Weiterbildendes Studium Datenschutzrecht

Das weiterbildende Studium Datenschutzrecht mit dem Abschluss „Zertifizierte/-r Berater/-in im Datenschutzrecht“ wird unter der Leitung von Prof. Dr. Osman Isfen entwickelt. Es geht erstmals zum Sommersemester 2020 an den Start und wird sukzessive erweitert.
Das Studium vermittelt fundierte Kenntnisse des aktuellen Datenschutzrechts und unterscheidet sich als universitäres Angebot von anderen, rein praxisorientierten Beispielen insbesondere durch die Mitwirkung von wissenschaftlich und zugleich praktisch ausgewiesenen Persönlichkeiten; dadurch ist ein hohes Qualitätsniveau garantiert.
Neben der persönlichen Weiterentwicklung und der Eröffnung neuer Perspektiven verfolgt das Weiterbildungsstudium die Zielsetzung, Absolventinnen und Absolventen für eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte zu qualifizieren und Rechtsanwälten/-innen eine zertifizierte Spezialisierung im Datenschutzrecht zu ermöglichen.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an Juristinnen und Juristen, aber auch an Hochschulabsolventen/-innen anderer Fachrichtungen sowie an Personen, die ein besonderes berufliches oder privates Interesse am Datenschutzrecht haben.
Jetzt für das Wintersemester 2020/21 anmelden
Kursbeginn: 1. Oktober 2020
- Zulassungsantrag herunterladen (PDF 821 KB)
Informationen zum weiterbildenden Studium
-
Mit Abschluss des weiterbildenden Studiums Datenschutzrecht
- erwerben Sie ausführliche Rechtskenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts,
- qualifizieren Sie sich für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte/-r oder für andere führende Positionen im Bereich des Datenschutzes,
- lernen Sie komplexe rechtliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge interdisziplinär zu erkennen und zu bewerten.
Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Weiterbildungszertifikat ausgestellt. Zudem erhalten die Absolventen/-innen ein „FernUni-Zertifikat“, das sie als „zertifizierte/r Berater/in im Datenschutzrecht (FernUniversität in Hagen)“ ausweist. Darin wird bestätigt, dass der Absolvent/die Absolventin über das erforderliche Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts gemäß Art. 37 Abs. 5 Datenschutzgrundverordnung und § 5 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Benennung zum/zur Datenschutzbeauftragten verfügt.
-
Prof. Dr. Osman Isfen
Universitätsprofessor und wissenschaftlicher Leiter
FernUniversität HagenDr. Sebastian J. Golla
Universität Mainz
Schriftleitung PinG: Privacy in Germany – Datenschutz und ComplianceProf. Dr. Bernhard Kreße
Außerplanmäßiger Professor
FernUniversität Hagen und TU DortmundDr. Judith Nink
Datenschutzbeauftragte eyeo GmbHDr. Winfried Veil
Bundesministerium des InnernDr. Christoph Wegener
wecon.it-consulting, IT-SicherheitDr. Dennis Werner
Notar, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter
Bergfeld&Partner LüdenscheidDr. Gottlieb Wick
FernUniversität HagenDr. Gero Ziegenhorn
Rechtsanwalt
Redeker Sellner Dahs, BerlinDr. Alexander Golland
Rechtsanwalt, PwC Legal, Düsseldorf
Schriftleitung Datenschutz-Berater -
zur inhaltlichen Struktur:
FernUniversität in Hagen
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Wirtschaftsstrafrecht und Internationales Strafrecht
Herr Univ.-Prof. Dr. Osman Isfen
osman.isfenFrau Selina Pohl
Fon: +49 2331 987-4055
selina.pohlzum Zulassungsverfahren oder zu organisatorischen Fragen:
FernUniversität in Hagen
Institut für wissenschaftliche Weiterbildung
Frau Antonia Knop
Fon: +49 2331 987-2226
info-weiterbildung
Informationen zur Zulassung
-
Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer
- ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder
- die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.
Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn
- der Bewerber/die Bewerberin mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts ausgeübt hat oder
- die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat.
-
Bitte dem Zulassungsantrag hinzufügen:
- Kopie des Hochschulabschlusszeugnis und/oder
- Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf:
- Kopie des Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung und/oder
- Kopie des Weiterbildungszertifikates und/oder
- Unterschriebener Lebenslauf
- Ggf. Nachweis über Namensänderung (z. B. Kopie des Personalausweises/der Heiratsurkunde)
-
Die Einschreibung ist möglich
- zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 16. März
- zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 16. September
-
Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten. Ab dem 1. April 2020 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium: 2.600,00 EUR.
Während der eingeschriebenen Zeit haben Studierende Zugriff auf die Online-Datenbanken der FernUniversität. Bei Abbruch des weiterbildenden Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren. Die Anerkennung von Modulen führt nicht zur Ermäßigung.
- Preisverzeichnis (PDF 51 KB)
Informationen zum Studienablauf
-
Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester in Teilzeit.
Zur eventuellen Erbringung von fehlenden Leistungsnachweisen werden zwei weitere Semester gewährt. Auf Antrag ist eine Verlängerung des weiterbildenden Studiums ab dem sechsten Semester möglich.
-
Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst drei Module mit insgesamt 30 ECTS. Jedes der drei Module besteht aus 3 Kurseinheiten. Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistungen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden. Neben der Bereitstellung von Studienbriefen sind freiwillige Web-Seminare vorgesehen.
Modul 1 beginnt mit einer Einführung in das Datenschutzrecht, die sich mit der geschichtlichen Entwicklung beschäftigt und einen Überblick über die geltenden Normen verschafft. Anschließend werden die Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt (Prinzipien, Anwendungsbereich, wesentliche Begriffe und beteiligte Personen).
Modul 2 geht auf den rechtlichen Rahmen für Datenverarbeitung ein. Besondere Vertiefung erfahren hier Merkmale der materiellen Rechtmäßigkeit sowie Fragen zu Informationspflichten.
Modul 3 thematisiert die praktische Anwendung des Datenschutzrechts. Schwerpunktmäßig stehen dabei die Rechte der betroffenen Personen, die Stellung des/der Datenschutzbeauftragten und der praxisrelevante Beschäftigtendatenschutz im Vordergrund.
-
Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistungen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden.
Einsendeaufgaben umfassen in der Regel einen Sachverhalt mit einer oder mehreren Fallfragen, zu denen eine Lösung im juristischen Gutachtenstil zu erarbeiten ist. Gegenstand einer Einsendeaufgabe kann auch eine Themenarbeit sein. Lotse-Aufgaben sind Multiple-Choice-Tests und können über das Internet bearbeitet werden (Lotse-Informationsheft zum Download).
-
- Prüfungsordnung (PDF 94 KB)
- Zulassungsantrag (PDF 821 KB)
- Modulhandbuch (PDF 246 KB)
- Antrag auf Anerkennung (PDF 177 KB)
- Info-Flyer zur Weiterbildung "Datenschutzrecht" (PDF 209 KB)
- Muster Zertifikat (PDF 114 KB)
- Preisverzeichnis (PDF 51 KB)
- Informationsblatt zur Datenverarbeitung (PDF 132 KB)
- Erklärung zur Kostenübernahme (PDF 62 KB)
- Widerrufserklärung (PDF 65 KB)