Sommersemester 2017

Wichtig für die Rückmeldung zum SS 2017!

Da in diesem Studiengang alle Prüfungen sowie die Bachelor-Abschlussarbeit spätestens im SS 2017 abgeschlossen werden müssen, beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise bei der Rückmeldung zum SS 2017:

Wenn Sie sich als Teilzeitstudent/in zum SS 2017 zurückmelden, müssen Sie bis spätestens 13. März 2017 (also noch im WS 2016/17) Ihren Antrag auf Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit gestellt haben und mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in das Thema der Abschlussarbeit geklärt haben (bitte Betreuer/in im Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit angeben), damit Ihnen fristgerecht das Thema spätestens zum 01. April 2017 gestellt werden kann.

Wenn Sie sich als Vollzeitstudent/in zum SS 2017 zurückmelden, müssen Sie bis spätestens 05. Juni 2017 Ihren Antrag auf Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit gestellt haben und mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in das Thema der Abschlussarbeit geklärt haben (bitte Betreuer/in im Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit angeben), damit Ihnen fristgerecht das Thema spätestens zum 01. Juli 2017 gestellt werden kann.

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelor-Abschlussarbeit ist der erfolgreiche Abschluss der elf Module sowie der Nachweis über den Besuch von zwei Präsenzseminaren.

Nach dem SS 2017 (also nach dem 30.09.2017) gibt es keine Möglichkeit mehr, Abschlussarbeiten abzugeben oder zu wiederholen.

Falls Sie sich bereits für das SS 2017 zurückgemeldet haben und nun erst merken, dass Sie den Studiengang gar nicht mehr beenden können, können Sie problemlos bis zum 31.01.2017 per Mail an das Studierendensekretariat Ihre Rückmeldung für das SS 2017 und Ihre Kursbelegung zurückziehen.

1. Phase (Einführungsphase):

Alle Module der 1. Phase mussten im SS 2013 erfolgreich abgeschlossen worden sein; es gibt keine Möglichkeit mehr, diese Prüfungen abzulegen oder zu wiederholen.

2. Phase (Vertiefungsphase):

Um zu Prüfungen der 2. Phase zugelassen zu werden, müssen zuvor alle Module der 1. Phase erfolgreich abgeschlossen sein.

Alle Module der 2. Phase sind Pflichtmodule.

Modul 7
Gesellschaftliche Differenzierung und sozialer Wandel

Modul 8
(wird nicht mehr angeboten, Prüfungen sind nicht mehr möglich)

Modul 9
Vertiefungsbereich in einer Nachbardisziplin

Modul 10
Organisation

Modul 11
Vertiefungsbereich in einer Nachbardisziplin

 

 

 

 

Fakultät KSW | 06.12.2016