Kurs 41871

Illustration

Konzernrecht

Autoren/innen: Raisch, Milanovic
SWS: 1

Beratung:

Kurzbeschreibung

Im Bereich des Konzernrechts wird zunächst der zentrale Begriff des „Unternehmens“ erläutert, bevor den Studierenden die unterschiedlichen Formen der Unternehmensverbindungen vermittelt werden, die sich im Wesentlichen durch ihre Intensität unterscheiden. Schwerpunktmäßig wird das Recht der Aktienkonzerne behandelt. Die Studierenden lernen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Beendigung eines Unternehmensvertrags kennen. Sie werden informiert über den Umfang des Weisungsrechts innerhalb eines Vertragskonzerns sowie die mit seiner Ausübung einhergehenden beiderseitigen Pflichten samt den Folgen bei einer Verletzung (§§ 308-310 AktG). Des Weiteren werden die §§ 300-307 AktG erörtert, welche im Vertragskonzern die Sicherung der beherrschten Gesellschaft, ihrer Gläubiger und der außenstehenden Aktionäre gewährleisten sollen. Umfassend wird auch der faktische Konzern samt des Ausgleichssytems der §§ 311ff. BGB behandelt. Zudem werden den Studierenden die Möglichkeiten und Grenzen zur Konzernbildungskontrolle erläutert. Zu den Konzernverbindungen außerhalb des Aktienrechts wird ein Überblick gegeben, insbesondere wird die Haftung im qualifiziert faktischen GmbH-Konzern dargestellt.

Der Kurs 41871 ist Bestandteil des Moduls 31891 und vermittelt folgende Inhalte:

  • Grundlagen und Grundbegriffe des Konzernrechts, §§ 15-19 AktG
  • Mitteilungspflichten der §§ 20-21 AktG
  • Das Aktienkonzernrecht
  • Konzernbildungs- und Konzerneitungskontrolle
  • Konzerne außerhalb des Aktienrechts

Lehrstuhl Wackerbarth | 30.05.2022
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-4659