Anerkennung von Prüfungsleistungen
Voraussetzungen
Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.
Die Anerkennung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.
Anerkannt werden können darüber hinaus Kenntnisse und Qualifikationen aus Weiterbildungen, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.
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Redaktion
| 13.08.2021