Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Illustration Foto: Jakob Studnar

Sie möchten an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät promovieren? Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen von der Bewerbung bis zum Abschluss des Verfahrens. Mit der Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geht die Verleihung des akademischen Grades einer Doktorin oder eines Doktors der Rechte einher. Sie ist der Nachweis zur Befähigung wissenschaftlich vertieften Arbeitens. Die Möglichkeit zur Promotion steht internen, wie auch externen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern offen, sofern sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und die Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben. In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich zu Beginn stellen.

Ergänzend zum klassischen Promotionsverfahren können Doktorandinnen und Doktoranden an der internationalen EDELNet Graduate School teilnehmen, die den wissenschaftlichen Nachwuchs in Forschungsvorhaben unterstützt und international vernetzt. Seit den ersten Promotionen im Jahr 1980 hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät mehr als 300 Doktorinnen und Doktoren auf ihrem Weg begleitet.

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Promotionsverfahren

Informieren Sie sich im folgenden über die Vorausetzungen und den Ablauf des Promotionsverfahrens.

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Voraussetzungen

* Dieser Text betrifft Promotionsverfahren, die nach dem 16. Dezember 2013 aufgenommen wurden.

Als Fakultät einer Universität des Landes Nordrhein-Westfalen steht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gemäß § 67 HG NW das Promotionsrecht zu. Durch die Promotion wird an Universitäten eine über das allgemeine Studienziel gemäß § 58 Abs. 1 hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird auf Grund einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation) und weiterer Prüfungsleistungen festgestellt. Auf Grund der Promotion wird der Doktorgrad verliehen.

Grundsätzlich freut sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen über qualifizierte Bewerber für ein Promotionsvorhaben. Wenn Sie sich für eine Promotion interessieren, sollten Sie auf jeden Fall über ein ausgeprägtes Interesse an rechtswissenschaftlicher Forschung und eine weit überdurchschnittliche juristische Begabung verfügen. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass eine Promotion eine arbeits- und zeitintensive Beschäftigung darstellt. Nichtsdestotrotz kann eine abgeschlossene Promotion Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und ist zum Einschlagen einer wissenschaftlichen Laufbahn sogar unabdingbare Voraussetzung.

Zur Durchführung eines Promotionsverfahrens an der FernUniversität Hagen müssen Sie gemäß der Promotionsordnung in der Regel über wenigstens ein juristisches Staatsexamen mit mindestens dem Prädikat „Vollbefriedigend“, einen universitären Master of Laws mit mindestens der Note „Gut“ oder - bei ausländischen Bewerbern - einen gleichwertigen Studienabschluss verfügen. Näheres zu den Anforderungen entnehmen Sie bitte § 6 der Promotionsordnung. Ausländische Bewerber müssen zudem über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die in der Regel durch eine an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Feststellungsprüfung nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen allein keine automatische Annahme als Promotionsstudent/in zur Folge hat. Aufgrund er Attraktivität der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bewerben sich jährlich wesentlich mehr Interessenten/innen für ein Promotionsverfahren, als die Fakultät Plätze anbieten kann. Die letztliche Entscheidung, ob ein Promotionsvorhaben betreut wird, liegt demnach immer bei der entsprechenden betreuenden Person.

Ablauf des Verfahrens

Der Ablauf des Promotionsverfahrens ist in folgende Verfahrensschritte gegliedert:

  1. Annahme als Doktorandin/Doktorand (§ 5 PromO)
    Im Wesentlichen kommen als betreuende Personen die Lehrstuhlinhaber/innen der Fakultät, aber auch alle anderen Hochschullehrer/innen, die Honorarprofessoren/innen sowie die Privatdozenten/innen der Fakultät in Betracht. Jede betreuende Person entscheidet selbstständig darüber, ob sie eine/n Bewerber/in als Doktoranden/in annimmt. Nach der Promotionsordnung müssen alle Bewerber/innen der betreuenden Person ein aussagefähiges Konzept für die Dissertation vorlegen. Die Lehrstuhlinhaber stellen hier individuelle Anforderungen auf, welche Sie bei den Lehrstühlen erfragen können. Darüber hinaus soll der/die Bewerber/in eine Lehrveranstaltung zum wissenschaftlichen Arbeiten vor der Annahme als Doktorand/in besucht haben. Diese Veranstaltungen werden entweder zentral seitens der Fakultät oder von den einzelnen betreuenden Personen angeboten. Sollten Sie von einer/m Lehrstuhlinhaber/in angenommen werden, wird Ihnen ihr Status schriftlich bestätigt und eine Promotionsvereinbarung mit Ihnen geschlossen. Diese enthält auch den Hinweis darauf, dass Sie sich an der FernUniversität in Hagen als Promotionsstudent/in einschreiben müssen. Diese Einschreibung ist beim Studierendensekretariat der FernUniversität in Hagen zu beantragen. Auch wenn die betreuenden Personen bei der Annahme als Doktorand/in die Zulassungsvoraussetzungen im Auge haben werden, wird klargestellt, dass mit der Annahme als Doktorand letztlich noch keine Entscheidung des Promotionsausschusses zur Zulassung nach § 7 PromO verbunden ist.
  2. Zulassung zur Promotion ( § 6 f. PromO)
    Das Verfahren bleibt nach Annahme und Einschreibung zunächst beim Lehrstuhl anhängig. Dort werden Sie betreut, bis die Arbeit fertiggestellt ist. Nach dem Abschluss Ihrer Arbeit und entsprechender Rücksprache mit der betreuenden Person reichen Sie die Dissertation in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in elektronischer Form nebst einem Antrag auf Zulassung zur Promotion sowie den erforderlichen Anlagen, die sich aus der aktuellen Promotionsordnung ergeben, beim Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein (§ 7 Abs. 2 PromO). Die dort aufgelisteten Anträge sind formlos zu stellen, es gibt kein Antragsformular. Alle Zeugnisse sind in beglaubigter Form einzureichen.
  3. Einreichung einer Dissertation (§ 8 PromO)
    Mit dem Antrag sind zwei ausgedruckte und einfach gebundene Exemplare der Dissertation einzureichen. Die Voraussetzungen, die diese Dissertation erfüllen muss, entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotionsordnung, dort § 8.
  4. Berichterstattung /Annahme der Dissertation (§ 9 PromO)
    Nach Einreichung der Arbeit bestellt der Promotionsausschuss zwei Gutachter, die Ihre Arbeit begutachten und benoten und der Fakultät die Annahme oder Ablehnung der Dissertation empfehlen. Sobald diese Gutachten vorliegen, wird die Arbeit mit den Gutachten für zwei Wochen ausgelegt, hierüber erhalten Sie eine Mitteilung.
  5. Disputation (§ 11 PromO)
    Im Anschluss an die Auslage findet, so die Dissertation angenommen wurde, eine mündliche Prüfung (Disputation) statt. Dort werden Sie von einem aus drei Prüfern bestehenden Ausschuss geprüft und benotet. Die Prüfungstermine werden vom Dekanat verbindlich festgelegt. Spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin übermitteln Sie dem Dekanat schriftlich ausgearbeitete Thesen zu der Dissertation; diese Thesen werden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorab übersandt. Zu Beginn der Disputation referieren Sie dann die wesentlichen Ergebnisse der Dissertation und führen im Anschluss daran mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ein Prüfungsgespräch über die Dissertation. Es kann sich auch auf andere Fragen des Faches und angrenzende Gebiete anderer Fächer beziehen, die mit dem Gegenstand der Dissertation zusammenhängen. Die Disputation wird insgesamt etwa 45 Minuten dauern.
  6. Veröffentlichung der Dissertation (§ 14 PromO)
    Nach der mündlichen Prüfung haben Sie ein Jahr Zeit, die Arbeit zu veröffentlichen. Sind durch die Gutachter Änderungsauflagen erteilt worden, müssen diese vorher umgesetzt und die Umsetzung den Gutachtern angezeigt werden. bei der Veröffentlichung der Arbeit kann die Fakultät in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek behilflich sein.
    Anfragen zur Veröffentlichung der Dissertation beantwortet Herr Ass. jur. Thorsten Eisenmenger.
  7. Führung des Doktortitels (§ 15 PromO)
    Erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde ist das Verfahren abgeschlossen und Sie sind somit berechtigt den Titel Dr. jur. zu führen. Auf Antrag kann Ihnen der/die Dekan/in die Führung des Doktortitels auch zuvor bereits gestatten, wenn Sie einen rechtsgültigen Verlagsvertrag zur Veröffentlichung des Werkes vorlegen.

Edelnet Graduate School

Lernen Sie unser Edelnet Graduate School Programm für Doktoranden kennen.

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Interessierten Doktorandinnen und Doktoranden steht die Teilnahme an der Graduate School der EDELNet-Partnerschaft offen.

Die Graduate School des EDELNet Projektes gilt als strukturiertes Promotionsprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und ihrer Partner. Sie umfasst neben zahlreichen E-Courses ein jährliches face-to-face Seminar im Rahmen einer Winter School und bietet unter anderem die Möglichkeit einer bi-nationalen Betreuung von Promotionsvorhaben.

Die Graduate School wurde als Hilfestellung auf dem Weg zur erfolgreichen Bearbeitung von internationalen Promotionsprojekten gestaltet und enthält unter anderem E-Courses in Academic Attitude und verschiedenen Legal Research Methods. Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Graduate School teilnehmen, erhalten den Status EDELNet-Junior-Fellows.

Ehrenpromotionen

Den Grad eines Doktors der Rechte ehrenhalber (Dr. iur. honoris causa) hat die Fakultät an folgende Persönlichkeiten verliehen:

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  1. Richter am Bundesgerichtshof Klaus Detter, Karlsruhe
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 12.06.2001
  2. Professor Dr. Claus Arndt, Hamburg
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 12.06.2001
  3. Rechtsanwalt Rüdiger Deckers, Düsseldorf
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 11.05.2004
  4. Patentanwalt Dipl.-Ing. Hans Dieter Gesthuysen, Essen
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 11.05.2004
  5. Dr. rer. soc. Michael Vesper, Bielefeld
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 19.07.2004
  6. Hans-Peter Rapp-Frick, Hagen
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 03.05.2011

weiterführende Links

 

Kontakt

Dr. Timo Zeiske