Ermäßigung für bedürftige Studierende

Bedürftige Studierende können an der FernUniversität in Hagen günstiger studieren. Unter bestimmten Voraussetzungen erlassen wir auf Antrag einen Teil der Semesterkosten – egal ob man in Vollzeit oder Teilzeit studiert. Sowohl der erste berufsqualifizierende Studienabschluss als auch der erste konsekutive Masterabschluss sind in dieser Ermäßigung eingeschlossen.
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Bedürftig sind Voll- und Teilzeitstudierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dem zuständigen Sozialamt/Jobcenter (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder neu Bürgergeldbescheid seit dem 01.01.2023 nach dem vierten Kapitel, des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) erhalten oder
- Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Semester, für das Gebührenermäßigung beantragt wird, erhalten oder
- Strafgefangene sind, die über keine ausreichenden Mittel (unzureichendes Eigengeld) verfügen.
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Vollzeitstudium:
- Beleggebühren bis zu maximal 330 Euro (entspricht 30 ECTS)
- Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 9 Euro
Teilzeitstudium:
- Beleggebühren bis zu maximal 220 Euro (entspricht 20 ECTS)
- Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 9 Euro
Die Grundgebühr in Höhe von 60 Euro fällt nicht unter die Gebührenermäßigung bzw. wird nicht ermäßigt.
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Mit Ihrem Antrag auf Ermäßigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Als Empfänger/in von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder SGB XII Kap. 4): Kopie des Bescheides vom zuständigen Sozialamt oder Jobcenter
- Als Empfänger/in von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Kopie des Bescheides über den Erhalt von BAföG Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Semester, für das Gebührenermäßigung beantragt wird
- Als Strafgefangene/r ohne ausreichende Mittel ("unzureichendes Eigengeld") die ausgefüllte Bescheinigung als Strafgefangene/r (PDF 661 KB)
Ab dem vierten Semester ist zudem ein Nachweis über den Studienerfolg erforderlich. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Kopie eines Nachweises über eine erfolgreiche Prüfungsleistung aus den letzten drei Semestern bei. Für jedes weitere Semester ist mindestens eine neue bestandene Prüfungsleistung erforderlich.
Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühren ist während der folgenden Fristen freigeschaltet:
- Sommersemester: 1. Dezember bis 31. Januar
- Wintersemester: 1. Juni bis 31. Juli
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Ermäßigung in jedem Semester neu einreichen müssen – gemeinsam mit dem Antrag zur Immatrikulation oder Rückmeldung.
Ihren unterschriebenen Antrag mit Unterlagen können Sie wie folgt einreichen:
- Bei der Erstanmeldung zum Studium zusammen mit Ihren Einschreibunterlagen (digital oder postalisch)
- Bei einer Rückmeldung auf folgenden Wegen:
Per E-Mail: gebuehren
Per Post: FernUniversität in Hagen, Gebührenverwaltung, Universitätsstr. 47 / Geb. 9, 58097 Hagen
Tipp: Überflüssige Kosten vermeiden
Durch gezielte Organisation Ihres Studiums können Sie zusätzliche Kosten vermeiden. Beachten Sie unsere Tipps dazu.
Tipp: BAföG
Auch in einem Fernstudium können Sie Anspruch auf finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben.
Häufige Fragen zu den Kosten (FAQ)
Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zu den Kosten im Fernstudium finden Sie in unseren FAQs.
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Telefon: +49 2331 987-2777
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