Amtlich beglaubigte Kopie einer für Nordrhein-Westfalen gültigen Hochschulzugangsberechtigung:
Studieninteressent(en)/innen, welche die für ihren Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung nicht besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen über eine Zugangsprüfung eine Studienberechtigung erhalten.
Bei Fragen zu Ihrer Zugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Die Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die Fernuniversität in Hagen (FernU-ZEO) § 3 Absatz 3 legt fest, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber ab dem Sommersemester 2006 über einen Rechner mit Internetzugang verfügen muss, um das Studium an der Fernuniversität in Hagen durchführen zu können. Für ein qualifiziertes psychologisches Studium sind darüber hinaus gute Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich (insbesondere gute Lesekompetenzen). Zudem sind Kenntnisse der Mathematik, der Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie und der EDV empfehlenswert. Potentiellen Bewerberinnen und Bewerben, deren Englisch-, Mathematik- bzw. EDV-Kenntnisse gering sind, wird daher empfohlen, sich vor der Aufnahme des Studiums entsprechend weiterzubilden.
FernUniversität in Hagen - Fakultät KSW - Studienportal B.Sc. Psychologie