Illustration
Rubriken

Regelungen zur Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen für den Studiengang M.Sc. Psychologie in der Fakultät KSW

Allgemeine Anerkennungsregeln

Anerkannt werden nur an einer anderen Hochschule erbrachte Studienleistungen, die in Inhalt und Umfang den Anforderungen in einem modularisierten Studiengang im Hauptfach Psychologie auf Masterniveau bzw. dem Diplomstudiengang Psychologie entsprechen. Anerkannt werden nur mit einer Prüfung abgeschlossene Module oder entsprechende Diplomprüfungen, keine Teilleistungen. Eine Anerkennung erfolgt ferner nur, wenn:

  • das Modul, in dem die Leistung erbracht wurde, das Modul, für das die Leistung anerkannt werden soll, im Umfang um nicht mehr als 2 ECTS unterschreitet,
  • mehrere fachliche Module absolviert worden sind, deren Gesamtumfang das Modul, für das die Leistung anerkannt werden soll, um nicht mehr als 2 ECTS unterschreitet.

Antragsteller/innen müssen ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module im Studienportal des M.Sc.-Studiengangs selbstständig abgeglichen haben und im Antrag auf Anerkennung das Modul / die Module konkret benennen. Die entsprechenden Prüfungsnachweise müssen in beglaubigter Kopie sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag beigefügt werden. Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.

Für die Anerkennung von in ausländischen Studiengängen der Psychologie mit einer Prüfung abgeschlossenen Modulen gelten die vorgenannten Regeln.
Anträge auf Anerkennung sind POSTALISCH zu richten an:
FernUniversität in Hagen
Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften
Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses für den
Studiengang M.Sc. in Psychologie
58084 Hagen
(Einsendungen per Email können leider nicht bearbeitet werden)

FernUni-Logo FernUniversität in Hagen - Fakultät KSW - Studienportal M.Sc. Psychologie