Weiterbildendes Studium Datenschutzrecht

Foto: Jetta Productions / Blend Images / Getty Images

Das weiterbildende Studium Datenschutzrecht mit dem Abschluss „Zertifizierte/-r Berater/-in im Datenschutzrecht“ wird unter der Leitung von Prof. Dr. Osman Isfen entwickelt. Es geht erstmals zum Sommersemester 2020 an den Start und wird sukzessive erweitert.

Das Studium vermittelt fundierte Kenntnisse des aktuellen Datenschutzrechts und unterscheidet sich als universitäres Angebot von anderen, rein praxisorientierten Beispielen insbesondere durch die Mitwirkung von wissenschaftlich und zugleich praktisch ausgewiesenen Persönlichkeiten; dadurch ist ein hohes Qualitätsniveau garantiert.

Neben der persönlichen Weiterentwicklung und der Eröffnung neuer Perspektiven verfolgt das Weiterbildungsstudium die Zielsetzung, Absolventinnen und Absolventen für eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte zu qualifizieren und Rechtsanwälten/-innen eine zertifizierte Spezialisierung im Datenschutzrecht zu ermöglichen.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Juristinnen und Juristen, aber auch an Hochschulabsolventen/-innen anderer Fachrichtungen sowie an Personen, die ein besonderes berufliches oder privates Interesse am Datenschutzrecht haben.

Jetzt für das Wintersemester 2020/21 anmelden

Kursbeginn: 1. Oktober 2020

Informationen zum weiterbildenden Studium

  • Mit Abschluss des weiterbildenden Studiums Datenschutzrecht

    • erwerben Sie ausführliche Rechtskenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts,
    • qualifizieren Sie sich für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte/-r oder für andere führende Positionen im Bereich des Datenschutzes,
    • lernen Sie komplexe rechtliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge interdisziplinär zu erkennen und zu bewerten.

    Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Weiterbildungszertifikat ausgestellt. Zudem erhalten die Absolventen/-innen ein „FernUni-Zertifikat“, das sie als „zertifizierte/r Berater/in im Datenschutzrecht (FernUniversität in Hagen)“ ausweist. Darin wird bestätigt, dass der Absolvent/die Absolventin über das erforderliche Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts gemäß Art. 37 Abs. 5 Datenschutzgrundverordnung und § 5 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Benennung zum/zur Datenschutzbeauftragten verfügt.

  • Prof. Dr. Osman Isfen
    Universitätsprofessor und wissenschaftlicher Leiter
    FernUniversität Hagen

    Dr. Sebastian J. Golla
    Universität Mainz
    Schriftleitung PinG: Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance

    Prof. Dr. Bernhard Kreße
    Außerplanmäßiger Professor
    FernUniversität Hagen und TU Dortmund

    Dr. Judith Nink
    Datenschutzbeauftragte eyeo GmbH

    Dr. Winfried Veil
    Bundesministerium des Innern

    Dr. Christoph Wegener
    wecon.it-consulting, IT-Sicherheit

    Dr. Dennis Werner
    Notar, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter
    Bergfeld&Partner Lüdenscheid

    Dr. Gottlieb Wick
    FernUniversität Hagen

    Dr. Gero Ziegenhorn
    Rechtsanwalt
    Redeker Sellner Dahs, Berlin

    Dr. Alexander Golland
    Rechtsanwalt, PwC Legal, Düsseldorf
    Schriftleitung Datenschutz-Berater

  • zur inhaltlichen Struktur:

    FernUniversität in Hagen
    Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht,
    Wirtschaftsstrafrecht und Internationales Strafrecht
    Herr Univ.-Prof. Dr. Osman Isfen
    osman.isfen

    Frau Selina Pohl
    Fon: +49 2331 987-4055
    selina.pohl

    zum Zulassungsverfahren oder zu organisatorischen Fragen:

    FernUniversität in Hagen
    Institut für wissenschaftliche Weiterbildung
    Frau Antonia Knop
    Fon: +49 2331 987-2226
    info-weiterbildung

Informationen zur Zulassung

  • Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer

    • ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder
    • die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.

    Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn

    • der Bewerber/die Bewerberin mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts ausgeübt hat oder
    • die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat.
  • Bitte dem Zulassungsantrag hinzufügen:

    • Kopie des Hochschulabschlusszeugnis und/oder
    • Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf:
      • Kopie des Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung und/oder
      • Kopie des Weiterbildungszertifikates und/oder
    • Unterschriebener Lebenslauf
    • Ggf. Nachweis über Namensänderung (z. B. Kopie des Personalausweises/der Heiratsurkunde)
  • Die Einschreibung ist möglich

    • zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 16. März
    • zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 16. September
  • Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten. Ab dem 1. April 2020 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium: 2.600,00 EUR.

    Während der eingeschriebenen Zeit haben Studierende Zugriff auf die Online-Datenbanken der FernUniversität. Bei Abbruch des weiterbildenden Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren. Die Anerkennung von Modulen führt nicht zur Ermäßigung.

Informationen zum Studienablauf

  • Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester in Teilzeit.

    Zur eventuellen Erbringung von fehlenden Leistungsnachweisen werden zwei weitere Semester gewährt. Auf Antrag ist eine Verlängerung des weiterbildenden Studiums ab dem sechsten Semester möglich.

  • Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst drei Module mit insgesamt 30 ECTS. Jedes der drei Module besteht aus 3 Kurseinheiten. Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistungen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden. Neben der Bereitstellung von Studienbriefen sind freiwillige Web-Seminare vorgesehen.

    Modul 1 beginnt mit einer Einführung in das Datenschutzrecht, die sich mit der geschichtlichen Entwicklung beschäftigt und einen Überblick über die geltenden Normen verschafft. Anschließend werden die Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt (Prinzipien, Anwendungsbereich, wesentliche Begriffe und beteiligte Personen).

    Modul 2 geht auf den rechtlichen Rahmen für Datenverarbeitung ein. Besondere Vertiefung erfahren hier Merkmale der materiellen Rechtmäßigkeit sowie Fragen zu Informationspflichten.

    Modul 3 thematisiert die praktische Anwendung des Datenschutzrechts. Schwerpunktmäßig stehen dabei die Rechte der betroffenen Personen, die Stellung des/der Datenschutzbeauftragten und der praxisrelevante Beschäftigtendatenschutz im Vordergrund.

  • Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistungen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden.

    Einsendeaufgaben umfassen in der Regel einen Sachverhalt mit einer oder mehreren Fallfragen, zu denen eine Lösung im juristischen Gutachtenstil zu erarbeiten ist. Gegenstand einer Einsendeaufgabe kann auch eine Themenarbeit sein. Lotse-Aufgaben sind Multiple-Choice-Tests und können über das Internet bearbeitet werden (Lotse-Informationsheft zum Download).

Webredaktion Studium | 12.08.2021