Anerkannt werden nur mit einer Prüfung abgeschlossene Module, keine Teilleistungen. Eine Anerkennung erfolgt, wenn:
Versuchspersonenstunden, die bereits vollständig erbracht wurden, können gemeinsam mit anderen Modulen anerkannt werden, wenn ein entsprechender Nachweis über den Gesamtumfang (30 Arbeitsstunden) vorgelegt wird. Versuchspersonenstunden, die erst teilweise erbracht wurden, werden wie Teilnahmen an sonstigen externe Untersuchungen behandelt und anerkannt, aber erst gemeinsam mit einem Formblatt eingereicht, wenn der Gesamtumfang erfüllt ist (siehe Informationen zu den Versuchspersonenstunden).
Antragsteller/innen müssen ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module im Studienportal des B.Sc.-Studiengangs selbstständig abgeglichen haben und im Antrag auf Anerkennung das Modul / die Module konkret benennen. Die entsprechenden Prüfungsnachweise müssen in beglaubigter Kopie sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag beigefügt werden. Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.
Für die Anerkennung von in ausländischen Studiengängen der Psychologie mit einer Prüfung abgeschlossenen Modulen gelten die vorgenannten Regeln.
Anträge auf Anerkennung sind POSTALISCH zu richten an:
FernUniversität in Hagen
Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für den
Studiengang B.Sc. in Psychologie
58084 Hagen
(Einsendungen per Email können leider nicht bearbeitet werden)
Ein vollständig bestandenes Vordiplom (VD) im Fach Psychologie an deutscher Hochschule: entspricht M1 bis M6.
Die Module 1 -7 werden jeweils durch folgende Leistungen ersetzt:
| M1: | Zulassung zum VD und erfolgreichem Bestehen mindestens einer VD-Prüfung (unbenotet) |
| M2: | VD Allgemeine Methoden bzw. Forschungsmethoden der Psychologie |
| M3: | mindestens vollständige VD-Prüfungsleistungen in Allgemeine Psychologie: Allgemeine Psychologie bzw. Allgemeine Psychologie I und Allgemeine Psychologie II. Hinweis: Das VD Biologische Psychologie (bzw. Physiologische Psychologie) alleine oder nur in Verbindung mit einem Teil der VD Prüfung mit Allgemeine Psychologie (Allgemeine Psychologie I alleine oder Allgemeine Psychologie II alleine) kann nicht anerkannt werden! |
| M4: | VD Sozialpsychologie |
| M5: | VD Entwicklungspsychologie |
| M6: | VD Allgemeine Methoden bzw. Forschungsmethoden der Psychologie plus gesonderter Nachweis (zumeist Schein) für Experimentelles Praktikum |
| M7: | Es sind 2 VD-Prüfungsleistungen erforderlich: VD Persönlichkeitspsychologie bzw. Differentielle Psychologie plus VD oder HD Psychologische Diagnostik. Das VD Persönlichkeitspsychologie bzw. Differentielle Psychologie kann ohne gesonderten Nachweis diagnostischer Inhalte nicht als M7 anerkannt werden |
Wichtige Änderung! Ab sofort können, auch rückwirkend, alle Studienleistungen unbenotet als Modul 11 anerkannt werden, die sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Für vollständig bestandene Zwischenprüfungen werden die Module 1-6 anerkannt. Für Teilprüfungen zur Zwischenprüfung gelten die Regelungen entsprechend Punkt 2.2.
Für vollständig bestandene Zwischenprüfungen werden die Module 1-6 anerkannt. Für Teilprüfungen zur Zwischenprüfung gelten die Regelungen entsprechend Punkt 2.2.
Die Noten aus Diplom, B.Sc.- bzw. äquivalenten Studiengängen sind
mit entsprechender Gewichtung zu übernehmen. Bei vollständig anerkanntem
Vordiplom bzw. Zwischenprüfung (siehe 2.1, 4.1, 4.2) wird das Modul M1
unbenotet anerkannt.
FernUniversität in Hagen - Fakultät KSW - Studienportal B.Sc. Psychologie