Viele Fragen zum Studiengang B.Sc. Psychologie klären sich durch die Lektüre dieser aktualisierten FAQs! Bitte machen Sie zunächst von diesem Angebot Gebrauch, bevor Sie sich an die telefonische Studienberatung wenden.
(Stand der Informationen 04/2011)
1.1 Ich interessiere mich für den neuen B.Sc. Psychologie. Handelt es sich dabei um ein Studium, das den nationalen Standards für Bachelor-Studiengänge in Psychologie entspricht?
Ja. Der Studiengang ist der erste und einzige akkreditierte Fernstudiengang in Psychologie an einer deutschen Universität. Die Inhalte des Studiengangs orientieren sich - wie die Studiengänge an Präsenzuniversitäten auch - an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Durch das Akkreditierungsverfahren ist dokumentiert, dass der Studiengang die für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland festgelegten Qualitätskriterien erfüllt.
1.2 Für welche beruflichen Tätigkeiten qualifiziert mich ein B.Sc.-Abschluss in Psychologie?
Der B.Sc. stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Psychologie dar. Der Studiengang an der FernUniversität qualifiziert insbesondere für psychologische Tätigkeiten im Bereich der psychologischen Beratung, Interventionsplanung und Maßnahmenevaluation in Bildungs-, Wirtschafts- und Verwaltungsorganisationen oder im Gesundheits- und Sozialwesen. Mit dem B.Sc.-Abschluss qualifizierte PsychologInnen arbeiten in Bereichen, in denen Fragen der Förderung des psychosozialen Wohlbefindens, des sozialen Konfliktmanagements, der Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung und des positiven Alterns im Vordergrund stehen. Weitere Informationen zum Thema Qualifikationen und Berufschancen finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen.
1.3 Was muss nach dem B.Sc. absolviert werden, um als Kinderpsychologin tätig zu sein?
Die Ausbildung zur Kinder- und Jugendpsychotherapeutin erfordert andere Voraussetzungen als die Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin. Nähere Informationen erhalten Sie z.B. beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
1.4 Kann man sich mit dem Bachelor als Psychologischer Berater selbständig machen?
Das können Sie auch ohne Bachelor, da z.B. der Titel „Psychologischer Berater“ nicht geschützt ist.
1.5 Darf ich mich nach Abschluss des Studiums "Psychologische/r Psychotherapeut/in" nennen?
Nein, "Psychologische/r Psychotherapeut/in" dürfen Sie sich nicht nennen. Hierfür brauchen Sie eine entsprechende postgraduale Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in. Diese Ausbildung beinhaltet in einem ersten Schritt die Absolvierung eines aufbauenden Masterstudiengangs in Klinischer Psychologie. Nähere Informationen zur Berufsausbildung "Psychologische/r Psychotherapeut/in" finden Sie auf den Seiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
1.6 Darf ich mich nach Abschluss des B.Sc. Studiums „Psychologe/Psychologin“ nennen?
Nein, nach den aufeinem Gerichtsurteil basierenden Ausführungen des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen darf die Berufsbezeichnung „Psychologin oder Psychologe“ erst nach erfolgreichem Master in Psychologie geführt werden.
1.7 Wie darf ich mich nach Abschluss eines Bachelor-Studienganges in Psychologie nennen
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2010 soll nach Abschluss eines Bachelorstudiums in naturwissenschaftlichen Fächern die Abschlussbezeichnung "Bachelor of Science" (B.Sc.) verwendet werden. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.
1.8 Ist der Abschluss international anerkannt?
Ja. Denn die Konzeption des Studiengangs richtet sich nach Vorgaben der Kultusministerkonferenz zur Schaffung vergleichbarer Abschlüsse innerhalb Europas im Zuge des Bolognaprozesses. Die Akkreditierung eines Studiengangs sichert auch die Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards.
1.9 Qualifiziert mich der erfolgreiche Abschluss des Studiums für einen aufbauenden Masterstudiengang in Psychologie (an der FernUniversität oder einer anderen Hochschule)?
Ja. Der Abschluss des B.Sc. Studiengangs in Psychologie liefert die Qualifikationsgrundlage für die Aufnahme eines Masterstudiengangs in Psychologie. Die FernUniversität in Hagen bietet derzeit allerdings noch keinen „M.Sc. in Psychologie“ an. Ein entsprechendes Studienangebot ist für die Zukunft allerdings geplant (geplanter Beginn: Sommersemester 2012). Mit dem B.Sc. Abschluss können Sie sich für ein M.Sc.-Studium an einer anderen deutschen oder europäischen Hochschule bewerben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Hochschulen für die Zulassung zu ihren Masterstudiengängen zusätzliche Zulassungskriterien definieren können (z.B. dass das B.Sc.-Studium mit einer bestimmten Note abgeschlossen worden sein muss, oder dass eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten in einem bestimmten Fach – z.B. der Klinischen Psychologie - im B.Sc. Studium nachzuweisen ist). Über die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang müssen Sie sich bei der den Studiengang anbietenden Hochschule informieren.
1.10 Wie leicht wird der Übergang von einem im Fernstudium an der FernUniversität in Hagen erworbenen B.Sc. Psychologie zum Masterstudium an einer Präsenzuniversität sein? Gibt es aus der Akkreditierung heraus absehbare Prognosen, welche Universität zur Aufnahmebereit sein könnte?
Die Universitäten können selbst festlegen, welche Kriterien Studierende erfüllen müssen, um in einem Masterstudiengang angenommen zu werden. Sie sollten sich daher rechtzeitig informieren, welche Anforderungen die Universität ihrer Wahl stellt.
1.11 Gibt es schon einen inhaltlichen Schwerpunkt für den geplanten Master an der FernUniversität in Hagen?
Der Master Psychologie der FernUniversität befindet sich in der Planungsphase und wird voraussichtlich zum Sommersemester 2012 angeboten. Geplant ist ein allgemeiner, anwendungsorientierter Master in Psychologie. Die Anwendungsfächer orientieren sich an den Anwendungsfächern des Bachelor-Studiengangs (Arbeits- und Organisationspsychologie, Bildungspsychologie, Gemeindepsychologie).
1.12 Welche Zusatzleistungen muss man erbringen, um in den Master Psychotherapeut zu wechseln?
Es gibt keinen Master Psychotherapeut, sondern nur einen Master in Klinischer Psychologie. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Informationen zu klinischen Mastern finden Sie auf den Websites der einzelnen Präsenzuniversitäten. Allgemeine Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) oder beim Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V..
1.13 Wird ein geplanter Master zulassungsbeschränkt sein und/oder von der Note im B.Sc. abhängen?
Die Zulassungsbedingungen für den geplanten Master in Psychologie an der FernUniversität in Hagen müssen erst noch von dem mit der Planung betrauten Gremium festgelegt werden. Momentan gibt es hierzu noch keine konkrete Aussage. Häufig spielt die Note im B.Sc. eine Rolle - eine entsprechende Ankündigung wird rechtzeitig erfolgen.
2.1 Was sind die zentralen Inhalte des Studiums?
Der Studiengang umfasst eine fundierte Ausbildung in den traditionellen Grundlagenfächern der Psychologie (Allgemeine Psychologie und biologische Grundlagen, Differentielle und Persönlichkeitspsychologie, Entwicklungspsychologie und Sozialpsychologie, drei Anwendungsfächern (Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie, Sozialpsychologische Gemeindepsychologie) sowie eine inhaltsübergreifende Ausbildung in Methodenlehre und psychologischer Diagnostik. Darüber hinaus sind die Vermittlung von Wissen über die fachgeschichtliche Entwicklung sowie die Anleitung zur kritisch-reflektierten Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten psychologischer Forschung und Anwendung wesentliche Ausbildungsbestandteile. Über die Inhalte der einzelnen Module informiert das Modulhandbuch.
2.2 Weist der Studiengang ein spezifisches Profil auf?
Ja. Ein übergeordnetes profilstiftendes Merkmal des Studiengangs besteht in der Betonung der kultur- und sozialwissenschaftlichen Wurzeln der Psychologie und des daraus resultierenden Anwendungspotentials. Im Bereich der Anwendungsfächer wird die kultur- und sozialwissenschaftliche Profilierung des Studiengangs durch Lehre und Forschung im Bereich der Sozialpsychologischen Gemeindepsychologie (Community Psychology) ergänzt. Die Sozialpsychologische Gemeindpsychologie beschäftigt sich in engem Austausch mit anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (z.B. der Stadtsoziologie) damit, wie sich das Wohlergehen von Gemeinden, kommunalen Institutionen, Gruppen und Individuen durch psychologische Methoden verbessern oder optimieren lässt. Während sich die Gemeindepsychologie im angelsächsischen Raum und in Ländern Latein- und Mittelamerikas als eine eigenständige Disziplin etabliert hat, gehört dieses Anwendungsfach in Deutschland, trotz seines Potentials zur Lösung sozialer Probleme beizutragen, bislang nicht zum traditionellen Fächerspektrum. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie empfiehlt explizit neue Anwendungsgebiete einzuführen, um damit die inhaltliche Weiterentwicklung der Psychologie in gesellschaftlich relevanten Anwendungskontexten zu befördern. Die Integration der Sozialpsychologischen Gemeindepsychologie in das Curriculum des Studiengangs trägt dieser Empfehlung zur Innovation Rechnung.
2.3 Warum werden im Studiengang keine Module in Klinischer Psychologie angeboten?
Die Klinische Psychologie wird an der FernUniversität nicht als Anwendungsfach angeboten, da es am Institut kein Lehrgebiet für Klinische Psychologie gibt. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie legen für Bachelor-Studiengänge Vertiefungen in drei psychologischen Anwendungsfächern nahe. Im B.Sc.-Studiengang an der FernUniversität in Hagen sind dies: Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie und Sozialpsychologische Gemeindepsychologie.
2.4 Wie kann ich mich im Bereich Klinischer Psychologie weiterqualifizieren, wenn ich später als psychologische/r Psychotherapeut/in arbeiten möchte?
Das Psychotherapeutengesetz von 1999 sieht vor, dass die Voraussetzung für die postgraduale Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in das Diplom im Fach Psychologie mit einer Abschlussprüfung in Klinischer Psychologie ist. Da der Masterabschluss in Psychologie das Äquivalent zum Diplom darstellt, wird der Master mit einem Schwerpunkt in Klinischer Psychologie in der Nachfolge des Diploms die Zulassungsvoraussetzung sein. Mit dem B.Sc.-Abschluss können Sie sich für Masterstudiengänge an anderen Hochschulen bewerben. Hochschulen, die einen Masterstudiengang in Klinischer Psychologie anbieten, können allerdings zusätzlich zum B.Sc.-Abschluss weitere Zulassungsvoraussetzungen definieren (z.B. den erfolgreichen Abschluss eines Moduls zur Klinischen Psychologie im B.Sc. Studiengang). Allgemeine Informationen zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) oder beim Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V.. Über die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang in Klinischer Psychologie müssen Sie sich bei der den Studiengang anbietenden Hochschule informieren.
2.5 Gibt es die Möglichkeit das Modul "Klinische Psychologie" an einer anderen Universität ergänzend zu belegen und dieses auch anerkennen zu lassen?
Klinische Psychologie ist kein Bestandteil des Curriculums des B. Sc. Psychologie an der FernUniversität in Hagen. Studierende mit dem Ziel, im klinischen Bereich tätig zu werden, wird nicht dazu geraten, ein Studium der Psychologie in Hagen zu wählen. Die FernUniversität kann nicht gewährleisten, dass Weiterqualifikationen im klinischen Bereich gemacht werden können. Über die Möglichkeit einer Zulassung zu einem klinischen Master entscheiden die anbietenden Universitäten selbst.
2.6 Gibt es Kooperationen mit einer anderen Universität für den Bereich der Klinischen Psychologie im Bachelor-Studiengang?
Nein, es gibt keine Kooperationen mit anderen Universitäten für den Bereich Klinische Psychologie.
2.7 Wenn der Berufswunsch konkret Psychotherapeut ist, welche andere Möglichkeit gibt es im Rahmen eines Fernstudiums? Oder geht das überhaupt nicht über ein Fernstudium?
Unseres Wissens nach gibt es keine Möglichkeit die Voraussetzung für eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten per Fernstudium zu erwerben.
3.1 Wie ist das Studium aufgebaut?
Der Studiengang ist modular aufgebaut und in drei Phasen unterteilt: 1. Einführung (2 Module), 2. Grundlagen- und Forschungspraxis (5 Module), 3. Anwendung und Nebenfach (4 Module). Um für Modulprüfungen in einem höheren Abschnitt zugelassen zu werden, müssen Abschlussprüfungen der Module des vorangehenden Abschnitts (bzw. einer in der Studienordnung präzisierte Anzahl von Modulen) erfolgreich absolviert worden sein. Konkret bedeutet dies: Um zu Prüfungen im Abschnitt 2. „Grundlagen- und Forschungspraxis“ zugelassen zu werden, müssen Sie die Modulabschlussprüfungen der beiden Module im Abschnitt „Einführung“ bestanden haben. Um zu Prüfungen im Abschnitt 3. „Anwendung und Nebenfach“ zugelassen zu werden, müssen Sie die Modulabschlussprüfungen in den Modulen M 6 „Praxis psychologischer Forschung“ und M 7 „Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik“ sowie die Abschlussprüfungen zweier weiterer Module bestanden haben.
3.2 Wie erfolgt die Vermittlung der Lehrinhalte?
Im Rahmen des Studiums an der FernUniversität in Hagen werden verschiedene Wege der Präsenz- und Fernlehre angeboten. Die grundlegende Vermittlung der Lerninhalte erfolgt durch Studienbriefe, die Ihnen in gedruckter Form, aber auch als Online-Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Beispielkapitel aus den Lehrtexten zu den ersten Modulen im B.Sc. Psychologie finden Sie im Studienportal zum Studiengang. Die Studienbriefe werden durch ein vielfältiges Angebot an Präsenzseminaren, Online-Vorlesungen, Live-Vorlesungen, digitalem Bildmaterial und der virtuellen Lernumgebung Moodle ergänzt.
3.3 Welche Präsenzseminare werden angeboten?
Es werden zu allen Modulen in jedem Semester Präsenzseminare angeboten. Die Termine, Orte und Inhalte finden Sie ab Anfang des Semesters im Studienportal zum B.Sc. Psychologie unter „Studienorganisation/Präsenz- und Onlineseminare“.
3.4 An wie vielen Präsenzveranstaltungen muss ich teilnehmen?
Die Präsenzveranstaltungen spielen insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung sozialer und kommunikativer Kompetenzen, die für psychologische Tätigkeiten relevant sind, eine wichtige Rolle. Die Präsenzveranstaltungen dienen auch dazu, Studieninhalte mit anderen Studierenden gemeinsam zu erarbeiten und vertiefend zu diskutieren. Die Teilnahme an mindestens zwei Präsenzveranstaltungen während des Studiums ist verpflichtend (vgl. Studienordnung). Es wird jedoch empfohlen, darüber hinaus weitere Präsenzveranstaltungen zu besuchen. In Ausnahmefällen (z.B. bei einem Wohnort im Ausland) gilt die Teilnahme an Online-Seminaren als äquivalent zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen.
3.5 Was ist ein Probestudium?
Ab dem Wintersemester 2010/11 gelten neue Regelungen für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Allgemeine Hochschulreife. Je nach Art der beruflichen Vorbildung können Sie direkt ein Bachelor-Studium aufnehmen oder den Hochschulzugang über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung erlangen. Die verschiedenen Wege in das Studium (B.Sc. Psychologie) können Sie auch dieser Abbildung entnehmen.
3.6 Kann ich während des Studiums von Vollzeit in Teilzeit wechseln?
Ja, bei jeder Rückmeldung können Sie den Status wechseln. Die Rückmeldung mit Änderung erfolgt per pdf-Antrag bis zum 15.8. (Wintersemester) bzw. 15.2. (Sommersemester). Weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie auf den allgemeinen Informationsseiten der FernUniversität.
3.7 Was sind Versuchspersonenstunden? Damit Sie Ihr Wissen über die methodischen und ethischen Standards psychologischer Forschung durch eigene Erfahrung festigen können, müssen Sie im Verlauf des Studiums selbst als Testpersonen an psychologischen Experimenten und Untersuchungen teilnehmen.
3.8 Wie erhalte ich Versuchspersonenstunden? Muss ich dazu nach Hagen kommen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Versuchspersonenstunden zu erhalten. Dazu können Sie nach Hagen kommen, müssen aber nicht. Im Einzelnen gibt es folgende Möglichkeiten, Versuchspersonenstunden zu erbringen:
a) Sie können an Online-Experimenten und Online-Fragebögen im Virtuellen Labor des Psychologischen Instituts der Fernuniversität teilnehmen. Nach jeder Teilnahme erhalten Sie einen Teilnahmenachweis, den Sie sich selbst ausdrucken können. Die Studien im Virtuellen Labor werden fortlaufend aktualisiert. Es lohnt sich also, die Übersicht im virtuellen Labor regelmäßig anzuschauen.
b) Im Experimentallabor des Psychologischen Instituts der Fernuniversität werden regelmäßig Experimente durchgeführt. Wenn Sie vor Ort in Hagen teilnehmen, erhalten Sie einen Teilnahmenachweis vom durchführenden Lehrgebiet.
c) Sie können auch an Untersuchungen von psychologischen Instituten anderer Hochschulen oder wissenschaftlich anerkannten psychologischen Forschungseinrichtungen teilnehmen. Die Teilnahme an externen Untersuchungen ist zu belegen durch eine auf Ihren Namen ausgestellte Bescheinigung inkl. Namen des durchführenden Instituts, Titel der Untersuchung, Anzahl der Versuchspersonenstunden sowie Name und Unterschrift der Versuchsleitung.
3.9 In welchem Studienabschnitt müssen die Versuchsstunden abgeleistet werden?
Wir empfehlen, die Versuchspersonenstunden möglichst früh abzuleisten, möglichst innerhalb der ersten beiden Semester, um später keine Verzögerungen beim Abschluss des Studiums zu riskieren. Ab dem Wintersemester 2011/12 werden vollständig abgeleistete Versuchspersonenstunden auch als Kriterium für die Vergabe von Plätzen im empirisch-experimentellen Praktikum (Modul 6) verwendet.
3.10 Was muss ich tun, wenn ich alle 30 Versuchspersonenstunden vollständig habe?
Wenn Sie alle 30 Versuchspersonenstunden erbracht haben, reichen Sie alle Nachweise sowie ein unterschriebenes Formblatt ein. Detaillierte Informationen dazu sowie das Formblatt finden Sie im Studienportal (Stichwort: Versuchspersonenstunden).
3.11 Wie bekommt man die Zugangsdaten für die Online-Studien im Virtuellen Labor?
Die Zugangsdaten werden den Studierenden in einem Informationsschreiben zu Beginn des Semesters via Email mitgeteilt.
3.12 Werden im Rahmen des Probestudiums bzw. als Akademiestudierender geleistete Versuchspersonenstunden hinterher auf das Studium angerechnet?
Ja, die im Probestudium bzw. als Akademiestudierender vor erfolgreichem Bestehen der Zugangsprüfung geleisteten Versuchspersonenstunden werden ohne Probleme später angerechnet.
3.13 Was ist ein empirisch-experimentelles Praktikum (Modul 6)? Wie läuft das ab? Muss ich dafür nach Hagen kommen?
Im Rahmen des empirisch-experimentellen Praktikums führen Sie mit anderen Studierenden in Kleingruppen eine eigene empirische Untersuchung zu einer klar umgrenzten Fragestellung durch. Sie durchlaufen dabei sämtliche Phasen des empirischen Forschungsprozesses von der Hypothesenformulierung, methodischen Planung, über die Durchführung und Datenanalyse bis hin zur wissenschaftlichen Präsentation der Ergebnisse im Plenum. Das Praktikum wird in der Regel als Online-Veranstaltung durchgeführt, d.h. Sie müssen nicht nach Hagen kommen, um das Praktikum absolvieren zu können. Die Datenerhebung erfolgt typischerweise über-Fragebögen im virtuellen Labor oder über traditionelle Verfahren der empirischen Sozialforschung (z.B. "paper-pencil tests"). In Ausnahmefällen kann die Datenerhebung auch im Rahmen von Präsenzseminaren im psychologischen Forschungslabor des Instituts der FernUniversität durchgeführt werden. Unhabhängig vom Format des Lehrangebots (virtuelles oder Präsenzpraktikum) erfordert das Praktikum eine kontinuierliche aktive Mitarbeit in Kleingruppen mit hohem zeitlichem Aufwand über ein gesamtes Semester. Detaillierte Informationen zum empirischen Praktikum erhalten Sie im Studienportal für das jeweilige Semester.
3.14 Bis wann können Module noch nachbelegt werden?
Die Nachbelegung von Kursen ist innerhalb einer bestimmten Frist im Semester möglich. Die Termine für das jeweilige Semester entnehmen Sie bitte dem Studienportal. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des empirisch-experimentellen Praktikums in der Regel keine Nachbelegung möglich ist, da Kapazitäten frühzeitig geplant werden müssen. Detaillierte Informationen und Anmeldefristen zu Modul 6 stehen im Studienportal (im Modul und Kursangebot des jeweiligen Semesters).
4) Klausuren und Prüfungen
4.1 Wann kann man die Klausuren schreiben?
Es gibt pro Semester jeweils einen Prüfungstermin, zu dem Sie die Modulklausuren schreiben können: Einen im Wintersemester (März) und einen Termin im Sommersemester (September). Zur Modulklausur können Sie sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes online anmelden:
Sommersemester: 15.04. - 15.06.
Wintersemester: 15.10. - 15.12.
Die konkreten Termine für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulbeschreibungen. Wichtig: Spätere Inhalte des Studiums können nicht abgeschlossen werden, bevor Sie die Prüfung zu Modul 1 und Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben.
4.2 Gibt es Ausweichtermine für Klausuren?
Nein, es gibt pro Semester und Modul nur einen Klausurtermin. Ein Nachschreibetermin ist nicht geplant.
4.3 Welche studienbegleitenden Prüfungen sind zu absolvieren?
Der Studiengang umfasst 11 Module, von denen jedes mit einer Prüfung - in der Regel eine Klausur - abgeschlossen wird. Über die jeweilige Prüfungsform informieren die jeweils gültige Version der Studien - und Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch. Zusätzlich zu den Modulabschlussprüfungen ist eine Bachelor-Arbeit zu verfassen.
4.4 Wo werden die Klausuren geschrieben?
Für die Klausur können Sie sich im Studienportal B.Sc. Psychologie an einem für Sie gut erreichbarem Klausurort anmelden. In Deutschland gibt es ca. zehn Klausurorte. Zusätzlich können Sie auch in Österreich, der Schweiz, Ungarn und Lettland Ihre Klausuren ablegen. Studierende mit einem Wohnsitz im Ausland (außer den o.g. Ländern) können die Klausuren in öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland schreiben (Goethe-Institut, Deutsche Schule oder Botschaft/Konsulat). Das Prüfungsamt hat detaillierte Informationen zur den Klausurorten und dem Vorgehen bei der Klausuranmeldung für Klausuren im In- und Ausland zusammengefasst.
4.5 Kann ich Module in einem höheren Studienabschnitt schon belegen, auch wenn ich die Modulabschlussprüfungen des vorangehenden Studienabschnitts noch nicht bestanden habe?
Belegen ja, allerdings können Sie dann noch keine Prüfung in diesem Modul absolvieren. Folgender Fall: Sie haben die Abschlussprüfung in Modul 1 bestanden, die Abschlussprüfung in Modul 2 aber nicht. Damit Sie Ihr Studium trotzdem ohne Zeitverzögerung fortsetzen können, können Sie im folgenden Semester bereits ein Modul im Abschnitt „Grundlagen und Forschungspraxis“ belegen (quasi als „Gasthörer“). Zur Prüfung in dem Modul werden Sie allerdings erst dann zugelassen, wenn Sie die Abschlussprüfung in Modul 2 erfolgreich nachgeholt haben. Näheres regelt § 7 der Studienordnung für den B.Sc. Psychologie.
4.6 Wann müssen Hausarbeiten geschrieben werden?
Alle Module im B.Sc. Psychologie werden mit Klausuren geprüft (vgl. die Studien- und Prüfungsinformationen zum B.Sc. Psychologie. Hausarbeiten im klassischen Sinne gibt es daher nicht. Stattdessen müssen Sie sowohl im Rahmen des empirischen Praktikums (Modul 6) sowie im Anschluss an das berufsorientierte Praktikums einen schriftlichen Bericht erstellen. Zum Abschluss des Studiums wird die Bachelor-Arbeit in ausführlicher schriftlicher Form verfasst.
5.1 Gibt es Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus, NC)?
Nein. Es gibt keinen NC. Zum Studium kann zugelassen werden, wer eine für NRW gültige Hochschulzugangsberechtigung hat und den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren hat.
5.2 Ich habe keine Hochschulreife, möchte aber gerne den B.Sc. Psychologie studieren. Ist das möglich?
Ab dem Wintersemester 2010/11 können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur je nach Art ihrer beruflichen Vorbildung zum Bachelor-Studium zugelassen werden bzw. über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung die Zulassung zum Studium erhalten. Nähere Informationen finden Sie in den aktuellen Hinweisen des Studienportals sowie in Frage 3.5)
5.3 Wann kann ich mich immatrikulieren?
Für das Wintersemester können Sie sich ab dem 01. Juni und für das Sommersemester ab dem 01. Dezember immatrikulieren. Die Einschreibung erfolgt Online im Studienportal des B.Sc. Psychologie. Den Online-Antrag müssen Sie zusätzlich ausdrucken, unterschreiben und gemeinsam mit den geforderten Unterlagen an die FernUniversität in Hagen weiterleiten. Weitere Hinweise zur Einschreibung finden Sie hier.
5.4 Schließen endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen in Psychologie die Zulassung für den Studiengang aus?
Ja. Wer den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang verloren hat, kann sich nicht einschreiben. Dies schließt Studiengänge ein, die als äquivalent zum B.Sc. Psychologie anerkannt werden (z.B. der Diplomstudiengang Psychologie, vgl. unter 'Anerkennung').
6.1 Ich habe bereits Prüfungen in einem B.Sc.- oder Diplomstudiengang in Psychologie an einer anderen Hochschule absolviert. Werden diese Prüfungen anerkannt, wenn ich mein Studium in Hagen fortsetzen möchte?
Ja. Studienleistungen und Prüfungsleistungen in dem gleichen Studiengang (d.h. einem B.Sc. Studiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule) werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Da der Studiengang B.Sc Psychologie modularisiert ist, bezieht sich diese Anerkennung allerdings nur auf vollständig bestandene Module im Fach Psychologie, soweit diese inhaltlich den an der FernUniversität angebotenen Modulen entsprechen. Beispiel: Sie haben eine Modulabschlussprüfung in Sozialpsychologie in einem B.Sc. Psychologie an einer Präsenzuniversität erfolgreich absolviert und möchten nun Ihr Studium an der FernUniversität fortsetzen. In diesem Fall würde die Prüfungsleistung in Sozialpsychologie Ihnen in Hagen anerkannt. Der inhaltliche Zuschnitt des Curriculums des B.Sc. Studiengangs in Psychologie orientiert sich am früheren Diplomstudiengang in Psychologie. Daher werden bestandene Vordiplomsprüfungen, ggf. auch Hauptdiplomsprüfungen, aus dem Diplomstudiengang Psychologie und äquivalenten Studiengängen an ausländischen Hochschulen ebenfalls anerkannt. Nicht anerkannt werden hingegen einzelne Teilleistungen unterhalb des Niveaus von Modul- bzw. Vordiplomsprüfungen wie z.B. Seminarscheine, Einzelkurse, Propädeutika u.ä..
6.2 Ich habe bereits Prüfungen in einem deutschen Magisterstudiengang mit Haupt- oder Nebenfach Psychologie absolviert. Werden diese Prüfungen anerkannt, wenn ich mein Studium in Hagen fortsetzen möchte?
Nein. Magisterstudiengänge und B.Sc.-Studiengänge in Psychologie sind inhaltlich nicht gleichwertig. Daher können Prüfungsleistungen aus Magisterstudiengängen nicht anerkannt werden. Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die an der FernUniversität im Magisterstudiengang „Soziale Verhaltenswissenschaften“ erbracht wurden (Ausnahme: Modul 11 – siehe unten).
6.3 Ich habe Prüfungsleistungen in einem nicht-psychologischen Studiengang erbracht (z.B. BWL, Soziologie, Politikwissenschaften). Können diese Leistungen im B.Sc. Psychologie anerkannt werden?
Nein. Die Inhalte der Module M 1- 10 des B.Sc. Psychologie sind psychologiespezifisch und können in dieser Form in nicht-psychologischen Studiengängen nicht vermittelt werden. Dies gilt auch für Modul 2 „Methoden der empirischen Sozialforschung, Statistik und computergestützte Datenanalyse“, da hier spezifische, für die psychologische Forschung relevante statistische Verfahren und Auswertungsmethoden behandelt werden. Studienleistungen aus einem nicht-psychologischen Fach werden auf Antrag rückwirkend unbenotet als Modul 11 (Nichtpsychologisches Wahlpflichtmodul) anerkannt. Auskünfte dazu entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Studienportal zur Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
6.4 Ich habe Psychologie in einem Diplomstudiengang (z.B. BWL, Pädagogik) als Nebenfach studiert und eine Prüfung abgelegt. Kann mir diese Leistung im B.Sc. Psychologie anerkannt werden?
Nein. Prüfungen im Nebenfach Psychologie sind inhaltlich nicht gleichwertig mit Prüfungen im B.Sc. oder Diplom Psychologie.
6.5 Können im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden?
Über die Gleichwertigkeit im Ausland erbrachter Studienleistungen und ausländischer Abschlüsse gibt es Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz. Auskünfte dazu entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Studienportal zur Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.
6.6 Gehen anerkannte Vorleistungen in die Abschlussnote ein?
Ja. Sind anerkannte Leistungen aus früheren Studien benotet, werden die Noten in die Berechnung Abschlussnote einbezogen (Ausnahme: Modul 11, siehe oben)
6.7 Ich habe bereits Versuchspersonenstunden im Rahmen eines Psychologiestudiums erbracht. Werden diese Stunden anerkannt?
Ja. Wenn Sie einen Nachweis erbringen können, der die Absolvierung von Versuchspersonenstunden gemäß der in Hagen gültigen Prüfungs- und Studienordnung dokumentiert, werden Ihnen diese Stunden im erbrachten Umfang angerechnet. Sie brauchen für die Anrechnung keinen Antrag zu stellen, sondern reichen Ihre Nachweise zusammen mit den anderen Nachweisen ein (siehe 3.10 Was muss ich tun, wenn ich alle 30 Versuchspersonenstunden vollständig habe?).
6.8 Wie lange dauert es, bis man über die Anrechnung von extern abgelegten Prüfungen Bescheid erhält? Damit man evtl. noch Module nachbelegen kann?
Die Entscheidung über die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Prüfungsausschusses der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über die Anerkennung vom Datum des Zusammentreffens dieses Gremiums abhängig. Sie können aber innerhalb einer bestimmten Frist Kurse (gegen Gebühr) nachbelegen (Sommersemester bis Mitte Mai; Wintersemester bis Mitte November).
7.1 Was ist ein berufsorientiertes Praktikum?
Die Studierenden sollen im berufsorientierten Praktikum die Möglichkeit haben, psychologische Kenntnisse und Kompetenzen, die sie im Studiengang B.Sc. Psychologie an der FernUniversität Hagen erworben haben, praktisch anzuwenden. Dies kann in unterschiedlichen Berufsfeldern und Institutionen erfolgen.
7.2 Welche Voraussetzungen sind vor Ableisten des Praktikums zu erfüllen?
Die Aufnahme des Praktikums setzt ein fortgeschrittenes Studium im Umfang von mindestens 55 bereits erworbenen ECTS-Punkten voraus.
7.3 Ist es möglich das Praktikum in klinischer Psychologie zu (z.B. psychologische/psychotherapeutische Praxen, psychiatrische Kliniken) absolvieren?
Ja.
7.4 Können berufspraktische Tätigkeiten aus der Zeit vor meinem Psychologiestudium in Hagen als berufsorientiertes Praktikum anerkannt werden?
Nein. Die Aufnahme des Praktikums setzt ein fortgeschrittenes Studium im Umfang von mindestens 55 bereits erworbenen ECTS Punkten voraus. Im berufsorientierten Praktikum sollen Sie die psychologischen Kenntnisse und Kompetenzen, die Sie im Studiengang B.Sc. Psychologie an der FernUniversität Hagen erworben haben, praktisch anwenden. Dies schließt die Anerkennung von Tätigkeiten als berufsorientiertes Praktikum aus, die Sie vor Ihrem Studium ausgeübt haben.
7.5 Ich bin berufstätig. Kann ich das Praktikum berufsbegleitend im Kontext der Organisation, in der ich angestellt bin, absolvieren?
Ja. Der zeitliche Mindestumfang von 200 Stunden entspricht dem Äquivalent von 5 Arbeitswochen in Vollzeit. Diese können individuell angepasst (z.B. in Teilzeit) abgeleistet werden. Der Zeitraum in dem die Stunden abgeleistet werden ist dabei erst einmal unerheblich. Wir empfehlen jedoch die Stunden so zügig wie möglich zu absolvieren. Wenn Sie Ihr Praktikum in derselben Organisation in der Sie regulär tätig sind durchführen, so sollte der Unterschied im Tätigkeitsbereich zwischen Ihrer regulären Arbeitsstelle und Ihrer Praktikumsstelle kurz im Praktikumsbericht in einem separaten Absatz spezifiziert werden. So können unnötige Nachfragen vermieden werden.
7.6 Ich bin in einem psychologie-relevanten Bereich tätig, der inhaltlich die Voraussetzungen für das berufsorientierte Praktikums erfüllt, kann ich mir diese Tätigkeit als berufsorientiertes Praktikum anrechnen lassen?
Nein. Es können grundsätzlich keine regulären Arbeitstätigkeiten als berufsorientiertes Praktikum angerechnet werden. Eines der pädagogischen Ziele des berufsorientierten Praktikums ist es (zumeist unter Anleitung) neue Fertigkeiten zu erwerben, andere Arbeitsweisen und -Vorgänge kennen zu lernen, sowie Einblicke in mögliche Berufsfelder nach einem abgeschlossenen Studium zu erhalten. Durch das Anrechnen gewohnter und routinierter Tätigkeiten werden diese Lernziele nicht erfüllt.
7.7 Kann ich das Praktikum an mehreren Stellen absolvieren?
Nein.
7.8 Wie wird das berufsorientierte Praktikum absolviert, wenn man sich im Ausland aufhält?
Die Absolvierung des berufsorientierten Praktikums im Ausland ist grundsätzlich möglich, sofern die Vorgaben der Studienordnung erfüllt werden und die Praktikumsbescheinigung in deutscher Sprache vorliegt bzw. diese Bescheinigung ordnungsgemäß (z.B. auch ins Englische) übersetzt wurde.
7.9 Wie soll der Bericht zum berufsorientierten Praktikum formatiert werden?
Grundsätzlich gelten für die formale Gestaltung des Berichts gelten die Standards schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten. Alle relevanten Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Moodle Lernumgebung zum berufsorientierten Praktikum. Unter dem Punkt 1 Dokumente finden Sie den Leitfaden zur Formatierung des Praktikumsberichtes.
8.1 Benötige ich gute Englischkenntnisse?
Ja. Die wissenschaftliche Forschung in Psychologie wird überwiegend in englischsprachigen Fachzeitschriften publiziert. Für ein qualifiziertes Psychologiestudium sind daher gute Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich (insbesondere gute Lesekompetenzen).
8.2 Benötige ich gute Mathematikkenntnisse?
Ja. Psychologie ist eine empirische Wissenschaft; mathematische und statistische Verfahren der Datenauswertung spielen daher eine große Rolle. Grundkenntnisse im Bereich Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie sind empfehlenswert.
8.3 Benötige ich gute Internet- und Computerkenntnisse?
Ein wesentliches Element für die Lehre und Betreuung von Studierenden ist die Nutzung virtueller Lehr und Lehrplattformen. Sie sollten soweit mit der Nutzung des Internets und von Computern vertraut sein, dass Sie von diesem Angebot Gebrauch machen können.
8.4 Welche technische Ausstattung benötige ich?
Neben einem PC mit herkömmlicher Software - Office-Anwendungen, aktuellem Webbrowser, Adobe Acrobat Reader - ist ein Internetzugang erforderlich. Sowohl für den PC als auch für den Internetzugang gilt: Je schneller bzw. leistungsfähiger, desto besser.
8.5 Ist es empfehlenswert, sich als Studierender eine Lizenz für die Nutzung von Statistik-Programm SPSS zu besorgen?
Ab dem WS 2010/11 erhalten Sie mit der Belegung des Kurses 33208 im Modul 2 (Kompetenzen in der computergestützten Datenanalyse) sowie des Kurses 03421 im Modul 6 (Testkonstruktion) automatisch eine Semesterlizenz für die Software SPSS. Diese kann ab Oktober 2010 über den Virtuellen Studienplatz heruntergeladen werden. Von einem individuellen Erwerb einer Lizenz direkt über SPSS ist abzuraten. Weitere Informationen zur SPSS-Lizenz erhalten Sie bei der Modulbetreuung von Modul 2.
9.1 Muss ich Studiengebühren bezahlen?
Nach der zur Zeit gültigen Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen gibt es keine Studiengebühren, sondern man zahlt Bezugsgebühren für die Kurse, die man belegt. Zusätzlich ist ein Kostenbeitrag gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft zu entrichten. Informieren Sie sich hierzu im Studienportal des B.Sc. Psychologie.
9.2 Was muss ich pro Semester für ein Bachelor-Studium im Bereich Psychologie zahlen?
Die Kosten für die einzelnen Kurse werden danach berechnet, wie viel Bearbeitungszeit für den jeweiligen Kurs festgelegt wurde. Je Semesterstundenwoche (SWS = 30 Stunden Bearbeitungszeit) kostet ein Kurs nach der derzeit gültigen Gebührensatzung für Voll- und Teilzeitstudierende 20.- €. Bei jedem Kurs ist im Studienportal angegeben, wie viele SWS er hat. Da die Module in der Regel Kurse im Umfang von 8 SWS umfassen, kostet ein Modul in der Regel entsprechend 160.- €. Hinzu kommen pro Semester für eingeschriebene Studierende 11.- € Studierendenschaftsbeitrag, der von der Hochschule eingezogen und an den ASTA weitergegeben wird. Detaillierte Informationen zu den Gebühren an der FernUniversität mit Beispielrechnungen finden Sie im Studienportal zum B.Sc. Psychologie.
10.1 Welche Literatur empfehlen Sie mir zur Vorbereitung auf das Studium?
Literatur, die einen Einstieg in Modul 1 und Modul 2 erleichtert, finden Sie im Studienportal bei der Beschreibung der Studieninhalte des jeweiligen Semesters.
10.2 Wie kommt man an Pflichtliteratur?
Prinzipiell müssen Studierende selbständig Zugang zur Pflichtliteratur organisieren. Häufig wird aber in der virtuellen Lernumgebung „Moodle“ Pflichtliteratur für die einzelnen Kurse bereit gestellt. Ansonsten können Sie die Literatur über Bibliotheken beziehen: Entweder als Fernleihe oder mit einem Gastausweis lokaler Universitäts- und Landesbibliotheken auf der Basis des Studierendenausweises der FernUniversität in Hagen. Auch über Datenbanken, die Sie als Studierende der FernUniversität zum Teil kostenlos nutzen dürfen, können Sie sich Zugang zu Literatur verschaffen.
Falls nicht, sprechen Sie uns an.
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