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Zugangsvoraussetzungen

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Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Europäische Moderne – Geschichte und Literatur“ ist ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mit einem guten Studienabschluss (Gesamtnote oder Note der Abschlussarbeit 2,49 oder besser) in einer Studienrichtung aus dem Fächerkanon der Geistes-, Kultur– und Sozialwissenschaften.

Zusätzlich müssen Kenntnisse in zwei relevanten Fremdsprachen (Englisch (als internationale Wissenschaftssprache unverzichtbar) + eine weitere Fremdsprache) nachgewiesen werden (s.u.).

Bei Fragen zu Ihrer Zugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Interessentinnen und Interessenten mit einem Studienabschluss in einer anderen Fachrichtung können zugelassen werden, wenn neben dem guten Studienabschluss und den beiden Fremdsprachen zusätzlich Grundkenntnisse im Umfang von 16 SWS aus geschichts- und literaturwissenschaftlichen Studiengängen nachgewiesen werden.

Absolvierung von Einzelkursen im Umfang von 16 SWS mit zwei Studienleistungen aus dem Angebot zum BA ‚Kulturwissenschaften’ oder dem Akademiestudium. Empfohlen wird die Belegung der Module G 1 und L 1 im Bachelorstudiengang "Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie". Die Prüfungsform der beiden Module ist jeweils eine Klausur.
Diese Modulklausuren können innerhalb eines Semesters abgelegt werden. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung.

Hinweise zu den Fremdsprachenkenntnissen

Die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse können durch Vorlage folgender Unterlagen nachgewiesen werden:

  1. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abiturzeugnis), sofern Englisch und eine weitere Fremdsprache ausgewiesen sind. „Latein“ wird dabei als Fremdsprache berücksichtigt!
  2. Fremdsprachenzertifikate/-zeugnisse mit mindestens der Stufe B2 in der ersten Fremdsprache und mit mindestens der Stufe A2 in der zweiten Fremdsprache. Bei diesen Niveaustufen handelt es sich um Einstufung gemäß dem europäischen Referenzrahmen.
  3. Ist die Vorlage der o.g. Nachweise nicht möglich, so kann im Einzelfall durch die Studiengangskommission dem/der Studierenden gestattet werden, die erforderlichen Kenntnisse innerhalb des ersten Studienjahres nachzuweisen. Über Inhalt und Verfahren des Nachweises entscheidet der/die Vorsitzende der Studiengangskommission. Ggf. wird eine Sprachprüfung an der FernUniversität durchgeführt.

Anerkennungen

Über die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen wird im Einzelfall entschieden. Bitte beachten Sie die Angaben unter Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen.

FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de