Liebe Studierende,
der Schwerpunkt der ersten drei Termine liegt in der Lösung strafrechtlicher Fälle. Nach einer Einführung in die allgemeine Fallmethodik (insbes. Gutachtentechnik) folgt die Vermittlung der besonderen Falllösungstechniken im Strafrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich bei der Anfertigung eines Strafbarkeitsgutachtens ergeben können. Darauf aufbauend geht es dann um die Falllösung.
Der letzte Termin soll gezielt auf die Abschlussprüfung "Hausarbeit" vorbereiten. Neben einem Workshop zur Literaturauswertung und Literaturbeschaffung (mit einem praktischen Aufgabenteil) stehen die zu beachtenden Formalia im Mittelpunkt. Dabei soll im Besonderen auf die richtige Bildung von Fußnoten und die Zitierweisen eingegangen werden.
Bringen Sie bitte zu den ersten drei Sitzungen folgende Gesetzestexte mit: StGB, StPO, BGB.
Viele Grüße
Sebastian Lucius-Thomas