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Hinweis zur Klausurbearbeitung mit sog. Ghostwritern

[08.02.2021]

Angesichts der bevorstehenden Onlineklausuren finden sich im Netz auf einschlägigen Seiten sowohl Angebote als auch Nachfragen zu Unterstützungsangeboten bei der Klausuranfertigung. Dem Lehrstuhl sind also sowohl Angebote und Nachfrage als auch die relevanten Netzseiten bekannt. Dabei wird teilweise bewusst darauf hingewiesen, dass eine Aufsicht während der Klausur nicht oder nur eingeschränkt stattfinden kann, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Zum Teil werden bereits jetzt schon fingierte Verbindungsabbrüche bei einer Aufsicht diskutiert.

Wir weisen darauf hin, dass die Unterstützung eines sog. Ghostwriters bei der Klausurerstellung einen Täuschungsversuch darstellt. Auch das vorsätzliche Erschweren oder Umgehen einer Beaufsichtigung ist nicht zulässig. Verdachtsfälle werden gemeldet und können zu ernsthaften Konsequenzen für Ihr weiteres Studium bzw. Ihren Abschluss führen.

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Anbietern um Personen handelt, die keinerlei Akkreditierung seitens des Lehrstuhls erfahren haben. Insofern bestehen erhebliche Zweifel daran, ob entsprechende Ausgaben zu dem gewünschten Ergebnis führt.

Wir wünschen allen ehrlichen Klausurteilnehmern viel Erfolg und möchten lediglich ein geordnetes und für alle faires Verfahren sicherstellen.