Corona: Informationen zu Prüfungen und Studium

Nachfolgend finden Studierende der Fakultät für Psychologie wichtige Hinweise dazu, wie das Studium und die Prüfungen während der Corona-Pandemie ablaufen.


Wintersemester 2022/23


Modulabschlussklausuren

Die Modulabschlussklausuren finden für Studierende des Studiengangs Master of Science mit Wohnsitz in Deutschland in diesem Semester in den Campusstandorten der FernUniversität in Hagen statt. Alle anderen Modulabschlussklausuren werden als Prüfung von zuhause aus unter Aufsicht (Zoom-Software) absolviert.

Die Modulabschlussklausuren des Wintersemesters 2022/2023 finden im Zeitraum vom 20.02.2023 bis zum 01.03.2023 statt. Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt vom 10.01.2023 bis zum 20.01.2023.

Präsenzklausur | Dynexite-Prüfung

Die regulären Modulabschlussklausuren werden für Studierende des Masterstudiengangs Psychologie als Präsenzprüfungen über die Dynexite-Software unter Verwendung von bereitgestellten Tablet Computern (iPad Pro) in folgenden Campusstandorten geschrieben:

  • Hamburg (Raum 3)
  • Berlin (Raum 1 und 2)
  • Bonn (Beethoven-Saal)
  • Hagen (Gebäude 3, Ellipse)
  • Stuttgart (Raum 2a und 2b)
  • München (TU München, Marsstraße 20-22, 80335 München [Hörsaal 605, Gebäude 2907, 6. Obergeschoss])

Infos zu den Prüfungen

Hausklausur | Dynexite Prüfung | Aufsicht per ZOOM-Software

Die Prüfungen des Bachelorstudiengangs Psychologie werden unabhängig vom Wohnort in Deutschland oder im europäischen bzw. außereuropäischen Ausland als Hausklausur unter Aufsicht zur deutschen Zeit absolviert. Die Aufsicht findet wie bereits im Sommersemester 2022 über die Zoom Software statt.

Im Rahmen der Aufsicht erfolgt aus Gründen des Datenschutzes keine Aufzeichnung bzw. Speicherung. Entsprechend den Prüfungsordnungen der Studiengänge B.Sc. und M.Sc. Psychologie ist zwingend ein Computer mit Webcam und Mikrofon sowie eine Internet-Breitbandverbindung (DSL) vorzuhalten. Weitere Informationen zum Ablauf der Prüfung und der Aufsicht via ZOOM-Software finden Sie im Prüfungsmoodle.

Dies gilt ebenso für

  • Studierende des Bachelorstudiengangs, die ihren dauerhaften Wohnsitz im europäischen bzw. außereuropäischen Ausland haben,
  • Studierende eines Masterstudiengangs, die ihren dauerhaften Wohnsitz im europäischen bzw. außereuropäischen Ausland haben,
  • Studierende des Bachelor- oder des Masterstudiengangs, die rechtzeitig einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Bei Studierenden des Bachelor- oder des Masterstudiengangs, die rechtzeitig einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben, erhalten nach Überprüfung durch das Prüfungsamt nachteilsausgleichende Maßnahmen. Sollte sich herausstellen, dass die Prüfungsform ungeeignet ist, erfolgt ein Wechsel der Prüfungsform zur mündlichen Prüfung.

Studierende in einer Justizvollzugsanstalt

Studierende, die sich derzeit aufgrund einer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt befinden, müssen sich vor Ablauf der Anmeldephase mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. Eine Vollzugsbeamtin / ein Vollzugsbeamter soll als Ansprechperson für die Organisation der Prüfung genannt werden.

 
  • Bachelormodul Datum Uhrzeit
    1 20.02.23 12:45 - 14:45 Uhr
    2 21.02.23 12:45 - 14:45 Uhr
    3a 22.02.23 9:45 - 11:45 Uhr
    3b 23.02.23 9:45 - 11:45 Uhr
    4 20.02.23 15:45 - 17:45 Uhr
    5 21.02.23 15:45 - 17:45 Uhr
    6a 24.02.23 12:45 - 14:45 Uhr
    7 23.02.23 12:45 - 14:45 Uhr
    AF A 20.02.23 9:45 - 11:45 Uhr
    AF B 21.02.23 9:45 - 11:45 Uhr
    AF C 22.02.23 12:45 - 14:45 Uhr
    AF G 24.02.23 9:45 - 11:45 Uhr

    Nachprüfung im Modul 4 des B.Sc.-Studiengangs

    Nach vorläufiger Bewertung der Prüfungen im Bachelormodul 4 vom 20.02.2023 (reguläre Modulabschlussprüfung) werden Prüflinge, bei denen die Bewertung ein „nicht ausreichend (5,0)“ ergeben hat, vom Prüfungsamt informiert und erhalten die Möglichkeit, am 31.03.2023 an einer Nachprüfung teilzunehmen. Die Nachprüfung erfolgt online von zu Hause aus und wird per Zoom beaufsichtigt. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend!

    Die Nachprüfung wird nur im Modul 4 des Bachelorstudiengangs Psychologie angeboten. Bitte sehen Sie von Anfragen an andere Lehrgebiete ab.

  • Mastermodul

    Datum

    Uhrzeit

    1

    27.02.23

    10:00 - 11:30 Uhr

    3

    28.02.23 13:00 - 14:30 Uhr

    4

    01.03.23

    10:00 - 11:30 Uhr

    5

    27.02.23

    13:00 - 14:30 Uhr

    6

    28.02.23

    10:00 - 11:30 Uhr
    8

    01.03.23

    13:00 - 14:30 Uhr
 

Anmeldung im Prüfungsportal (10.01.2023 bis 20.01.2023)

Die Anmeldung zur Modulabschlussklausur ist nur vom 10.01.2023 bis zum 20.01.2023 über das Prüfungsportal (https://pos.fernuni-hagen.de/) möglich. Es erfolgen keine Nachmeldungen nach Fristablauf. Sollten die jeweils benötigten Prüfungsvorleistungen bzw. Kompetenzübungen absolviert, aber lediglich noch nicht verbucht sein, stellt dies kein Hindernis für die Anmeldung dar. Stellt sich nach endgültiger Verbuchung heraus, dass diese fehlen, erfolgt die automatische Abmeldung von der Prüfung.

  • Studierende des Bachelorstudiengangs mit Wohnsitz in Deutschland wählen die Variante 

    • "Klausur (ONL = Online)"

    aus.

    Studierende der Masterstudiengänge mit Wohnsitz in Deutschland wählen als Klausurort einen der sechs Campusstandorte

    • Hamburg
    • Berlin
    • Bonn
    • Hagen
    • Stuttgart
    • München

    aus.

  • Studierende mit Wohnsitz im europäischen und außereuropäischen Ausland wählen unabhängig vom Studiengang jeweils die

    • "Klausur (XA = Ausland)"

    aus.

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mit Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland melden sich unter Vorlage eines Nachweises bzw. unter Bezug auf einen bereits eingereichten Nachweis für die nachfolgende Variante an:

    • "Klausur (XB = Behinderung)"

    WICHTIG: Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist INNERHALB der Prüfungsanmeldefrist vollständig nebst Nachweisen beim Prüfungsamt zu stellen. Liegen die Nachweise nicht vollständig vor, ist die Zulassung zur Prüfung zurückzunehmen. Auf bereits eingereichte Nachweise kann Bezug genommen werden.

  • Diese Gruppe der Studierenden wählt im Rahmen der Anmeldung folgende Alternative aus:

    • "Klausur (XC = JVA)"

Haus- und Abschlussarbeiten

Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Änderungen zur Anmeldung/Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsordnungen der Studiengänge Psychologie zum Wintersemester 2021/2022:

B.Sc. Psychologie: Die Anmeldung zur Prüfung im Modul BM 6b erfolgt durch die Prüferin/den Prüfer nach Nachweis der aktiven Teilnahme.

M.Sc. Psychologie: Die Anmeldung zur Prüfung im Modul MM 2 muss im Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 15.12.2022 vorgenommen werden.
Mit Belegung des Moduls MM 7 erfolgt eine automatische Anmeldung zur Prüfung. Es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich, das Modul 7 unterscheidet sich in Organisation und Ablauf jedoch maßgeblich von den übrigen Modulen im Studiengang M.Sc. Psychologie (Informationen dazu sind im Studienportal auf der jeweiligen Modulseite veröffentlicht).

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für das Modul MM 7 ab dem Wintersemester 2022/2023 (nur neue Prüfungsordnung).

Alle Hausarbeiten werden elektronisch über das Online-Übungssystem eingereicht.

Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten werden elektronisch über das Online-Übungssystem eingereicht.

Sollte wegen einer Umschreibung in einen Masterstudiengang eine zeitnahe Bewertung Ihrer Abschlussarbeit nötig sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der/dem Prüfenden und dem Prüfungsamt in Verbindung.

Eine pauschale Verlängerung der Schreibzeit für Abschlussarbeiten aufgrund der aktuellen Situation kann nicht gewährt werden. Im Prüfungsrecht herrscht der Grundsatz der Chancengleichheit aller Prüflinge. Die Abschlussarbeiten werden ohne Aufsicht und ohne Festlegung der Örtlichkeiten sowie ohne Festlegung der täglichen Bearbeitungszeit in der Regel zu Hause geschrieben. Unberührt davon bleibt natürlich die individuelle krankheitsbedingte Verlängerung der Bearbeitungszeit, welche durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

Bitte nehmen Sie bei einer laufenden Arbeit Kontakt mit der Prüferin / dem Prüfer auf, um zu erfahren, welche Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, wenn Sie durch die Pandemie in erheblichem Maße bei der Fertigstellung der Abschlussarbeit behindert werden.

Falls Lösungen im Fall des vergebenen Themas aus Sicht der Prüferin / des Prüfers nicht möglich sind, kann Ihnen der Rücktritt vom ursprünglichen Thema und die Vergabe eines neuen Themas angeboten werden. In diesem Fall ist das Prüfungsamt zwingend von Ihnen und der Prüferin / dem Prüfer zu informieren (Kontakt: psy.abschluss).


Freiversuchsregelung

Die während des Beginns der Corona Pandemie eingeführte Freiversuchsregelung gilt seit dem Wintersemester 2021/2022 nicht mehr. Trotz Freiversuchsregelung in den vorherigen Semestern wird im Prüfungsportal der bisherige Prüfungsverlauf chronologisch und vollständig dargestellt. Die Anwendung der Freiversuchsregelung führte lediglich dazu, dass der Prüfungsanspruch im Studienfach unabhängig von der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Versuchszählung nicht verloren gehen konnte.


Präsenzseminare

Bitte beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Hinweise zum Format im Studienportal des B.Sc. Psychologie:

Präsenzveranstaltungen im B.Sc. Psychologie

und im Studienportal des M.Sc. Psychologie:

Kompetenzübungen im M.Sc. Psychologie (neue Prüfungsordnung)

Präsenzveranstaltungen im M.Sc. Psychologie (alte Prüfungsordnung)


Versuchspersonenstunden

Aufgrund der aktuellen Situation können Präsenz-Versuchspersonenstunden bei der Einreichung derzeit durch Online-Versuchspersonenstunden ersetzt werden (s. auch die Seite zu den Versuchspersonenstunden im Studienportal). Alternativ können die Präsenz-Versuchspersonenstunden auf ein späteres Semester verschoben werden. Präsenz-VP und Grunderhebung sind derzeit keine Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung der Module ab M3a.

Das virtuelle Labor kann regulär genutzt werden.


Sommersemester 2022


Freiversuchsregelung

Die bisherige Freiversuchsregelung gilt nicht für Prüfungen, die dem Sommersemester 2022 zugeordnet werden.

Dies folgt aus der Zweiten Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 28. März 2022 (GV. NRW. S. 353), in Kraft getreten am 31. März 2022, die u.A. § 7 Abs. 4 Satz 4 1.Hs. der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung geändert hat.

Allgemeiner Hinweis:

Trotz Freiversuchsregelung in den vorherigen Semestern wird im Prüfungsportal der bisherige Prüfungsverlauf chronologisch und vollständig dargestellt. Die Anwendung der Freiversuchsregelung führte lediglich dazu, dass der Prüfungsanspruch im Studienfach unabhängig von der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Versuchszählung nicht verloren gehen konnte.


Wintersemester 2021/22


Freiversuchsregelung

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW mit Stand vom 01.12.2021 gelten Prüfungen, die abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen. Das gilt für alle Prüfungsformen im Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie.

Hinweis:

Trotz Freiversuchsregelung wird im Prüfungsportal der bisherige Prüfungsverlauf chronologisch und vollständig dargestellt. Die Anwendung der Freiversuchsregelung führt lediglich dazu, dass der Prüfungsanspruch im Studienfach unabhängig von der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Versuchszählung nicht verloren gehen konnte.

 
Fakultät für Psychologie | 21.02.2023