Beurlaubung
Studierende, die aus einem wichtigen Grund das Studium im Folgesemester nicht fortsetzen können, können anstelle einer Rückmeldung eine Beurlaubung beantragen.
Wichtige Gründe sind:
- Berufliche Gründe,
- Schwangerschaft oder Betreuung des Kindes,
- Erkrankung, die ein Studium unmöglich macht,
- Pflege des Ehe-/eingetragenen Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades,
- sonstige Gründe von gleicher Bedeutung.
Fristen zur Beurlaubung
Sommersemester:
1. Dezember - 31. Januar
Wintersemester:
1. Juni - 31. Juli
Antrag auf Beurlaubung
Innerhalb der Rückmeldefrist (01.06.-31.07.2022) für das Wintersemester 2022/23 steht Ihnen hier der Antrag auf Beurlaubung zur Verfügung.
Informationen zur Beurlaubung
- Die Beurlaubung ist nur für Voll-, Teilzeitstudierende und Studiengangszweithörende möglich,
- die Beurlaubung muss für jedes Semester neu beantragt werden,
- die Grundgebühr in Höhe 50,00 EUR und der Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von aktuell 9,00 EUR sind auch im Urlaubssemester zu entrichten,
- beurlaubte Studierende bekommen eine Immatrikulationsbescheinigung,
- Belegung von Kursen ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich,
- während des Urlaubssemesters ist die Teilnahme an Prüfungen/ der Erwerb der Leistungspunkte bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich.
Ausnahmen zur Prüfungsteilnahme und Kursbelegung:
- Während des Urlaubssemester können nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden (Zweit- oder Drittversuch),
- bei einer Beurlaubung aus familiären Gründen (Erziehung eines Kindes, Pflege eines Ehe-/eingetragenen Lebenspartners oder eines nahen Angehörigen des ersten Grades) ist die Teilnahme an der Prüfung auch im Erstversuch gestattet,
- um sich auf Prüfungen vorbereiten zu können, ist eine Belegung mit Wiederholerkennzeichen (WHK) möglich. Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der Kursnummer(n) an belegung,
- bitte beachten Sie, dass durch eine genehmigte Beurlaubung keine automatische Prüfungsabmeldung erfolgt. Bitte melden Sie sich selbstständig über das Prüfungsportal ab.
Webredaktion Studium
| 17.05.2022