Über bildungswissenschaftliche Überlegungen bei der Entwicklung mediengestützter Lernangebote sprach Juniorprofessor Dr. Michael Klebl in seiner Antrittsvorlesung. Klebl vertritt die Juniorprofessur für Computer Supported Collaborative Learning (CSCL) an der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften.

Dekan Univ.-Prof. Dr. Martin Huber stellte den Erziehungswissenschaftler vor, der seit Januar 2006 als Juniorprofessor am Institut für Bildungswissenschaft und Medienforschung in Hagen forscht und lehrt. Im Jahr 2004 hatte Klebl in Eichstätt über die multiple Nutzung digitaler Bildungsmedien promoviert. Seine Dissertation wurde mit dem Preis der Eichstätter Universitätsgesellschaft ausgezeichnet. Mit seiner Forschung über medienbasierte Kommunikations- und Lernprozesse verstärke er das bildungswissenschaftliche Institut der FernUniversität in Hagen genau an der richtigen Stelle, betonte Huber.
Von besonderem Interesse sind für Klebl die aktuellen Standardisierungs- und Normierungsprozesse bei technischen Lernsystemen: „Technischen Spezifikationen liegen immer ganz bestimmte pädagogische, didaktische und lerntheoretische Annahmen über Zwecke, Mittel und Verfahren in Lehr- und Lernprozessen zugrunde. Es ist Aufgabe der Bildungswissenschaft, diese Annahmen zu rekonstruieren und kritisch zu reflektieren“, befand er in seiner Vorlesung zum Thema „Tätigkeit als Kategorie der Analyse und Gestaltung mediengestützter Lernszenarien“.
Klebl bezog sich auf die Spezifikation „IMS Learning Design“, die einen Standard zur Beschreibung von Lernangeboten für mediengestützte Bildungsprozesse schaffen soll. Besonderes Kennzeichen dieser Spezifikation ist das Konzept der Aktivität von Lernenden: Eine Abfolge von Lernhandlungen ergibt einen Lernprozess. Dass Lehre und Lernen grundsätzlich handlungsorientiert sein soll, ist nach Klebl ein pädagogischer Allgemeinplatz: Lernen als Abfolge von Handlungen sei erfolgreicher als rein geistige Wissensvermittlung. Es sei der wirklichen Welt zugewandt. Wenn virtuelle Lernszenarien diesem Prinzip folgen, erledige sich zudem der Vorwurf, diese entfremdeten die Lernenden von der Wirklichkeit.
Jenseits dieser Grundannahme lautet aus bildungswissenschaftlicher Sicht die entscheidende Frage, wie man den Zusammenhang bestimmter Aktivitäten mit Lernerfolgen finden und erklären kann – und wie man daraus Werkzeuge ableitet, die diese Erfolge unterstützen.
Seine Antrittsvorlesung widmete Klebl daher den theoretischen Grundlagen einer solchen handlungsorientierten Didaktik. Hier verfolgte er die Theorietradition der Tätigkeitstheorie nach der Kulturhistorischen Schule. Mit der Handlungsregulationstheorie und dem Ansatz der Tätigkeitssysteme stellte er zwei Konzepte vor, die beschreiben, welche Arten von Tätigkeiten Lernprozesse unterstützen.
Dabei geht Klebl von einem breiten Begriff des Lernens aus: Etwas gelernt habe ein Mensch dann, wenn er sich selbst dauerhaft verändert habe, wenn er seinen Horizont und seine Handlungsmöglichkeiten erweitert habe, definierte er. Eine Anpassungsleistung an eine bestimmte Situation ist damit noch kein Lernerfolg: „Lernen gerät sonst in die Gefahr, lediglich mit der Bewältigung bestimmter klar definierter Aufgaben gleichgesetzt zu werden“, sagte er.
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