Jedes Modul wird mit einer Prüfung
abgeschlossen. Während des Studiums müssen
Sie insgesamt 7 studienbegleitende Prüfungen ablegen.
Davon müssen Sie 6 Prüfungen abgelegt haben,
bevor Sie zur Master-Abschlussarbeit zugelassen werden.
Die siebte Prüfung wird nach der Bewertung der
Master-Abschlussarbeit abgelegt; sie ist immer eine
mündliche Prüfung, deren Gegenstand die Inhalte
des siebten Moduls sowie die Verteidigung der Master-Abschlussarbeit
ist.
Es gibt folgende Prüfungsformen:
Klausur, Hausarbeit und mündliche Prüfung.
Zu den Prüfungen finden Sie
nähere Hinweise in den "Studien- und Prüfungsinformationen",
die Ihnen zu Beginn des Semesters zugeschickt werden.
Aber schon mal vorab: Zu den Prüfungen wird nur
zugelassen, wer a) in den Studiengang eingeschrieben
ist und b) die ordnungsgemäße Belegung der
Kurse des jeweiligen Moduls nachweist.
Die hier dargestellten
Informationen bieten nur einen kurzen Überblick.
Bitte informieren Sie sich ausführlich
über die Prüfungs-
und Studienordnung sowie die ihnen zugesandten
Studien- und Prüfungsinformationen. |
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KLAUSUREN |
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Klausurtermine und Anmeldung
zur Klausur |
Die Termine für die Klausuren zu den Modulen und
den Anmeldeschluß entnehmen Sie bitte den Modulbeschreibungen.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte nur die dafür
vorgesehenen (grünen) Anmeldeformulare aus den
"Studien- und Prüfungsinformationen".
Füllen Sie die vorgegebenen Felder unbedingt deutlich
lesbar in Druckschrift aus, da Ihre Angaben vom Rechner
erfasst werden! Achten Sie beim Ausfüllen auf Vollständigkeit.
Spätestens 6 Wochen nach dem Meldeschlusstermin
erhalten Sie Ihre Vormerkbestätigung. Sollten Sie
bis zu diesem Zeitpunkt keine Vormerkbestätigung
erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin
im Prüfungsamt KSW.
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Klausurorte |
Sie können sich
einen für Sie gut zu erreichenden Klausurort aussuchen: |
März/September |
Deutschland |
Berlin, Dortmund, Frankfurt/M., Göttingen,
Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, München,
Oldenburg |
Österreich |
Bregenz, Saalfelden, Steyr, Wien |
Schweiz |
Brig, Pfäffikon |
Ungarn |
Budapest |
Lettland |
Riga |
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Klausurorte
im übrigen Ausland: Gemäß
Erlass des Auswärtigen Amtes können Studierende
mit Wohnsitz im Ausland (Ausnahmen: Österreich,
Schweiz, Ungarn, Lettland sowie Anrainerstaaten)
die Klausuren unter Aufsicht in einer der nachstehend
aufgeführten Einrichtungen ablegen:
- Goethe-Institut
- Deutsche Schule
- Botschaft der Bundesrepublik Deutschland bzw.
konsularische Vertretung
Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldeformular unter
"Klausurort", dass Sie Studierende/r im
Ausland sind. |
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Studierende
mit Behinderung: Es besteht die Möglichkeit,
die Klausur unter Beaufsichtigung eines selbst zu
wählenden Beamten (Lehrer o.ä.) in amtlichen
Räumen oder ggf. zu Hause zu schreiben. Dies
ist nur möglich bei mindestens 50-prozentiger
einschlägiger Behinderung (z.B. Ortsgebundenheit
durch Bewegungseinschränkung, Sehbeeinträchtigung
etc.), nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis.
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Klausurverlauf |
Es sind, soweit nicht
anders angegeben, keine Hilfsmittel zugelassen. Zur Identitätskontrolle
ist Ihr Personalausweis und die Vormerkbestätigung
erforderlich. |
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Versäumnisse, Täuschungen |
Die Klausur gilt als
"nicht bestanden", wenn der Kandidat oder die
Kandidatin an der Klausur nicht teilnimmt, ohne ordnungsgemäß
zurückgetreten zu sein (siehe Rücktritt
von der Prüfung).
Versucht der Kandidat oder die Kandidatin, das Ergebnis
der Klausur durch Täuschung oder nicht zugelassene
Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Klausur mit "nicht
bestanden" bewertet. |
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MÜNDLICHE
PRÜFUNGEN |
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Zur Anmeldung einer mündlichen
Prüfung benutzen Sie bitte das entsprechende Formular
aus den "Studien- und Prüfungsinformationen".
Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen, spätestens
jedoch zu den Anmeldeschlussterminen, die sie in den den
Modulbeschreibungen
finden. Die mündlichen Prüfungen finden in der
Regel an der FernUniversität in Hagen statt. Nähere
Angaben finden Sie in den Studienordnungen. |
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SCHRIFTLICHE
HAUSARBEITEN |
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Den Umfang und die Form
der Hausarbeiten regelt die jeweilige Studienordnung.
Die Bearbeitungszeit beträgt für Vollzeitstudierende
5 Wochen und für Teilzeitstudierende 10 Wochen. Anmeldungen
können das ganze Semester erfolgen, spätestens
jedoch zu den Anmeldeschlussterminen, die sie in den den
Modulbeschreibungen
finden. Melden Sie bitte Ihre Hausarbeit mit dem für
Ihren Studiengang zutreffenden Formular aus den "Studien-
und Prüfungsinformationen" an.
Verlängerung: Wenn das Thema vergeben wurde, ist
eine Verlängerung des Abgabetermins nur mit ärztlichem
Attest möglich. |
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RÜCKTRITT
VON DER PRÜFUNG |
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Wenn Sie aus dringenden unvorhergesehenen Gründen
von einer Prüfung, für die Sie sich angemeldet
haben, zurücktreten müssen, senden Sie uns
eine Rücktrittserklärung. Verwenden Sie dazu
das Anmeldeformular und kreuzen Sie dazu bitte das entsprechende
Kästchen "Rücktritt
von der Prüfung" an. Bis 10 Tage vor
der Prüfung kann dies ohne Begründung erfolgen.
Danach können Sie nur noch mit einer triftigen
Begründung oder ärztlichem Attest zurücktreten.
Gemäß § 7 der Gebührensatzung
für die Fernuniversität in Hagen vom 03.11.2003
regelt die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften
die pauschale Kostenerstattung ab dem Wintersemester
2004/2005 wie folgt: Der Rücktritt von der Anmeldung
zu einer Klausur ist ab vier Wochen vor den jeweiligen
Klausurterminen mit der Zahlung einer Kostenpauschale
von 25,-€ verbunden. Ungeachtet dieser Regelung
ist ein ein Rücktritt von einer Klausur im Bachelor-Studiengang
10 Tage vor dem Klausurtermin im Falle einer Erkrankung
nur mit ärztlichem Attest möglich, da die
Klausur sonst mit "nicht bestanden" bewertet
wird.
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WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN |
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Nicht bestandene Prüfungen
(Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen)
können zweimal wiederholt werden. Die Masterarbeit
kann hingegen nur einmal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Jahres
nach dem fehlgeschlagenen Versuch zu wiederholen (vgl.
§ 15 der Masterprüfungsordnung).
Über nicht bestandene Prüfungen/Hausarbeiten
bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes.
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ANSPRECHPARTNERIN
PRÜFUNGSVERWALTUNG |
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Für Fragen zu Prüfungsterminen, Prüfungsanmeldung,
Klausurorten etc wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt
der Fakultät KSW. Ihre zuständige Ansprechpartnerin:
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Bettina
Ritter
Eugen-Schmalenbach-Gebäude
(ESG), Raum 009
Sprechzeit: Montag bis Donnerstag 10-12 Uhr
Tel.: 02331/987-4805
Fax: 02331/987-329
email: bettina.ritter@fernuni-hagen.de
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Weitere Ansprechpartner im Zentralbereich
der Fakultät KSW.
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