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Zugangsvoraussetzungen und Anerkennungen

Amtlich beglaubigte Kopie einer für Nordrhein-Westfalen gültigen Hochschulzugangsberechtigung:

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife/Abitur
    (Das Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern wird ersatzweise als allgemeine Hochschulreife anerkannt; dies gilt aber nicht für Abschlüsse von Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltungen und künstlerischen Hochschulen)
  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife mit Studienberechtigungen für eines der Fächer:
    Psychologie
    Soziologie/Sozialwissenschaften
    Wirtschaftswissenschaft
  • vergleichbare ausländische Bildungsnachweise.

Studieninteressent(en)/innen, welche die für ihren Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung nicht besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen über eine Zugangsprüfung eine Studienberechtigung erhalten.

Bei Fragen zu Ihrer Zugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Weitere Studienvoraussetzungen

Die Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die Fernuniversität in Hagen (FernU-ZEO) § 3 Absatz 3 legt fest, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber ab dem Sommersemester 2006 über einen Rechner mit Internetzugang verfügen muss, um das Studium an der Fernuniversität in Hagen durchführen zu können. Für ein qualifiziertes psychologisches Studium sind darüber hinaus gute Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich (insbesondere gute Lesekompetenzen). Zudem sind Kenntnisse der Mathematik, der Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie und der EDV empfehlenswert. Potentiellen Bewerberinnen und Bewerben, deren Englisch-, Mathematik- bzw. EDV-Kenntnisse gering sind, wird daher empfohlen, sich vor der Aufnahme des Studiums entsprechend weiterzubilden.

FernUni-Logo FernUniversität in Hagen - Fakultät KSW - Studienportal B.Sc. Psychologie