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Modul 2.4: Spezielle Hinweise zur mündlichen Prüfung (SS 2015)

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung müssen Sie rechtzeitig online beantragen.

1. Prüfungsthemen

Die Prüfungsthemen werden vorab per Mail vereinbart. Wählen Sie das Thema nicht zu kleinteilig, sondern am besten so, dass es sich in mehrere Blöcke unterteilen lässt. Z.B.: Oberthema: Organisierte Interessen in Deutschland. Unterthemen: a) Typen von Verbänden, b) Formen der Interessenvermittlung, c) Ministerien und Verbände. Dem Prüfer sollte zum verabredeten Thema rechtzeitig vorher (ca. 2-4 Wochen) ein kurzes Papier zugesandt werden, das eine Liste von (max. 10) Stichworten enthält sowie die zur Vorbereitung verwendete Literatur aufführt (ca. 6 – 10 Titel).

2. Was wird erwartet?

Das Ziel einer Prüfung besteht darin festzustellen, inwieweit die Kandidatin/der Kandidat sinnvoll und sicher mit politik- bzw. verwaltungswissenschaftlichen Begriffen und Denkweisen umgehen kann. Von dem Prüfungskandidaten bzw. der Prüfungskandidatin wird erwartet, dass er/sie wichtige Grundlinien bzw. Grundbegriffe der verabredeten Themen darstellt. Sie sollen insbesondere die spezifisch sozialwissenschaftliche Perspektive bzw. Herangehensweise an einen Sachverhalt bzw. ein Problem deutlich machen. Dabei zählt weniger das empirische Detailwissen, sondern die Fähigkeit, die sachlich bzw. theoretisch angemessenen Unterscheidungen, Prämissen und Folgerungen darlegen zu können. Wenn auf Theorien Bezug genommen wird, geht es nicht um ihre politische Indienstnahme, sondern um die zugrunde liegenden Annahmen und Kernaussagen sowie ihren logischen (oder widersprüchlichen) Aufbau. Sie sollen nicht als Parteiaktivist auftreten und ideologische Positionen aufbauen und vertreten, ebenso wenig mediale Empörungsrituale reproduzieren, sondern mit der gebotenen Distanz des sozialwissenschaftlichen Beobachters argumentieren. Das verbietet keineswegs eigene inhaltliche Positionen. Die aber müssen auf wissenschaftlicher Grundlage formuliert werden.

3. Verlauf der Prüfung

Die Prüfung dauert 30-45 Minuten. Sprechen Sie also nicht zu schnell und versuchen Sie, sich jeweils von den allgemeinen hin zu spezielleren Aussagen vorzuarbeiten. Zu Beginn sollte die Kandidatin/der Kandidat einige zusammenhängende Ausführungen (von 4-6 Minuten) zu dem verabredeten Prüfungsthema machen. Eventuell wird dieser Kurzvortrag durch Rückfragen unterbrochen. In aller Regel schließen sich dann Ergänzungsfragen an, die auch Bezüge zu verwandten Themen haben können.
Wann ist man auf die mündliche Prüfung gut vorbereitet? Wenn man zu jedem der Themenblöcke einen kleinen Katalog (5 bis 8 Spiegelstriche) mit den zentralen Aussagen vortragen kann - nicht in wohlgesetzter Rede, aber in einer zweckmäßigen Reihenfolge - am besten mit den Worten und dem Sprachstil, mit dem man genau diesen Sachverhalt einem intelligenten Außenstehenden erklären würde.

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  • Aktuelles zum Modul 2.4:
    • Zur Zeit keine Meldungen.
  • Umfang des Moduls:
    • 450 Arbeitsstunden, davon 240 Std. Kurse (= 8 SWS)
    • 15 ECTS-Punkte
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