Exmatrikulation
Möchten Sie Ihr Studium an der FernUniversität in Hagen beenden, müssen Sie sich exmatrikulieren.
Hinweis für Bewerber/innen und Studienanfänger/innen
Sofern Sie sich zu diesem Semester neu eingeschrieben haben und das Semester noch nicht begonnen hat, beantragen Sie bitte statt der Exmatrikulation die Zurückziehung des Antrages.
Informationen zur Zurückziehung
Die bei der Immatrikulation eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie der während der Studienzeit geführter Schriftwechsel werden vom Studierendensekretariat elektronisch archiviert. Eine Herausgabe von Originalunterlagen nach der Exmatrikulation ist daher nicht möglich.
Folgen der Exmatrikulation
(wirksam ab dem Exmatrikulationstag)
- Sie sind kein/e Studierende/r mehr (Ihr Studienausweis ist nicht mehr gültig).
- Der Versand der Studienunterlagen wird eingestellt.
- Die bis zum Exmatrikulationstag entstandenen Gebühren sind von Ihnen zu tragen.
- Die Exmatrikulation wird durch die Hochschule der zuständigen Krankenkasse gemeldet, sofern Sie im Rahmen der studentischen Pflichtversicherung krankenversichert sind.
Hinweis: Trotz der Exmatrikulation ist eine Wiedereinschreibung bzw. die Immatrikulation i. d. R. möglich. Diese Regelung gilt z. B. nicht bei dem Verlust des Prüfungsanspruches.
Fristen
Sie können die Exmatrikulation jederzeit im Studierendensekretariat beantragen.
Exmatrikulation zum Ende des Semesters:
- Sommersemester 30. September
- Wintersemester 31. März
Exmatrikulation sofortiger Wirkung:
- Exmatrikulation zum Antragsdatum
Antrag auf Exmatrikulation
Antrag auf Exmatrikulation (PDF)
Den Antrag können Sie uns auf folgenden Wegen zusenden:
- per E-Mail: Bescheinigung[at]fernuni-hagen.de
- per Fax: +49 2331 987-19246
- per Post: FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen
Info: Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Hinweise zur Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung:
- Einstellung des Versandes von Studienunterlagen
- Entstandene Gebühren sind zu entrichten
- Keine automatische Prüfungsabmeldung
Bitte melden Sie sich selbstständig über das Prüfungsportal ab.
Wir empfehlen die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nur bei Vorliegen besonderer Gründe zu beantragen:
- Erhalt eines Studienplatzes an einer anderen Hochschule
- Probleme mit der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe oder Leistungen der Arbeitsagenturen)
Exmatrikulationsgründe
Wir unterscheiden zwischen der Exmatrikulation auf Antrag und der Exmatrikulation von Amts wegen.
Während die Exmatrikulation auf Antrag durch die/den Studentin/Student erfolgt, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen aus verschiedenen Gründen von universitärer Seite.
Es sind folgende Gründe möglich:
- Exmatrikulation wegen Erwerbs des Abschlusses
- Exmatrikulation wegen Nichtrückmeldung zum Folgesemester
- Exmatrikulation wegen Täuschung bei der Einschreibung
- Exmatrikulation wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse
- Exmatrikulation wegen des Verlusts des Prüfungsanspruchs (endgültig nicht bestandene Prüfung)
- Exmatrikulation wegen Täuschung beim Erwerb der Prüfungsleistungen
- Exmatrikulation wegen Nichtzahlung der Gebühren
- Exmatrikulation wegen Nichtermittlung des aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsorts
Kosten bei Exmatrikulation/Zurückziehung des Antrages
Antrag auf | Zeitraum * | Gebühren |
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Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung | Sommersemester: 1. Dezember - 31. Januar | keine (weiteren) Gebühren |
Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung | Sommersemester: 1. Februar - 28. Februar | Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von aktuell 9,00 EUR (Stand Wintersemester 20/21)
|
Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung | Sommersemester: 1. März - 31. März Wintersemester: 1. September - 30. September | Kein Erlass der Gebühren möglich. |
Exmatrikulation im Semester | Sommersemester: 1. April - 30. September | Kein Erlass der Gebühren möglich. |
*es gilt der Fax-/E-Mail-/Posteingang bei der FernUniversität in Hagen
weiterführende Links:
Studierendenservice
E-Mail: studierendensekretariat[at]fernuni-hagen.de
Telefon: Tel: +49 2331 987-2444
Fax: +49 2331 987-19246
Sprechzeiten:
Mo. - Fr., 08:00 bis 18:00 Uhr