Einholung einer verbindlichen Auskunft

Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu verwenden Sie ebenfalls die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare und fügen dem Antrag die genannten Unterlagen bei.

Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Kursbelegung vornehmen.

Redaktion | 13.08.2021