Beantragung der Anerkennung

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Es sind zwingend die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare (ohne ein zusätzliches Anschreiben) zu verwenden. Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die Sie mit dem Bescheid zurückerhalten:

  • Amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise. Die Studienzentren der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Zulassungs- und Einschreibeordnung der FernUniversität in Hagen bezüglich der amtlichen Beglaubigung von ausländischen Prüfungsnachweisen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.
  • Zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und -umfang, z. B. Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen. Diese benötigen wir, wenn die Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang zulassen. Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail in gut lesbaren Dateiformaten, vorzugsweise als pdf, zu. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte unbedingt auf dem Antrag an.

Da die Zeugnisse und/oder Leitungsnachweise in amtlich beglaubigter Form vorliegen müssen, können per E-Mail eingehende Anträge nicht beschieden werden. Sie können die Bearbeitungszeit Ihres Antrags allerdings deutlich verkürzen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen in der genannten Form vollständig einreichen. Bedenken Sie, dass eine Anerkennung u. a. von der Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen abhängt.

Senden Sie Ihren Antrag per Post an die:

FernUniversität in Hagen
Prüfungsausschuss der Fakultät
für Wirtschaftswissenschaft
Prüfungsamt
Anerkennung
58084 Hagen

Redaktion | 21.09.2018