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Modul 2.3: Rechtliche Grundlagen (SS 2011)

Ziele

Die Lehrangebote dieses Modul sollen die Studierenden mit den erforderlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft vertraut machen. Sie sollen die Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft verstehen lernen und in Gebiete des Rechts eingeführt werden, die für die Arbeit in Staat, Verwaltung und privaten Organisationen relevant sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Recht, da die Praxisfelder, auf die der Studiengang zielt, in jedem Fall Beziehungen zu Organisationen des öffentlichen Sektors implizieren.

Schlüsselqualifikationen:

  • Rechtliches Systemdenken
  • Juristische Normenanalyse
  • Juristische Subsumtion
  • Rechtliche Urteilsfähigkeit

Modulbetreuung

Bei inhaltlichen Fragen zu den Kursen 56011 und 56121 wenden Sie sich bitte an:

Person

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie
Tel.: 02331/987-2878
Christian Nierhauve
Tel.: 02331/987-4877
email: Christian.Nierhauve

Bei inhaltlichen Fragen zum Kurs 56051 und 56052 wenden Sie sich bitte an:

Person

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Sebastian Piecha
Tel.: 02331/987-2340
email: sebastian.piecha

Kurse

Alle angebotenen Kurse müssen belegt werden, wenn Sie dieses Modul gewählt haben.

56011 Basiskurs Öffentliches Recht
1,5 SWS
56121 Allgemeines Verwaltungsrecht
3,5 SWS
56051 Deutsches Verfassungsrecht
1,5 SWS
56052 Grundzüge des Europarechts
1,5 SWS

Literatur

Eine ergänzende Pflichtlektüre existiert nicht. Die Literaturhinweise in den Kursen dienen nur der Vertiefung des Stoffes. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich parallel zur Lektüre der Kurse mit den behandelten Gesetzestexten vertraut machen.

Prüfung

Klausur
Hinweise der Modulbetreuer zur Klausur:

Als Klausurtypen sind Fallgutachten sowie Multiple Choice- und freie Fragen denkbar (nicht alle möglichen Typen müssen tatsächlich zum Einsatz kommen). Die von Ihnen mitzubringenden Gesetzestexte dürfen lediglich Markierungen und Unterstreichungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, jedoch keine zusätzlichen Kommentierungen, Randbemerkungen, Eintragungen, Verweise o.Ä. enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet.

Wir möchten Ihnen folgende Gesetzestexte empfehlen:

  • Sartorius I
  • Bürgerliches Gesetzbuch (Beck-Texte im dtv)
  • Europa-Recht (Beck-Texte im dtv)
  • Eine Sammlung zu Ihrem Landesrecht, beispielsweise aus dem NOMOS-Verlag, z.B. Götz/Starck, Landesrecht Niedersachsen (oder entsprechende Äquivalente aus den anderen Bundesländern)

In den Klausuren können auch Normen vorkommen, die nicht in den Gesetzessammlungen vorhanden sind. Wenn diese für die Bearbeitung jedoch zwingend erforderlich sind, würden wir aber einen Abdruck der Normen in der Klausur vornehmen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlungen jeweils dem neusten Stand entsprechen.

Beispielklausur (mit Musterlösung) vom SS 2008
Klausur vom 13.3.2007 - jedoch ohne Lösung
Notenspiegel zur Klausur vom 11.09.2007
Zur Prüfungsanmeldung

Sommersemester 2011 Prüfungs-Nr. Termin Anmeldeschluss
Klausur 1233 Fr, 09.09.2011, 14-18 Uhr 15.06.2011
  • Kommunikation:
    • moodle Lernumgebung
      Die Lernumgebung wird zu Beginn des Semesters geöffnet.
  • Voraussetzung:
    • Erfolgreicher Abschluss der Orientierungsphase.
  • Umfang des Moduls:
    • 450 Arbeitsstunden, davon 240 Std. Kurse (= 8 SWS)
    • 15 ECTS-Punkte

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