Beurlaubung
Sie können anstelle einer Rückmeldung auch eine Beurlaubung beantragen. Eine Beurlaubung ist in folgenden Fällen möglich:
- berufliche Gründe
- Schwangerschaft oder Betreuung des Kindes,
- Erkrankung, die ein Studium unmöglich macht,
- Pflege des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades,
- sonstige Gründe von gleicher Bedeutung
Fristen zur Beurlaubung
Sommersemester:
1. Dezember - 31. Januar
Wintersemester:
1. Juni - 31. Juli
Der Antrag auf Beurlaubung steht Ihnen wieder ab dem 01.06.2019-31.07.2019 zur Verfügung
Informationen zur Beurlaubung
- nur für Voll-, Teilzeitstudierende und Studiengangszweithörende möglich
- muss für jedes Semester neu beantragt werden
- neue Kurse können NICHT belegt werden
- eine Kurswiederholung ist möglich über belegung@fernuni-hagen.de
- der Erwerb von Leistungsnachweisen / die Teilnahme an Prüfungen ist nicht möglich
Ausnahmen:
Eine Erstteilnahme an Prüfungen innerhalb eines Urlaubssemesters ist nur denjenigen gestattet, die aufgrund der Erziehung eines Kindes oder Pflege eines Verwandten 1. Grades bzw. der Ehefrau/des Ehemannes beurlaubt wurden.
Jede/Jeder beurlaubte Studentin/Student darf an der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung teilnehmen. - 11,00 EUR Studierendenschaftsbeitrag fallen an
- keine automatische Prüfungsabmeldung. Bitte melden Sie sich selbstständig über das Prüfungsportal ab.
- Erhalt einer Immatrikulationsbescheinigung
Studierendenservice
E-Mail: info
Telefon: +49 2331 987-2444
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. - Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr
Webredaktion Studium
| 01.02.2019