Hochschulwahlen

Bekanntgabe der
gewählten zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Der Frauenbeirat der FernUniversität in Hagen hat in seiner 56. Sitzung am 24. Juli 2025 im Rahmen einer Nachwahl Lisa Pingel als zentrale Gleichstellungsbeauftragte der FernUniversität gewählt.

Lisa Pingel wird die Funktion der zentralen Gleichstellungsbeauftragten ab 01. August 2025 wahrnehmen. Ihre Amtszeit endet zum 31. März 2028.

Die Wahlleitung für die Hochschulgremien

Hagen, den 24. Juli 2025

Hochschulöffentliche Ausschreibung
der Funktion der zentralen Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten

Die Wahlleitung für die Hoch­schul­gre­mien schreibt hiermit gemäß § 43 Abs. 2 der Wahl­ordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten, zum Frauenbeirat, zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten und zur beauftragten Person für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte der FernUniversität in Hagen (WahlO) vom 08. November 2023 die Funktion der zentralen Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten im Rahmen einer Nachwahl für den Rest der Amtszeit (31. März 2028) hoch­schul­öffent­lich aus.

Eine gemeinsame Bewerbung von zwei Kandidatinnen (Tandem) ist möglich. Eine Freistellung von den bisherigen Aufgaben zur Wahrnehmung der neue Aufgabe ist maximal bis zu einem Umfang von insgesamt 100% der regelmäßigen Arbeitszeit möglich.

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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bewerbungen sind bis einschließlich spätestens 22. Juli 2025 (Posteingang) mit den ent­spre­chen­den Unterlagen (Nachweis der Qualifikation, Lebenslauf, Mo­ti­va­tions­schrei­ben) einzureichen bei

(persönlich/vertraulich)
FernUniversität in Hagen
Wahlleitung für die Hochschulgremien
Dez. 2.4 Justitiariat, Frau Ute Zimmermann
58084 Hagen
E-Mail: Wahlleitung.Hochschulgremien

Hagen, den 30. Juni 2025

Ausschreibung der Funktion der zentralen Gleichstellungsbeauftragten (PDF 216 KB)


Bekanntgabe der endgültigen Wahlergebnisse
für die Hochschulgremienwahlen im WS 2023/24

Hiermit werden die endgültigen Wahlergebnisse gemäß § 31 Abs. 2 WahlO bekanntgegeben.

Gemäß § 33 WahlO kann jede oder jeder Wahlberechtigte gegen die Feststellung des Wahlergebnisses innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit persönlicher Unterschrift per Briefpost, Fax oder als eingescanntes Dokument als Anlage einer E-Mail einen begründeten Einspruch bei der Wahlleitung einlegen.

Hagen, den 05. März 2024

Ergebnisse der Hochschulgremienwahlen im Wintersemester 2023/24 (PDF 768 KB)