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Modul RE: Rechtliche Grundlagen (WS 2012/13)

Aktuelles

Sehr geehrte Studierende,

zur Erleichterung der engeren Prüfungsvorbereitung möchten wir Sie darüber informieren, dass die Klausur vorwiegend den Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts abdecken wird. Sie könnten hier also Ihre Kenntnisse für die Klausur noch einmal auffrischen.

Freundliche Grüße
Christoph Smets
Wiss. Mit.

Ziele

Zunächst wird den Studierenden eine allgemeine Einführung in das deutsche Verfassungsrecht vermittelt. Dabei soll vertieft auf die Grundrechte eingegangen sowie die allgemeine Methodik der Fallbearbeitung in einer Grundrechtsklausur vermittelt werden. Daran schließt sich eine Kurseinheit an, die sich mit der Organisation des Staates befasst. Weiterhin werden die Grundlagen der Europäischen Union und deren Aufbau thematisiert. Vertieft wird dabei auf die Rechtsordnung der Europäischen Union eingegangen. Neben den staats- und verfassungsrechtlichen Kenntnissen erwerben die Studierenden propädeutisch durch den Basiskurs zum Öffentlichen Recht und anschließend vertiefend durch den Kurs Allgemeines Verwaltungsrecht Wissen im Allgemeinen Verwaltungsrecht.

Schlüsselqualifikationen:

Die Lehrangebote dieses Modul sollen die Studierenden mit den erforderlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft vertraut machen. Sie sollen die Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft verstehen lernen und in Gebiete des Rechts eingeführt werden, die für die Arbeit in Staat, Verwaltung und privaten Organisationen relevant sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Recht, da die Praxisfelder, auf die der Studiengang zielt, in jedem Fall Beziehungen zu Organisationen des öffentlichen Sektors implizieren. Dabei sollen folgende Kompetenzen erworben werden: rechtliches Systemdenken, juristische Normenanalyse, juristische Subsumtion sowie rechtliche Urteilsfähigkeit.

Modulbetreuung

Zu den Kursen 56011 und 56121:

Person

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie
Tel.: 02331/987-2878
Olga Titarenko
Tel.: 02331/987-4861
email: Olga.Titarenko

Zum Kurs 56051:

Person

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Christoph Schmälzger, LL.M.
Tel.: 02331/987-2340
email: christoph.schmaelzger

Zum Kurs 56052:

Person

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Sebastian Piecha
Tel.: 02331/987-2340
email: sebastian.piecha

Kurse

Alle angebotenen Kurse müssen belegt werden.

56011 Basiskurs Öffentliches Recht
1,5 SWS
56121 Allgemeines Verwaltungsrecht
3,5 SWS
56051 Deutsches Verfassungsrecht
1,5 SWS
56052 Grundzüge des Europarechts
1,5 SWS

Zum Inhalt und Zusammenhang der Kurse

Literatur

Eine ergänzende Pflichtlektüre existiert nicht. Die Literaturhinweise in den Kursen dienen nur der Vertiefung des Stoffes. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich parallel zur Lektüre der Kurse mit den behandelten Gesetzestexten vertraut machen.

Prüfung

Prüfungsform Prüfungs-Nr. Termin Anmeldeschluss
Klausur 1233 Mittwoch, 06.03.2013 15.12.2012

Hinweise der Modulbetreuer zur Klausur:

Als Klausurtypen sind Fallgutachten sowie Multiple Choice- und freie Fragen denkbar (nicht alle möglichen Typen müssen tatsächlich zum Einsatz kommen). Die von Ihnen mitzubringenden Gesetzestexte dürfen lediglich Markierungen und Unterstreichungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, jedoch keine zusätzlichen Kommentierungen, Randbemerkungen, Eintragungen, Verweise o.Ä. enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet.

Wir möchten Ihnen folgende Gesetzestexte empfehlen:

  • Sartorius I
  • Bürgerliches Gesetzbuch (Beck-Texte im dtv)
  • Europa-Recht (Beck-Texte im dtv)
  • Eine Sammlung zu Ihrem Landesrecht, beispielsweise aus dem NOMOS-Verlag, z.B. Götz/Starck, Landesrecht Niedersachsen (oder entsprechende Äquivalente aus den anderen Bundesländern)

In den Klausuren können auch Normen vorkommen, die nicht in den Gesetzessammlungen vorhanden sind. Wenn diese für die Bearbeitung jedoch zwingend erforderlich sind, würden wir aber einen Abdruck der Normen in der Klausur vornehmen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlungen jeweils dem neusten Stand entsprechen.

Beispielklausur (mit Musterlösung) vom SS 2008
Klausur vom 13.3.2007 - jedoch ohne Lösung
Notenspiegel zur Klausur vom 11.09.2007

Zur Prüfungsanmeldung

  • Aktuelles zum Modul:
    • Bitte beachten Sie den aktuellen Klausurhinweis oben auf dieser Seite.
    • Ehemals Modul 2.3.
  • Umfang des Moduls:
    • 450 Arbeitsstunden, davon 240 Std. Kurse (= 8 SWS)
    • 15 ECTS-Punkte

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