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Rubriken

Modul 2.3: Rechtliche Grundlagen (WS 2008/09)

Ziele

Die Lehrangebote dieses Modul sollen die Studierenden mit den erforderlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft vertraut machen. Sie sollen die Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft verstehen lernen und in Gebiete des Rechts eingeführt werden, die für die Arbeit in Staat, Verwaltung und privaten Organisationen relevant sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Recht, da die Praxisfelder, auf die der Studiengang zielt, in jedem Fall Beziehungen zu Organisationen des öffentlichen Sektors implizieren.

Schlüsselqualifikationen:

  • Rechtliches Systemdenken
  • Juristische Normenanalyse
  • Juristische Subsumtion
  • Rechtliche Urteilsfähigkeit

Modulbetreuung

Bei inhaltlichen Fragen zu den Kursen 56011 und 56121 wenden Sie sich bitte an:

Person

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie
Tel.: 02331/987-2878
Christian Nierhauve
Tel.: 02331/987-4877
email: Christian.Nierhauve

Bei inhaltlichen Fragen zu den Kursen 56051 und 56052 wenden Sie sich bitte an:

Person

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Carla Mollik
Tel.: 02331/987-2340
email: Carla.Mollik

Kurse

Alle angebotenen Kurse müssen belegt werden, wenn Sie dieses Modul gewählt haben.

56011 Basiskurs Öffentliches Recht
1,5 SWS
56121 Allgemeines Verwaltungsrecht
1,5 SWS
56051 Deutsches Verfassungsrecht
3,5 SWS
56052 Grundzüge des Europarechts
1,5 SWS

Die Kurse 56011 und 56121 werden ab WS 2008/09 in einer grundlegend überarbeiteten Version verschickt. Studierende, die diese beiden Kurse bereits im SS 2008 oder früher belegt haben, die Prüfung aber noch nicht erfolgreich abgelegt haben, können im WS 2008/09 letztmalig die Klausur zu den alten Kursversionen schreiben. Die Klausuren ab SS 2009 werden sich nur noch auf die neuen Versionen beziehen.

Literatur

Eine ergänzende Pflichtlektüre existiert nicht. Die Literaturhinweise in den Kursen dienen nur der Vertiefung des Stoffes. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich parallel zur Lektüre der Kurse mit den behandelten Gesetzestexten vertraut machen.

Prüfung

Klausur
Hinweise der Modulbetreuer zur Klausur:

Als Klausurtypen sind Fallgutachten sowie Multiple Choice- und freie Fragen denkbar (nicht alle möglichen Typen müssen tatsächlich zum Einsatz kommen). Die von Ihnen mitzubringenden Gesetzestexte dürfen keine Markierungen aufweisen.

Wir möchten Ihnen folgende Gesetzestexte empfehlen:

  • Sartorius I
  • Bürgerliches Gesetzbuch (Beck-Texte im dtv)
  • Europa-Recht (Beck-Texte im dtv)
  • Eine Sammlung zu Ihrem Landesrecht, beispielsweise aus dem NOMOS-Verlag, z.B. Götz/Starck, Landesrecht Niedersachsen (oder entsprechende Äquivalente aus den anderen Bundesländern)

In den Klausuren können auch Normen vorkommen, die nicht in den Gesetzessammlungen vorhanden sind. Wenn diese für die Bearbeitung jedoch zwingend erforderlich sind, würden wir aber einen Abdruck der Normen in der Klausur vornehmen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlungen jeweils dem neusten Stand entsprechen.

Zur Prüfungsanmeldung

Wintersemester 2008/09 Termin Anmeldeschluss
Klausur 10.03.2009 15.12.2008
  • Aktuelles zum Modul 2.3:
    • Zur Zeit keine Hinweise.
  • Kommunikation:
    • moodle Lernumgebung
  • Voraussetzung:
    • Erfolgreicher Abschluss der Orientierungsphase.
  • Umfang des Moduls:
    • 450 Arbeitsstunden, davon 240 Std. Kurse (= 8 SWS)
    • 15 ECTS-Punkte

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