Energiepreispauschale – 200 Euro

Studierende der FernUniversität in Hagen können ab dem 15. März die Energiepreispauschale (200 Euro als Einmalzahlung) beantragen. Auf dieser Webseite erklären wir, wie das funktioniert und wer anspruchsberechtigt ist.

Foto: Melpomenem, iStock, Getty Images

Wer die Energiepreispauschale beantragen kann:

Als Student:in der FernUniversität in Hagen sind Sie anspruchsberechtigt*, wenn Sie am 1. Dezember 2022 eingeschrieben waren und zu diesem Stichtag Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatten.

Wussten Sie schon?

Der Erhalt der Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige sowie der Erhalt des Heizkostenzuschusses stehen dem Anspruch auf die Einmalzahlung für Studierende von 200 Euro nicht entgegen.

Das gilt für

  • Vollzeit- und Teilzeitstudierende (auch im Urlaubssemester)
  • Doktorandinnen und Doktoranden
  • Weiterbildungsstudierende in einem weiterbildenden Masterstudiengang

Bitte beachten Sie: Akademiestudierende (= Gasthörer:innen) sind nicht antragsberechtigt.

Fragen zum Studierendenstatus und zum Verfahren an der FernUni beantwortet gerne das Service-Center, erreichbar unter: +49 (0)2331 987-2444 oder info.


Hinweise für Studiengangszweithörende:

mehr erfahren

Studierende, die zum Stichtag 1. Dezmeber 2022 an der FernUniversität Hagen als Studiengangszweithörende zugelassen, aber an keiner anderen Ausbildungsstätte als Ersthörende eingeschrieben waren, sind ebenfalls nach dem EPPSG anspruchsberechtigt. Dies ergibt sich aus nun aktualisierten Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Um die notwendigen Zugangsdaten und die PIN zur Antragstellung zu erhalten, muss dem Service-Center lediglich die Exmatrikulation an der früheren Universität nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch die Übersendung einer Kopie des Exmatrikulationsnachweises.

Zum Antragsformular (PDF)

Sämtliche Studiengangszweithörende der FernUniversität in Hagen werden per E-Mail informiert. Nach Vorlage der zu prüfenden Unterlagen werden wir Ihnen Zugangscode und PIN in der Regel binnen 14 Tagen über den Virtuelle Studienplatz zur Verfügung gestellt.

Diejenigen Studiengangszweithörende, die am 1. Dezmeber 2022 an einer anderen Hochschule den Ersthörerstatus hatten, bitten wir, diese E-Mail-Benachrichtigung zu ignorieren. Sie können die Energiepreispauschale über die Ersthochschule beantragen.


Wie Sie den Antrag stellen:

Erinnerung: Bis zum 30.09.2023 können Sie den Antrag stellen. Die hierfür erforderlichen Daten erhalten Sie über Ihren virtuellen Studienplatz.
Zum virtuellen Studienplatz

  • Wer den Antrag auf die Zahlung der Energiepreispauschale ab 15. März 2023 stellen will, muss zunächst auf id.bund.de ein Konto anlegen.

    Die Anmeldung erfolgt mit Hilfe der Online-Funktion des Personalausweises oder über das ELSTER-Zertifikat. Diese sind für die Beantragung aber nicht zwingend erforderlich.

    Man kann auch klassisch wie bei anderen Online-Nutzerkonten Nutzername und Passwort wählen und eine E-Mail-Adresse angeben. Angegeben werden müssen noch Geburtstag, Geburtsort und Adresse. Anschließend erhalten die Antragstellenden eine E-Mail, in der sie aufgefordert werden, ihre Registrierung per Klick auf einen Link zu bestätigen.

  • Ab 15. März 2023 erhalten die Studierenden der FernUniversität über ihren virtuellen Studienplatz einen Zugangscode sowie eine PIN (für den Identifikationsnachweis bei der Beantragung).

    Dazu klicken sie nach dem Einloggen auf den Reiter „Meine Daten", anschließend den Navigationspunkt „EPP-Zugangsdaten“ auswählen!

  • Auf der Website einmalzahlung200.de wird ab dem 15. März 2023 die Beantragung der Energiepreispauschale freigeschaltet.

    In der Anmeldemaske auf der Seite muss zuerst der Zugangscode eingegeben werden.

    Wer sich bei bundID nur das einfache Konto mit Nutzername und Passwort zugelegt hat (ohne Personalausweis oder Elsterzertifikat), verwendet als Identifikationsnachweis die PIN, die er oder sie zusätzlich zum Zugangscode im virtuellen Studienplatz erhalten hat.

    Diese PIN wird ebenfalls in der Anmeldemaske unter einmalzahlung200.de eingegeben.

    Mit dem nächsten Klick gelangt man zu bundID, meldet sich dort mit der vorher gewählten Methode an und es öffnet sich die eigentliche Antragsseite.

    Der Rest geht schnell: Bankverbindung (IBAN) eingeben, mehrere Häkchen setzen, wie z.B.: „Ich versichere, dass ich die Einmalzahlung (...) nur einmal beantrage“ und absenden.

  • Sie erhalten in Ihrem virtuellen Studienplatz jeweils einen Zugangscode (für die Antragstellung) sowie einen PIN-Code (als persönlicher Identifikationsnachweis).

    Mit diesen beiden Codes und der Registrierung einer bundID mit Benutzername und Passwort sind Studierende der FernUniversität auf die Antragsstellung vorbereitet. Es ist weder eine eID des neuen Personalausweises noch ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Der PIN-Code, den Sie über den virtuellen Studienplatz von der FernUni erhalten, ist somit die einfachste Möglichkeit, Ihre Identität für die Beantragung der 200 Euro nachzuweisen.


Wo Sie weitere Informationen erhalten:

Das Ministerium hat eine Support-Hotline für Studierende eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: +49 800 2623 003

*siehe Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – kurz: EPPSG

Webredaktion Studium | 28.09.2023