Im Akademiestudium können zur Zeit noch die nachstehend aufgeführten Module aus den von der Fakultät angebotenen Bachelor-Studiengängen studiert und durch schriftliche Leistungen (je nach Modul Klausur oder Hausarbeit) abgeschlossen werden. Die erbrachten Leistungen können nach Zulassung als ordentlich/e Studierende/r auf den entsprechenden Studiengang angerechnet werden. Für das Akademie-Studium dieser Module gilt die jeweils gültige Bachelor-Prüfungsordnung entsprechend. In dieser Prüfungsordnung ist geregelt:
Das bedeutet für Prüfungen:
Beruflich Qualifizierte ohne Abitur konnten bislang im Akademiestudium Leistungen für eine Sonderzugangsprüfung ablegen, um die Zulassungsvoraussetzungen für einen Bachelor-Studiengang zu erfüllen. Ab dem WS 2010/11 wird der Zugang für beruflich qualifizierte neu geregelt: Informationen für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur.
Sollten Sie bereits ein Akademiestudium mit dem Ziel der Sonderzugangsprüfung aufgenommen haben, bestehen folgende Übergangsregelungen.
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