PartnerIn im Ausland) eine Sonderförderung (PDF 349 KB) beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

Wie kann ich mich bewerben?

[mehr erfahren]

  1. Wählen Sie eine Gasteinrichtung innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) aus. Praktikaangebote werden beispielsweise auf der vom Erasmus Student Network (ESN) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission konzipierten Plattform ErasmusIntern veröffentlicht. Digital Opportunities Internships finden sich in der Drop'pin@EURES Datenbank. Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie auch durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.
    Sie möchten ein Praktikum außerhalb der Erasmus+ Programmländer absolvieren? Bewerben Sie sich um eine Promos-Förderung.
  2. Klären Sie die mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination/Praktikumsbeauftragten) die mögliche Anerkennung des Auslandspraktikums. Diese wird im Learning Agreeement festgehalten. Wichtig: Ohne mögliche Anerkennung ist eine Erasmus+ Förderung nicht möglich.
  3. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe einer etwaigen früheren Erasmus+-Förderung
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung), Ausnahme Graduierte: Exmatrikulationsbescheinigung
  • Empfehlungsschreiben einer/eines Hochschullehrenden, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium an der FernUniversität eingeht. Formulierungshilfe zur Gutachtenerstellung für Lehrende (PDF 106 KB)
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • Vom Prüfungsamt/Studiengangskoordination/Praktikumsbeauftragten, der Gasteinrichtung und Ihnen unterschriebenes Learning Agreement

Bewerbungsfrist: 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement zu unterzeichnen.

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

[mehr erfahren]

Vor und nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Online-Sprachtest der EU-Kommission zu absolvieren. Die festgestellte Sprachkompetenz hat jedoch keinen Einfluss auf die Förderung. Ggf. kann vor und während der Mobilität ein kostenloser Online-Sprachkurs absolviert werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen (Traineeship Certificate oder qualifiziertes Arbeitszeugnis)
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen

Was ist noch zu beachten?

[mehr erfahren]

Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Allgemeine Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie unter der Überschrift „Auslandspraktikum – internationale Arbeitserfahrung“.

Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Erasmus+ Zuschüsse bis zu 300 Euro im Monatsdurchschnitt bleiben anrechnungsfrei. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

[mehr erfahren]

Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Lehre/Unterricht (Personal)

Erasmus+ Logo

​​​​Gefördert wird ein Unterrichts-Gastaufenthalt von Lehrenden der FernUniversität an einer Erasmus+ Partnerhochschule. Darüber hinaus gibt es die Incoming-Perspektive: gefördert wird auch ausländisches Unternehmenspersonal, das an der FernUniversität lehrt. Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Sonderzuschüsse für Mitarbeitende mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

Wer wird gefördert?

[mehr erfahren]

Hochschulpersonal (z.B. Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, emeritierte ProfessorInnen, DozentInnen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur FernUniversität stehen) sowie Unternehmenspersonal (incoming)

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Lehrmobilitäten werden i.d.R. für ein- bis zweiwöchige Aufenthalte vergeben (mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate/ 60 Tage). Pro Woche bzw. in einem kürzeren Zeitraum müssen mindestens 8 (ggf. mind. 4) Unterrichtsstunden erbracht werden.

In welcher Höhe wird gefördert?

[mehr erfahren]

Personal erhält einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss als Stückkosten:

  • Fahrtkosten: 20-1.300 Euro je nach Entfernung zum Zielort (plus ggf. Sonderzuschuss bei besonders abgelegenen Städten/Regionen)
  • Aufenthaltskosten: 100-180 Euro pro Tag der Mobilität je nach Zielland (ab dem 15. Tag: 70% des Satzes)

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen).

Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Hochschulpersonal, das alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllt, erhält keinen finanziellen Zuschuss, profitiert aber von allen Vorteilen des Programms.

Darüber hinaus können Mitarbeitende mit einer Behinderung von mind. 50% eine Sonderförderung (PDF 349 KB) beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

Wie kann ich mich bewerben?

[mehr erfahren]

  1. Holen Sie das Einverständnis Ihrer/Ihres Dienstvorgesetzten ein.
  2. Wählen Sie eine Gasteinrichtung innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) aus und stimmen Sie Ihre Gastdozentur mit den dortigen Kolleg/innen ab. Bestenfalls bestehen bereits eigene Kontakte in den jeweiligen Fachbereich. Gerne berät Sie die Ansprechperson (s.u.). Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie auch durch die Erfahrungsberichte anderer Mitarbeitenden. Mit folgenden Partneruniversitäten bestehen bereits Erasmus+-Abkommen zur Lehrmobilität:
  1. Reichen Sie eine formlose Bewerbung bestehend aus einem zweiseitigen, englischsprachigen Motivationsschreiben (tell us about your area of expertise, about your motivation and in what discipline you would like to teach at the selected partner university) fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein.

Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement und ein Mobility Agreement zu unterzeichnen.

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

[mehr erfahren]

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes und die Anzahl der unterrichteten Stunden durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen

Was ist noch zu beachten?

[mehr erfahren]

Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD [externer Link] möglich.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

[mehr erfahren]

Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Fort-/Weiterbildung (Personal)

Erasmus+ Logo

​​​​Gefördert wird die Mobilität von Personal der FernUniversität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen oder in entsprechende Einrichtungen in Programmländern. Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Sonderzuschüsse für Mitarbeitende mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

Was wird gefördert?

mehr Infos

Im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken können u.a. folgende Aktivitätsformate gefördert werden:

  • Teilnahme an Erasmus+ Staff Weeks anderer Universitäten
  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen (u.a. auch im Rahmen von Bildungsurlaub)

Wer wird gefördert?

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Hochschulpersonal (z.B. Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, emeritierte ProfessorInnen, DozentInnen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur FernUniversität stehen sowie Personal aus Verwaltung, Bibliothek, Fachbereichen, Fakultäten)

Wie lange wird gefördert?

[mehr erfahren]

Mobilitätszuschüsse für Fortbildungsmobilitäten werden i.d.R. für ein- bis zweiwöchige Aufenthalte vergeben (mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate/ 60 Tage).

In welcher Höhe wird gefördert?

[mehr erfahren]

Personal erhält einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss als Stückkosten:

  • Fahrtkosten: 20-1.300 Euro je nach Entfernung zum Zielort (plus ggf. Sonderzuschuss bei besonders abgelegenen Städten/Regionen)
  • Aufenthaltskosten: 100-180 Euro pro Tag der Mobilität je nach Zielland (ab dem 15. Tag: 70% des Satzes)

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen).

Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Hochschulpersonal, das alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllt, erhält keinen finanziellen Zuschuss, profitiert aber von allen Vorteilen des Programms.

Darüber hinaus können Mitarbeitende mit einer Behinderung von mind. 50% eine Sonderförderung (PDF 349 KB) beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

Wie kann ich mich bewerben?

[mehr erfahren]

  1. Holen Sie das Einverständnis Ihrer/Ihres Dienstvorgesetzten ein.
  2. Wählen Sie eine Gasteinrichtung innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) aus. Mit folgenden Partneruniversitäten bestehen bereits Erasmus+-Abkommen zur Fortbildungsmobilität:

Darüber hinaus ist eine Selbstrecherche bei den Mitgliedsuniversitäten der EADTU und für Staff Weeks in der IMOTION-Datenbank der EU möglich. Die Ansprechperson berät Sie gern. Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie auch durch die Erfahrungsberichte anderer Mitarbeitenden.

  1. Reichen Sie eine formlose Bewerbung bestehend aus einem zweiseitigen, englischsprachigen Motivationsschreiben (tell us about your area of expertise, about your motivation and in what specific fields you would like to gain more insight at the selected partner university) fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein.

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement und ein Mobility Agreement zu unterzeichnen.

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

[mehr erfahren]

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen

Was ist noch zu beachten?

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Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Informationen zu Erasmus+

​​Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet, werden bis 2020 mehr als vier Millionen Menschen von den EU-Mitteln profitieren.

[mehr erfahren]

Neben der Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren sowie der Unterstützung politischer Reformen fördert Erasmus+ die Hochschulbildung in Europa mit dem Ziel, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort zu steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beizutragen. Das Programm soll auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.

Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.

Der FernUniversität stehen Mittel für die Vergabe von Mobilitätsstipendien an Studierende (Auslandsstudium bzw. -praktikum) und Personal (Lehre/Unterricht bzw. Fort-/Weiterbildung) zur Verfügung.

Die FernUniversität in Hagen verfügt über die gültigen, von der Europäischen Kommission vergebene Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2014-2020 (ECHE) (PDF 567 KB) sowie über die vergebene Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 (PDF 1 MB) bzw. Erasmus Charta for Higher Education 2021-2027 (PDF 2 MB) , die die Rechte und Pflichten der Einrichtung zur Teilnahme am Erasmus+ Programm festlegen. Des Weiteren hat sie eine Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik (EPS) (PDF 66 KB) abgegeben.

Die Rechte und Pflichten der am Programm teilnehmenden Studierenden sind in der Erasmus-Studierendencharta (PDF 291 KB) festgehalten.

Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgenden Seiten verfügbar:

Ansprechperson ist Kerstin Langhein im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: kerstin.langhein).

Haftungsklausel: "Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

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Weitere Informationen

Nationale Agentur:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Telefon: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

International | 26.04.2023