Anerkannt werden nur an einer anderen Hochschule erbrachte Studienleistungen, die in Inhalt und Umfang den Anforderungen in einem modularisierten Studiengang im Hauptfach Psychologie auf Masterniveau bzw. dem Diplomstudiengang Psychologie entsprechen. Anerkannt werden nur mit einer Prüfung abgeschlossene Module oder entsprechende Diplomprüfungen, keine Teilleistungen. Eine Anerkennung erfolgt ferner nur, wenn:
Antragsteller/innen müssen ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module im Studienportal des M.Sc.-Studiengangs selbstständig abgeglichen haben und im Antrag auf Anerkennung das Modul / die Module konkret benennen. Die entsprechenden Prüfungsnachweise müssen in beglaubigter Kopie sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag beigefügt werden. Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.
Für die Anerkennung von in ausländischen Studiengängen der Psychologie mit einer Prüfung abgeschlossenen Modulen gelten die vorgenannten Regeln.
Anträge auf Anerkennung sind POSTALISCH zu richten an:
FernUniversität in Hagen
Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften
Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses für den
Studiengang M.Sc. in Psychologie
58084 Hagen
(Einsendungen per Email können leider nicht bearbeitet werden)
FernUniversität in Hagen - Fakultät KSW - Studienportal M.Sc. Psychologie