Der Friedensprozess in Kolumbien im Vortrag

Prof. Juan Ramon Martínez Vargas, Richter für Sondergerichtsbarkeit, sprach an der FernUniversität über Menschenrechte, Verfassungs- und Völkerrecht.


Auf Einladung der FernUniversität hielt Prof. Juan Ramon Martínez Vargas von der Universidade del Rosario in Kolumbien einen Vortrag über die Rolle der Sondergerichtsbarkeit im Friedensprozess in Kolumbien: von den Anfängen des Konflikts hin bis zum Friedensvertrag 2016. Die eingerichtete Sondergerichtsbarkeit bildet dabei das Rückgrat des Friedensprozesses. Sie sieht für Verbrechen im Zusammenhang mit dem über 50 Jahre währenden bewaffneten Konflikt Strafminderung im Gegenzug gegen Aufklärung der Wahrheit, Reparation und bei Nichtwiederholung der Straftaten vor. Als Richter der Sondergerichtsbarkeit ging Martínez Vargas insbesondere auf diese drei grundlegenden Prinzipien ein.

Er schilderte einige Einzelschicksale, durch die deutlich wurde, wie wichtig für die Angehörigen der Opfer die komplette Aufklärung der Geschehnisse ist und dass Wiedergutmachung nicht nur darin besteht, die Täter zu inhaftieren. Dabei stellte er sowohl verfassungsrechtliche als auch völkerrechtliche Aspekte heraus. So ist die Sondergerichtsbarkeit durch eine Änderung der kolumbianischen Verfassung für 15 Jahre garantiert und unabhängig von einem möglicherweise eintretenden Regierungswechsel.

Schritt für Schritt zum Frieden

In der anschließenden Diskussion gab der Jurist seine Einschätzung dazu ab, ob der Frieden in Kolumbien erreicht werden könne: „Der Frieden ist der Horizont, auf den wir uns Schritt für Schritt zu bewegen.“ Mit der kolumbianischen Sondergerichtsbarkeit sei auch die Hoffnung verbunden, als „best practice“ für Ländern mit ähnlichen Konflikten zu dienen.

Der Vortrag fand in Kooperation des Instituts für Internationale Rechtsbeziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie des Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften an der FernUniversität statt und wurde aufgezeichnet.

Presse | 01.10.2019