Weiterbildendes Studium „Grundlagen des Japanischen Rechts“
Profil
Das Studium des japanischen Rechts gehört nicht zu den Standardangeboten an deutschen Universitäten, obwohl gerade die Rechtsordnung Japans für deutsche Juristinnen und Juristen ein interessantes Betätigungsfeld darstellen kann. Dies ist letztlich in seiner Entstehungsgeschichte begründet. Viel zu wenig bekannt ist nach wie vor, dass sich das geltende japanische Recht als Ergebnis eines differenzierten, nach der Meiji-Restauration (1868) begonnenen Rezeptionsprozesses präsentiert, bei dem mit Mitteln der Rechtsvergleichung Tradition und Erkenntnisse des modernen westlichen Rechts zu einem eigenständigen, durch die japanische Sichtweise geprägten System verschmolzen wurden. Das Deutsche Recht hatte dabei einen nicht unerheblichen Anteil, trotzdem kann von einer Kopie fremden Rechts in Japan keine Rede sein.
Die Beschäftigung mit dem Japanischen Recht ist auch aus pragmatischen Gründen sinnvoll. Japan ist drittstärkste Wirtschaftsmacht der Welt und verfügt entsprechend über politisches Gewicht auf dem internationalen Parkett. Als Eingangstor zu den asiatischen Märkten, insbesondere auch nach China, bietet Japan einen ganz wesentlichen Vorteil gegenüber allen anderen Ländern in der Region. Denn als zuverlässiger Wirtschaftspartner weist Japan ein stabiles rechtliches, gesellschaftliches und politisches System auf, das genutzt werden kann, um sich auf dem japanischen und asiatischen Markt zu etablieren. Ganz wesentlicher Pfeiler eines nachhaltig erfolgreichen wirtschaftlichen Erfolgs ist die solide Kenntnis über das Rechtssystem.
Dieses weiterbildende Studium ist ein Angebot des Instituts für Internationale Rechtsbeziehungen, Abteilung für Japanisches Recht, in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Der deutschsprachige Studienkurs wurde in Zusammenarbeit mit namhaften Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern renommierter japanischer Universitäten erarbeitet und vermittelt fundierte, systematische sowie praxisnahe Kenntnisse in wesentlichen Bereichen des Japanischen Rechts, insbesondere in gesetzlichen Bestimmungen, herrschenden Lehren und in der aktuellen Rechtsprechung des Privatrechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsvergleichung zum deutschen Recht durch Hervorhebung der maßgeblichen Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Eigenarten beider Rechtsordnungen. Durch die Einbeziehung historischer, sozialer und wirtschaftlicher Hintergründe werden Ihnen darüber hinaus das japanische Rechtsverständnis sowie Einblicke in die Funktionen von Institutionen und Einzelvorschriften im japanischen Rechtsleben vermittelt.
Im September 2020 hat Prof. Dr. Julius Weitzdörfer LL.B. M.A. (Cantab) aus Harvard als Juniorprofessor für Japanisches Recht an die FernUniversität gewechselt. Unter seiner Leitung wird das Weiterbildungsstudium modernisiert und internationalisiert. Momentan finden eine grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung der Studieninhalte statt, auch englischsprachige Inhalte sind geplant. Das Angebot interaktiver Lerninhalte, wie Multiple-Choice-Tests, sorgt zudem für Auflockerung des Stoffs und gibt die Möglichkeit der Selbstüberprüfung. Daneben bietet die Abteilung individuelle fachliche Betreuung durch Videosprechstunden, Online-Vorlesungen und fachbezogene Karriereberatung an. Regelmäßige Hinweise auf öffentliche (Online-) Veranstaltungen zum Japanischen Recht runden das Angebot ab.
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Am weiterbildenden Studium „Grundlagen des Japanischen Rechts“ kann teilnehmen, wer
- ein Hochschulstudium (an einer Universität oder einer Fachhochschule) erfolgreich abgeschlossen oder
- die erforderliche Eignung im Beruf (abgeschlossene Berufsausbildung und Tätigkeit in einem justizaffinen Beruf, bspw. Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Justizfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Patentanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r) erworben hat.
Die erforderliche Eignung im Beruf wird durch die Studienkommission festgestellt, Auskünfte hierzu erhalten Sie per E-Mail irb .
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Der Studienumfang beträgt insgesamt 900 Arbeitsstunden und wird mit 30 Credit Points nach dem European Credit Transfer System (ECTS) gewichtet. Die Regelstudienzeit des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums beträgt zwei Semester Teilzeit bzw. ein Semester Vollzeit. Das Studium besteht aus drei Grundmodulen sowie einem im Hybridformat abgehaltenen Abschlussseminar. Darüber hinaus können Wahlmodule belegt werden. In den Modulen werden jeweils 10 Credit Points (CP) erworben, hierin enthalten sind die Credit Points für das modulübergreifende Abschlussseminar.
Folgende Grundmodule sind zu absolvieren:
- Modul 1: Grundlagen und Einführung in das Japanische Verfassungsrecht (10 CP)
- Modul 2: Japanisches Bürgerliches Recht I (10 CP)
- Modul 3: Japanisches Bürgerliches Recht II (10 CP)
Fakultativ können darüber hinaus folgende Wahlmodule absolviert werden:
- Wahlmodul A: Einführung in das Japanische Handels- und Gesellschaftsrecht (10 CP)
- Wahlmodul B: Einführung in das Japanische Arbeitsrecht (10 CP)
Bei erfolgreichem Abschluss können Wahlmodule in das Abschlusszeugnis aufgenommen werden.
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Das weiterbildende Studium wird modularisiert angeboten. Die Module sind thematisch und zeitlich in sich abgeschlossen. Dieses Organisationsprinzip ermöglicht es, das Studium überschaubar und verbindlich zu gestalten und dabei auch notwendige Freiräume zur individuellen Gestaltung des Studiums zu eröffnen. Alle Module des Studienganges werden durchgängig angeboten und sind jeweils so zugeschnitten, dass sie innerhalb eines Semesters erfolgreich abgeschlossen werden können. Schaffen Sie es dennoch nicht – aus welchen Gründen auch immer – ein Modul in einem Semester komplett zu bearbeiten, arbeiten Sie einfach im kommenden Semester weiter an diesem Modul.
Die Kursmaterialien werden ausschließlich über das Internet bereitgestellt (PDF-Dokumente). Die Kurse werden ergänzt durch Videos, Literaturhinweise, Gesetzestexte etc.
Den Abschluss eines jeden Moduls bildet eine schriftliche Arbeit. Diese wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt und ist dann binnen einer Frist von vier Wochen zu bearbeiten und einzureichen. Nachdem Sie mindestens zwei der drei Abschlussprüfungen der Pflichtmodule erfolgreich abgelegt haben, können Sie sich für die Teilnahme an einem Abschlussseminar anmelden. Diese werden jedes Semester angeboten.
Die jeweiligen Seminartermine geben wir in der Lernplattform Moodle bekannt. Im Rahmen des Seminars ist dann zunächst eine schriftliche Seminararbeit anzufertigen. Ihre Arbeit stellen Sie im Seminar den Prüfern und anderen TeilnehmerInnen vor und diskutieren gemeinsam die Ergebnisse.
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Die Gebühren für das weiterbildende Studium betragen EUR 1.500,00. In diesen Gebühren enthalten ist der Zugriff auf die drei Pflichtmodule inkl. der Ablegung von Prüfungen sowie die Teilnahmemöglichkeit am Abschlussseminar in einem Zeitraum von insgesamt fünf Semestern. Brauchen Sie für Ihr Studium nach Ablauf der fünf Semester weitere Zeit, werden für jedes weitere Semester ergänzende Gebühren von EURO 150,00 erhoben.
Für Rechtsreferendare ist die Gebühr auf EUR 1.200,00 ermäßigt.
Möchten Sie ein Wahlmodul belegen, fallen jeweils Gebühren von EUR 500,00 an.
Downloads
- Faltblatt Flyer (PDF 2 MB)
- Zulassungsantrag (PDF 89 KB)
- Prüfungsordnung (PDF 95 KB)
- Zeugnisantrag (PDF 220 KB)