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Akademiestudium

Das Studium einzelner Module der Bachelor-Studiengänge als "Schnupperstudium"

Im Akademiestudium können zur Zeit noch die nachstehend aufgeführten Module aus den von der Fakultät angebotenen Bachelor-Studiengängen studiert und durch schriftliche Leistungen (je nach Modul Klausur oder Hausarbeit) abgeschlossen werden. Die erbrachten Leistungen können nach Zulassung als ordentlich/e Studierende/r auf den entsprechenden Studiengang angerechnet werden. Für das Akademie-Studium dieser Module gilt die jeweils gültige Bachelor-Prüfungsordnung entsprechend. In dieser Prüfungsordnung ist geregelt:

  • Soweit Kurse/Module des Studiengangs im Akademiestudium angeboten werden, gelten die in dieser Prüfungsordnung getroffenen Regelungen entsprechend (§ 9, Abs. 8).

Das bedeutet für Prüfungen:

  • Ist eine studienbegleitende Prüfung nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden. Wird eine Prüfung wiederholt, so ist die Wiederholungsprüfung in dem Modul abzulegen, in dem die nicht bestandene Prüfung abgelegt worden ist (§ 9, Abs. 8).

Beruflich Qualifizierte ohne Abitur konnten bislang im Akademiestudium Leistungen für eine Sonderzugangsprüfung ablegen, um die Zulassungsvoraussetzungen für einen Bachelor-Studiengang zu erfüllen. Ab dem WS 2010/11 wird der Zugang für beruflich qualifizierte neu geregelt: Informationen für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur.
Sollten Sie bereits ein Akademiestudium mit dem Ziel der Sonderzugangsprüfung aufgenommen haben, bestehen folgende Übergangsregelungen.




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