Zur „Ersten Juristischen Prüfung“ im Fernstudium

Der Weg ins Rechtsreferendariat: Die FernUniversität hat ein rechtswissenschaftliches Studienangebot entwickelt, das auf den Bachelor of Laws aufbaut.


Zwei Frauen sitzen an Computerarbeitsplätzen in der Bibliothek und unterhalten sich.
Die Bibliothek hält einen umfangreichen rechtswissenschaftlichen Bestand an Büchern und auch E-Books vor. (Foto: FernUniversität, Jakob Studnar)

Service

Bei Fragen hilft das Service-Center der FernUniversität weiter: Tel. 02331/987-2444 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) oder E-Mail

Richter oder Richterin sein, für die Staatsanwaltschaft arbeiten oder im Rechtsanwaltsberuf: Das sind für viele attraktive Berufsaussichten. Voraussetzung dafür ist die „Befähigung zum Richteramt“. Der klassische Weg dorthin führt über ein Jura-Studium an einer Universität zunächst zur Ersten Juristischen Prüfung. Daran schließt sich der juristischen Vorbereitungsdienst an, die praktische Ausbildung in einem Referendariat mit abschließendem zweitem Staatsexamen. Wer diesen Weg bis zum Ende durchläuft, ist Volljuristin oder Volljurist und hat damit die „Befähigung zum Richteramt“.

Berufsbegleitend

Mit ihrem Studiengang zur „Ersten Juristischen Prüfung“ (EJP) eröffnet die FernUniversität nunmehr als erste deutsche Universität Studierenden die Gelegenheit, im Wege des Fernstudiums den universitären Teil der Ersten Juristischen Prüfung zu absolvieren. Der erste wesentliche Baustein hin auf dem Weg zur Volljuristin und zum Volljuristen kann damit – was bislang (fast) unmöglich war – auch berufsbegleitend erlangt werden.

Dieses EJP-Studium baut auf dem Studiengang Bachelor of Laws (LL.B) der rechtswissenschaftlichen Fakultät auf und stattet somit seine Absolventinnen und Absolventen wegen seiner umfangreichen wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte auch über den juristischen Tellerrand hinaus mit besonderen Fähigkeiten aus, die auch in den klassischen juristischen Berufen oftmals von Vorteil sind.

Flexibler Studieneinstieg

Der Studieneinstieg ist flexibel gestaltet: Studierende können sich jederzeit entscheiden, ob sie sich zusätzliche Inhalte aneignen wollen, die ihnen im Vergleich zu einem klassischen Jura-Studium noch fehlen und die sie damit zur Ersten Juristischen Prüfung befähigen. Zugelassen werden zum EJP-Studium auch Interessierte, die an einer anderen Hochschule einen dem LL.B vergleichbaren Abschluss anstreben oder bereits erreicht haben.

Anja Wetter | 28.09.2017