Dieser Leitfaden gibt einige Hinweise zu den Zielen und Inhalten des berufsorientierten Praktikums für den Studiengang B.Sc. Psychologie und zur Erstellung des Praktikumsberichtes. Die formalen Regeln finden sich in § 8 der Studienordnung.
1. Ziele des Praktikums
2. Inhalte und Umfang des Praktikums
3. Praktikumsgebende Stellen, Bescheinigung und mentorielle Betreuung
4. Praktikumsbericht
5. Anerkennung des Praktikums
6. Praktikumsbeauftragter
7. Links zum berufsorientierten Praktikum
Die Studierenden sollen im berufsorientierten Praktikum die Möglichkeit haben, psychologische Kenntnisse und Kompetenzen, die sie im Studiengang B.Sc. Psychologie an der FernUniversität Hagen erworben haben, praktisch anzuwenden. Dies kann in unterschiedlichen Berufsfeldern und Institutionen erfolgen, sofern dort die Gelegenheit besteht, die unter 2. spezifizierten Inhalte praktisch anzuwenden.
Die angestrebten Lernergebnisse im einzelnen:
Daneben dient das Praktikum auch dem Austausch zwischen Studierenden, den Verantwortlichen des Studiengangs und Vertreter(inne)n der Berufspraxis. Insbesondere werden dabei folgende Ziele verfolgt:
Gemäß § 8 der Studienordnung kann das berufsorientierte Praktikum erst nach dem Erreichen von 55 Leistungspunkten angerechnet werden. Da das Praktikum im Block oder auch semester- bzw. berufsbegleitend, neben der regulären Beschäftigung der Studierenden, absolviert werden kann (§ 8 (2) der Studienordnung) weisen wir darauf hin, , dass in beiden Fällen die Anwendung spezifisch psychologischer Kenntnisse Gegenstand des Praktikums ist. Eine vorwiegend nichtpsychologische Tätigkeit kann nicht als Praktikum anerkannt werden. In jedem Fall muss der Gesamtumfang der berufspraktischen Tätigkeit mindestens 200 Arbeitsstunden (5 Wochen bei Vollzeittätigkeit) betragen. Eine Aufteilung auf mehrere Praktikumsstellen ist angesichts dieses relativ geringen zeitlichen Umfangs nicht sinnvoll und unzulässig.
Zu den psychologischen Tätigkeiten zählen insbesondere folgende, von denen eine oder mehrere im Praktikum ausgeübt werden müssen. Dies muss auch im Bericht dokumentiert und von der praktikumsgebenden Stelle bescheinigt werden:
Diese Aufzählung kann durch weitere, im Praktikumsbericht zu spezifizierende Inhalte ergänzt werden. Es muss jedoch Gelegenheit bestehen, in zumindest einem der aufgeführten Kernbereiche vertiefte praktische Erfahrungen zu sammeln. Dies muss im Praktikumsbericht dokumentiert und durch die praktikumsgebende Stelle bescheinigt werden.
Bei der Ausgestaltung der Tätigkeit soll die praktikumsgebende Stelle dem Kenntnisstand der Praktikant(inn)en Rechnung tragen. Das bedeutet, dass die Praktikant(inn)en Gelegenheit erhalten sollen, Tätigkeiten der oben beschriebenen Art selbständig und eigenverantwortlich auszuüben, soweit es ihr Kenntnisstand zulässt, jedoch auch nicht darüber hinaus. Im Zweifel obliegt es den Praktikant(inn)en, die praktikumsgebende Stelle auf die berufsethischen Standards für Psychologinnen und Psychologen sowie deren Implikationen hinzuweisen (z.B. erfordert die Durchführung und einzelfalldiagnostische Interpretation bestimmter diagnostischer Verfahren ein formale Qualifikation, die bei Praktikant(inn)en – noch – nicht gegeben ist). Dabei kann die mentorielle Betreuerin oder der mentorielle Betreuer beratend eingreifen (s.u.).
Das Praktikum kann im Grundsatz bei jeder Stelle absolviert werden, in der Tätigkeiten des oben beschriebenen Inhalts ausgeübt werden können. Dazu zählen insbesondere Bildungs-, Wirtschafts- oder Verwaltungsorganisationen und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Entscheidend ist dabei nicht so sehr das vorwiegende Tätigkeitsfeld der praktikumsgebenden Institution (z.B. die Unternehmensbranche), sondern der psychologische Gehalt der konkreten Tätigkeiten im Praktikum. Die Kerninhalte dieser Tätigkeiten müssen von der praktikumsgebenden Stelle bescheinigt werden und sollten deshalb unbedingt schon vor Aufnahme des Praktikums mit dieser (nicht mit der oder dem Praktikumsbeauftragten) abgesprochen werden. Die Bescheinigung erfolgt auf einem Vordruck, der im Studienportal des Studiengangs herunter geladen werden kann.
Sollte das Praktikum im nicht deutschsprachigen Ausland absolviert werden bzw.
ist die bescheinigende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, liegt
es in der Verantwortung des Praktikanten oder der Praktikantin, den Vordruck
zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und die inhaltliche Äquivalenz
der Übersetzung per Unterschrift zu bestätigen. Übersetzungen
ins Englische werden dabei bevorzugt. Grobe, den Inhalt verzerrende Abweichungen
der Übersetzung vom Original können als Täuschungsversuch gewertet
werden.
Für fachlich-inhaltliche Fragen zum Praktikum sowie in Fragen zu Praktika, die in den Praktikumsstellen oder durch die vom Psychologischen Institut anderweitig bereitgestellten Informationen (FAQs zum Berufspraktikum, Moodle Lernumgebung) nicht geklärt werden können, stellt das Institut für Psychologie eine virtuelle Betreuung durch eine Psychologin oder einen Psychologen (M.Sc. Psych. Vanessa Neß) zur Verfügung.
Kontakt:
Die Studierenden müssen einen Praktikumsbericht gem. § 8 (3) der Studienordnung erstellen. Es wird dringend empfohlen, diesen Bericht möglichst noch gegen Ende oder unmittelbar nach dem Praktikum abzufassen, da nur so eine Reflexion auf der Basis lebendiger und detaillierter Erinnerung möglich ist. Das Führen eines Praktikumstagebuchs kann als Erinnerungsstütze hilfreich sein.
Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster, frei formulierter Erfahrungsbericht im in § 8 (3) der Studienordnung spezifizierten Umfang. Für die formale Gestaltung des Berichts gelten die Standards schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten, die auf den Webseiten des Psychologischen Instituts zugänglich sind. Ein vom Institut zur Verfügung gestellter Leitfaden zur Formatierung soll zur Erstellung des Berichtes zum berufsorientierten Praktikum genutzt werden. Er ist in der Moodle Lernumgebung zum berufsorientierten Praktikum unter dem Punkt Dokumente verfügbar.
Der folgende freie Berichtsteil sollte mindestens Informationen zu folgenden Punkten umfassen:Die obige Liste ist in ihrem Aufbau als Anregung zu verstehen, die inhaltliche Kernbereiche definiert, die angesprochen werden sollten. Strukturelle Änderungen und inhaltliche Ergänzungen können im Rahmen der Vorgabe für den Umfang des Berichts vorgenommen werden. Die ersten drei Spiegelstriche können dabei kurz, eventuell auch stichwortartig ausgeführt werden; die drei letzten sollten in Inhalt und Form Reflexion erkennen lassen.
Dem Praktikumsbericht ist folgende, datierte und eigenhändig unterschriebene
Erklärung anzufügen:
„Ich erkläre, dass ich den vorliegenden Bericht eigenständig
und ohne fremde Hilfe erstellt habe.“
Ein Praktikumsbericht, der nicht den oben beschriebenen Anforderungen entspricht, kann dem oder der Studierenden zur Überarbeitung zurückgegeben werden.
Dem Praktikumsbericht fügen Sie zusätzlich das Formblatt inklusive Evaluationsbogen zum Praktikumsbericht, die Bescheinigung über das Praktikum, sowie den Nachweis über die erreichten Leistungspunkte (zu finden im Prüfungsportal) bei. Alle Unterlagen (auch das Formblatt welches in der Studienordnung Deckblatt genannt wird), ausgenommen den Leistungspunkte-Nachweis, finden Sie auf den Seiten des Studienportal B.Sc. Psychologie zum berufsorientierten Praktikum. Die Bearbeitung Ihres Praktikumsberichtes fordern Sie neben dem Einsenden mithilfe des Webformulars online an. Das Ausdrucken des Webformulars ist nicht erforderlich.
Sie können Ihren Bericht auf einem von zwei möglichen Wegen einreichen: per Email (an Vanessa.Ness@FernUni-Hagen.de) oder per Post an die nachfolgende Adresse.
FernUniversität in Hagen
Institut für Psychologie
„Berufspraktikum“
z.Hd. Vanessa Neß
Universitätsstraße 41 (ESG)
58084 Hagen
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt nach den in § 8 der Studienordnung genannten und in diesem Leitfaden spezifizierten Kriterien durch den Praktikumsbeauftragten oder die Praktikumsbeauftragte. Für ein erfolgreich absolviertes Praktikum werden 7 Leistungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt dabei lediglich als „bestanden“ oder „nicht bestanden“, eine Benotung gibt es nicht. Das Praktikum fließt auch nicht in die Abschlussnote für den B.Sc. Psychologie ein.
Sobald das Praktikum anerkannt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Psychologischen Instituts der FernUniversität. Anschließend wird das Prüfungsamt über die Anerkennung informiert und nimmt die Gutschrift der 7 Leistungspunkte vor..
Aufgrund der in § 8 (2) der Studienordnung genannten Voraussetzung und der notwendigen zeitlichen Nähe zwischen berufspraktischer Tätigkeit und Praktikumsbericht können berufspraktische Tätigkeiten, die vor Aufnahme des Studiums der Psychologie an der FernUniversität Hagen erbracht wurden, grundsätzlich nicht als Praktika anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Tätigkeiten die unter Punkt 2 dieses Leitfadens beschriebenen inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen nach § 4 der Prüfungsordnung zur Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen vor.
Neben der Anerkennung von Praktika ist der Praktikumsbeauftragte oder die Praktikumsbeauftragte auch für die Dokumentation und Evaluation der praktikumsgebenden Stellen zuständig. Außerdem ist er oder sie Ansprechpartner für Institutionen, die sich für die Vergabe von Praktika an Hagener Studierende der Psychologie interessieren. Für solche Fragen wird donnerstags, jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr, eine telefonische Praktikumssprechstunde unter den u.g. Kontaktdaten eingerichtet.
Dr. Hans-Georg Sonnenberg
Tel.: 02331-987-4304
FernUniversität in Hagen - Fakultät KSW - Studienportal B.Sc. Psychologie