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Promotion und Habilitation

Promotion

Mit einer Promotion wird über den Hochschulabschluss (Bachelor und Master, Magister, Diplom) hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Die Promotion besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation), einer mündlichen Prüfung (Disputation) sowie der Veröffentlichung (Publikation).
Zur Promotion führt kein Studiengang mit festgelegtem Programm. Sie bereiten sich durch eine individuelle und eigenverantwortliche Forschungsarbeit darauf vor. Obligatorisch ist die Betreuung der Dissertation durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer oder eine Privatdozentin/einen Privatdozenten, die oder der Mitglied oder Angehörige(r) der Fakultät sein muss.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist eine einschlägige akademische oder staatliche Hochschulabschlussprüfung. Näheres bestimmt die Promotionsordnung.
Nach einer Annahme als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss ist eine Immatrikulation erforderlich, die nicht an die regulären Einschreibfristen gebunden ist.

Zulassung zum Promotionsverfahren

Voraussetzung ist,

  • dass Sie die formalen Voraussetzungen gem. §3 Abs. 1 der Promotionsordnung erfüllen,
  • dass sich eine Professorin/ein Professor oder eine Privatdozentin/ein Privatdozent der Fakultät bereit erklärt, Sie während Ihres Promotions-Verfahrens zu betreuen und
  • dass Ihr Dissertationsthema angenommen wird.

Habilitation

Die Habilitation dient der Feststellung der Befähigung zur selbständigen Vertretung eines Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung).
Als Habilitationsleistungen werden gefordert: eine schriftliche Habilitationsleistung, die aus einer Habilitationsschrift oder mehreren Abhandlungen, die zusammen einen der Habilitationsschrift entsprechenden wissenschaftlichen Ausweis darstellen, bestehen kann, ein Fernstudienkurs oder studiengangsbezogene Lehrveranstaltungen (Seminare), ein Probevortrag und ein daran anschließendes Kolloquium.
Die schriftliche Habilitationsleistung muss eine wissenschaftliche Leistung von Rang darstellen. Sie darf sich nicht mit der Dissertation decken und muss aus einem der von der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vertretenen Fächer stammen, für die die Lehrbefähigung festgestellt werden soll.

Weitere Informationen finden Sie in der Habilitationsordnung.


Zur Übersicht der abgeschlossenen Promotionen und Habilitationen in der Fakultät KSW


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Ansprechpartnerinnen im Dekanat der Fakultät KSW

Kirsten Grimm-Lewark

Neubau KSW, Raum B.1015
Telefon: +49 (0) 2331/987-2997
Telefax: +49 (0) 2331/987-192997
email: kirsten.grimm-lewark

Anke Jürgens

Neubau KSW, Raum B.1015
Telefon: +49 (0) 2331/987-2996
Telefax: +49 (0) 2331/987-192997
email: anke.juergens

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