Studieren mit Behinderung

Studentin mit Sehbehinderung benutzt ihr Mobiltelefon in ihrem Wohnheimzimmer Foto: Huntstock/GettyImages

Für Studien­interessierte, Studienanfänger­Innen und auch Studie­rende in den höheren Semestern ist es nicht immer leicht, den Über­blick zu behalten und die Informations- und Bera­tungs­angebote zu finden, die Ihre konkreten Fragen beantworten und Ihre Anliegen differen­ziert klären können. Wir beraten und unter­stützen Sie gerne bei allen beein­trächtigungs­bezogenen Anliegen rund um Studien­orien­tierung, Bewerbung und Studium an der FernUniversität in Hagen.

Wen sprechen Sie bei Fragen an?

Julia Burkhardt

Hochschul­beauftragte für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Kontakt

Aufgaben

Die Beauftragte wirkt darauf hin, dass den beson­deren Bedürf­nissen von Studie­renden mit Behin­derung und/oder chronischer Erkran­kung Rech­nung getra­gen wird und die zu ihren Gunsten gelten­den Rechts­vor­schrif­ten beachtet werden. Sie wirkt insbe­son­dere bei der Planung und Organi­sation der Lehr- und Studien­bedin­gungen und beim Nach­teils­ausgleich mit.

Angebote

Erreichbarkeit per E-Mail, Telefon (Sprechstunde) oder virtuellem Termin oder nach Absprache persönlich.

Linda Pattio

Zentrale Studienberatung / Studien­beratung für Studierende mit Behin­derung und/oder chro­ni­scher Erkran­kung

Kontakt

Aufgaben

Unterstützung der Studie­renden durch Bereit­stellung von Informations- und Bera­tungs­ange­boten während aller Phasen des Studien­verlaufs mit dem Ziel, indivi­duelle Lösun­gen gemein­sam zu erar­beiten.

Angebote

Persönliche Studien­beratung vor Ort, virtuell, telefo­nisch oder per Mail,​ z.B. Lern­be­ra­tung, Möglich­keiten des Nach­teils­ausgleichs.


Termine/ Aktuelles

Langer Abend der Studienberatung - Ready to start?!

Do., 12.01.2023, 16:00 - 18:00 Uhr (Online - Zoom)

An diesem Tag lohnt es sich für alle Studieninteressierten, einmal bei der „FernUni vor Ort“ vorbeizuschauen. Mit individuellen Beratungsangeboten, Infovorträgen und offenen Fragerunden rund um das Studium an der FernUniversität bietet Ihnen die Studienberatung eine bunte Palette an Informationsmöglichkeiten.

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Das Fernstudiensystem ermöglicht Berufstätigen ein Universitätsstudium ohne Unterbrechung ihres Karriereweges. Es ist damit eine interessante Möglichkeit, sich auf neue Aufgaben vorzubereiten – bei vorhandener beruflicher Qualifikation auch ohne Abitur. Auch für Studieninteressierte mit familiären Verpflichtungen oder für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das Fernstudium oftmals eine sinnvolle Alternative zum Präsenzstudium.

Das gleiche gilt für Abiturientinnen und Abiturienten, wenn sie schon während der Ausbildung mit einem Studium beginnen möchten oder sich für den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr bzw. ein Auslandsjahr entschieden haben.

Die universitären staatlichen Bachelorabschlüsse qualifizieren für Masterstudiengänge, die ebenfalls von der FernUniversität angeboten werden. Studiert wird auf der Basis einer speziellen Fernstudiendidaktik mit schriftlichen und digitalen Medien.

Es ist keine Voranmeldung erforderlich. Sie können sich ab 16:00 Uhr in die Veranstaltung einwählen:

Sie erreichen uns am Veranstaltungstag unter:

Zoom-Link
Meeting-ID: 637 5879 1247
Kenncode: 73026679

Zur Teilnahme ist keine besondere Soft- oder Hardware notwendig. Wir empfehlen jedoch die Benutzung eines Headsets. Technische Hinweise zur Verwendung von Zoom erhalten Sie im Helpdesk-Wiki.

Beratungsangebot

  • Allgemeine Studienberatung:
    Welche Studiengänge werden an der FernUniversität in Hagen angeboten? Wie funktioniert eigentlich ein Fernstudium?
  • 16:00 Infovortrag: „Berufsbegleitend studieren mit und ohne Abitur“
  • 17:00 Infovortrag: „Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung“
  • Von 16:00 - 18:00 Uhr bieten unsere Studienberater*innen individuelle Beratungsmöglichkeiten in virtuellen Besprechungsräumen an, um Ihre Fragen zu klären. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
  • Online-Beratung zur beruflichen Orientierung:
    Das Team der BerufsBeratung im Erwerbsleben (BBiE) der Agentur für Arbeit Hagen lädt zu einer Sprechstunde für Studierende der FernUniversität in Hagen ein. Allen Interessierten wird eine individuelle und unabhängige Beratung zur beruflichen Orientierung, sowie Informationen zu Beruf und Arbeitsmarkt angeboten.
    Die Sprechstunde findet von 16:00 - 18:00 Uhr statt. Für dieses Beratungsangebot ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich.
  • Telefonische Studienberatung:
    Sie interessieren sich für ein Studium an der FernUniversität in Hagen und können am 12.01.2023 nicht bis 18:00 Uhr an unseren virtuellen Beratungsmöglichkeiten teilnehmen?
    Wir stehen Ihnen von 18:00 - 20:00 Uhr auch gerne für eine telefonische Studienberatung zur Verfügung. Sie erreichen unsere offene Telefonsprechstunde unter Tel.: +49 2331 987-1588.

FAQ zum Nachteilsausgleich

  • Nachteilsausgleiche sind ein Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, um die Gleichberechtigung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu gewährleisten, wie es in der UN Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist.
    Die Hochschulen berücksichtigen daran angelehnt die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender im Studium. Dies kann sich auch in der prüfungsrechtlichen Gewährung von Nachteilsausgleichen manifestieren.
    Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument, um bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine Teilhabe am Studium mit gleichen Chancen, besonders innerhalb der Prüfungen, sicherzustellen. Dabei sind Nachteilsausgleiche keineswegs „Vergünstigungen“, sondern kompensieren lediglich ganz individuell und vor allem situationsbezogen Benachteiligungen im Studium, die sich aus den Beeinträchtigungen der oder des jeweiligen Studierenden ergeben. Um dies leisten zu können, müssen Nachteilsausgleiche zum einen erforderlich und zum anderen angemessen sein.

  • Die Regelungen zum Nachteilsausgleich für die Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind vielfach gesetzlich verankert. So greift hier das Grundgesetz (GG) mit den Artikeln 3 und 20, Artikel 24 der UN Behindertenkonvention, und das Hochschulrahmengesetz (HRG). Aus den Festlegungen des Hochschulrahmengesetzes ergeben sich die Umsetzungen in den Landeshochschulgesetzen, in NRW etwa in den Paragrafen 3 und 64 des Hochschulgesetzes. Hierin ist festgehalten, dass den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Studierender Rechnung getragen wird. Zudem müssen die einzelnen Prüfungsordnungen eine Regelung aufweisen, nach denen Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Bedingungen vorfinden, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium sicherstellen.2) Entsprechende Regelungen zum Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende sind in allen Prüfungsordnungen der Studiengänge an der FernUniversität in Hagen enthalten.


    2) Die genauen Gesetzestexte entnehmen Sie bitte dem Handbuch „Studium und Behinderung“, S.92ff.

  • Ein Antrag auf Nachteilsausgleich können Studierende stellen, wenn Studien- und Prüfungsleistungen aufgrund der Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Art und Weise erbracht werden können, oder besondere Hilfestellungen benötigt werden.
    Wenn ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt wird, müssen die Studierenden eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt.
    Eine Orientierung bietet hier die Definition von Behinderung des §2 Absatz 1 des IX. Sozialgesetzbuches (SGB IX):

    „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

    Bezug genommen wird hier auch auf den Behindertenbegriff der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK):

    „Zu den Menschen mit Behinderung zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnes­beein­trächti­gun­gen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (gemeint sind: einstellungs- und umweltbedingte) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

    In beiden Definitionen sind auch einschlägige chronische Krankheiten3) mit episodischem Verlauf, z.B. Multiple Sklerose oder Epilepsie eingeschlossen.


    3) Vgl. Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in § 62 für schwerwiegend
    chronisch Erkrankte https://www.g-ba.de/richtlinien/8/ (letzter Aufruf 02.02.2022).

  • Eine beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. amtlich festgestellte Behinderung allein begründet noch keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Es kommt entscheidend darauf an, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung konkret im Studium bzw. auf die Studien- und Prüfungsleistung auswirkt.

    Dabei müssen Studierende neben dem Nachweis der länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung darstellen, wo und in welcher Weise sich ihnen die Durchführung des Studiums, bzw. der Prüfung infolge ihrer Beeinträchtigung erschwert und wie sich dadurch Benachteiligungen gegenüber gesunden Mitstudierenden ergeben. Letztlich können immer nur konkrete Teilhabe-Defizite kompensiert werden.

    Hier ist das ärztliche Attest besonders wichtig, mit dem die Studierenden sich rechtzeitig gegenüber den autorisierten Stellen zu den eigenen Beeinträchtigungen bekennen und das die Auswirkungen bezüglich der Prüfung nachvollziehbar beschreiben muss.

    Nur wenn die erforderlichen Begründungen und Nachweise rechtzeitig vorliegen, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich im nötigen Umfang geprüft werden (vgl. Checkliste zum Antragsverfahren (PDF)).

    Die autorisierten Mitarbeiter/innen haben über Fragen und Probleme ihrer amtlichen Tätigkeit oder dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Die Vertraulichkeit ist demnach in vollem Umfang gewährleistet.

  • Die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben werden durch den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät übernommen. Demnach obliegt die Entscheidung über die Gewährung eines Antrags auf Nachteilsausgleich dem Prüfungsausschuss, der sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben des Prüfungsamts bedient.

  • Wenn sichergestellt ist, dass der beantragte Anspruch besteht und im konkreten Fall erforderlich ist, um eine chancengleiche Prüfungsteilhabe zu realisieren, wird der Anspruch auf Nachteilsausgleich bewilligt.

    Die beantragten Modifikationen müssen dabei immer die gleichwertige Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen ermöglichen und unbedingt mit den inhaltlichen Anforderungen in Einklang stehen, die in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind. Dabei gilt stets der Grundsatz: „Vollständiger Nachteilsausgleich ja, Privilegierung nein.“

    Entscheidungen über die Umsetzung eines Nachteilsausgleiches sind immer Einzelfallentscheidungen, um für die jeweilige Beeinträchtigung eine individuelle Lösung anbieten zu können. Einen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleiches gibt es daher grundsätzlich nicht!

    Dass ein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen wurde, wird nicht im Zeugnis vermerkt!

  • Mögliche Nachteilsausgleiche sind etwa:

    • Schreibzeitverlängerung,
    • das Zulassen oder ggf. auch zur Verfügung stellen von notwendigen Hilfsmitteln und
    • Assistenzleistungen,
    • Prüfungen in separatem Räumen (z.B. Campusstandort, ggf. zu Hause) oder
    • ggf. in seltenen Ausnahmefällen die Änderung der Prüfungsform, die im Rahmen der
    • jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zulässig ist.

    Das konkrete Verfahren

    Studierende, die einen Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen benötigen, sollten sich rechtzeitig mit dem zuständigen Prüfungsamt ihrer Fakultät oder der Hochschulbeauftragten für behinderte- und chronisch kranke Studierende in Verbindung setzen, um den Umfang der notwendigen Prüfungsmodifikationen und die passende Vorgehensweise zu besprechen.

    Die konkrete Antragstellung muss unbedingt rechtzeitig, spätestens aber zu den jeweiligen Anmeldefristen der Prüfungen erfolgen! Die Prüfungsämter brauchen für die Organisation gerechter Chancen unbedingt zeitlichen Spielraum. Bitte setzten Sie sich daher umgehend mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung, sobald Sie wissen, dass Sie eine Prüfung ablegen möchten.

 

Sonderregelungen der Fakultäten

Bitte beachten Sie die geltenden Sonderregelungen in den einzelnen Studiengängen und Fakultäten.

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Hilfen für den Studienalltag

  • In der Regel schreiben Studierende der FernUniversität Klausuren jeweils zu einer bestimmten Zeit an einem zentralen Ort. Für behinderte oder chronisch kranke Studierende ist dies aus gesundheitlichen Gründen nicht immer möglich, deshalb bietet die FernUniversität je nach Einschränkung an, Klausurzeiten zu verlängern, Aufgabenstellungen vorlesen zu lassen oder in Einzelfällen Prüfungen auch unter Aufsicht in der eigenen Wohnung oder einem Studienzentrum schreiben zu lassen. In einigen Studiengängen können Klausuren in bestimmten Situationen durch schriftliche Hausarbeiten ersetzt werden. Die FernUniversität braucht in solchen Fällen Zeit und etwas Spielraum, um eine individuelle Lösung zu finden und Prüfungsbedingungen zu gewährleisten, die allen Studierenden gerechte Chancen bieten. Deshalb sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Prüfungsamt Ihrer Fakultät in Verbindung setzen.

    Kontakt zu den Prüfungsämtern der Fakultäten:

    ​Der Leitfaden Nachteilsausgleich in Prüfungen steht Ihnen ab sofort zum Download zur Verfügung:
    Leitfaden Nachteilsausgleich (PDF 175 KB)

  • Die Stabsstelle für Arbeitsschutz und Umweltschutz stellt folgende Informationen zur Verfügung:

  • Der Campus (PDF 164 KB) der FernUniversität in Hagen mit seinen Seminarräumen ist behindertengerecht ausgestattet und barrierefrei zugänglich. Einige Lehrgebiete und Veranstaltungsorte sind jedoch in Altbauten untergebracht. Sie sollten deshalb die Erreichbarkeit im Vorfeld eines Besuches abklären.

    Das gilt auch für unsere Campusstandorte, die meist in städtischen Gebäuden oder Bauten des jeweiligen Bundeslandes untergebracht sind; auf deren Ausstattung hat die FernUniversität nur geringen Einfluss.

  • Das für die Studierenden der FernUniversität in Hagen zuständige Studentenwerk Dortmund berücksichtigt auf Antrag eine Behinderung oder Krankheit als besondere Härte, die den BAföG-Bezug verlängern kann.

    Studentenwerk Dortmund

    Von Ihrem örtlichen Sozialamt bzw. der Agentur für Arbeit können Bedürftige – neben der regulären Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherungsleistungen – unter anderem auch Hilfe zur Ausbildung erhalten. Beispiele sind Büchergeld, Vorlesekosten oder Fahrtkosten.

  • Das Webangebot der FernUniversität ist sehr umfangreich gestaltet und bietet neben den allgemeinen Studieninformationen auch die Möglichkeit zur individuellen online Nutzung. Das umfasst neben dem virtuellen Studienplatz, auf dem Sie Ihre Daten verwalten und die Rückmeldung bequem erledigen können auch die Moodle-Lernumgebung, die Ihnen etwa ein gemeinsames Arbeiten in online-Lerngruppen ermöglicht und Foren zu allen von Ihnen belegten Kursen anbietet.

    Wie Sie das online-Angebot mit seinen vielfältigen Kontakt und Arbeitsmöglichkeiten nutzen, entscheiden Sie dann letztlich selbst.

  • Zugang zur wissenschaftlichen Literatur

    Die Universitätsbibliothek der FernUniversität eröffnet Ihnen einen komfortablen Zugang zu der für das Studium benötigten wissenschaftlichen Literatur, ohne dass Sie das Haus verlassen müssen. Über die Webseiten der Bibliothek können Sie im online-Katalog und in zahlreichen wissenschaftlichen Datenbanken recherchieren. Die Bücher und Aufsätze, die Sie zusätzlich zu Ihrem Studienmaterial benötigen, können Sie bestellen und erhalten diese dann per Post direkt nach Hause.

 

Archiv

Präsentationen zu vergangenen Veranstaltungen

  • Am 25.11.2021 fand in Kooperation von studyFIT und dem Chancengerechtigkeitsreferat gemeinsam mit dem kombabb-Kompetenzzentrum NRW eine Informationsveranstaltung zu Nachteilsausgleichen im Studium statt. Die
    Präsentationen können Sie hier herunterladen.

  • Am 11.11.2021 fand in Kooperation von studyFIT und dem Chancengerechtigkeitsreferat gemeinsam mit dem kombabb-Kompetenzzentrum NRW und verschiedenen Anlaufstellen an der FernUniversität eine Informationsveranstaltung zum Studium mit einer (nicht) sichtbaren Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung statt. Die Präsentationen können Sie hier herunterladen.

  • „Ich wollte raus. Ich wollte Neues sehen, Neues erleben und vor allem was lernen.“, das war Steffis Motivation für einen weltwärts-Freiwilligendienst in Ghana. Die junge Frau hat Glasknochen und nutzt einen Rollstuhl.

    Über bezev können junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigung/Behinderung einen internationalen Freiwilligendienst machen.

    Im Rahmen der Kampagne zeigen fünf neue Kampagnenclips Bilder von Steffis weltwärts-Dienst in Ghana. „Trotz aller Anstrengungen und Gefahren, denen man als Mensch mit Glasknochen jeden Tag begegnet, habe ich diesen Zug nach draußen, diese Neugierde, die schon immer in mir war; ich kann mich davon gar nicht aufhalten lassen. Das wäre dann auch nicht ich“, sagt Steffi. Die Filme zeigen ihr Leben vor Ort, die Arbeit in der Schule, ihre Freundschaft zu Esther und ihre Sicht auf das Thema Barrierefreiheit in Ghana. „Freiwilligendienste sind in verschiedenen Ländern nächstes Jahr wieder möglich. Deswegen ermutigen wir gerade Menschen mit Behinderung sich an uns zu wenden. Wir beraten sie zu inklusiven Einsatzmöglichkeiten und vermitteln sie gerne an eine passende Entsendeorganisation“, sagt Jelena Wander, Projektkoordinatorin bei bezev.

    Die Kampagnenclips sind barrierefrei und stehen mit Untertiteln in Gebärdensprachverdolmetschung und mit Audiodeskription zur Verfügung.
    Die Filme und mehr Informationen zur Kampagne erhalten Neugierige unter:

    www.bezev.de/kampagne

  • Broschüre des GAADBild: FernUniversität

    Digitale Barrierefreiheit – Die Ombudsstelle NRW stellt sich vor

Webredaktion Studium | 24.01.2023