Habilitationskommission

Die Habilitationskommision (geregelt in der Habilitationsordnung § 4) führt Habilitationsverfahren durch und trifft alle notwendigen Entscheidungen.

Stimmberechtigte Mitglieder sind alle hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, die habilitierten Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie die habilitierten akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät.

Aus der Gruppe der hauptamtlichen Professorinnen und Professoren werden vom Fakultätsrat der oder die Vorsitzende und zwei Stellvertreter gewählt. Aus der Gruppe der nicht habilitierten akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der Studierenden werden ebenfalls vom Fakultätsrat jeweils zwei Mitglieder (und Ersatzmitglieder) für zwei Jahre in die Habilitationskommission gewählt.

Angehörige der Habilitationskommission

Aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Alle hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, die habilitierten Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie die habilitierten akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät

Vorsitzender und Stellvertreter

  • Herr Thimm (Vorsitzender)
  • Herr Spitzer (1. Stellvertreter)
  • Herr Haake (2. Stellvertreter)

Aus der Gruppe der nicht habilitierten akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Herr Rollin
  • Herr Sauerwald

Ersatzmitglieder

  • Frau Opel
  • Herr Valdés

Aus der Gruppe der Studierenden

  • Frau Burckhardt
  • Herr Nickel

Ersatzmitglieder

  • Frau Diemt
  • N.N.

Ansprechperson

Jan Engelkamp

E-Mail: jan.engelkamp

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mathinf.webteam | 10.05.2024