Hochschulwahlen
Hochschulöffentliche Ausschreibung der Position
der Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten
aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung
Die Wahlleitung für die Hochschulgremien schreibt hiermit gemäß § 43 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten, zum Frauenbeirat, zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten und zur beauftragten Person für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte der FernUniversität in Hagen (WahlO) vom 08. November 2023 die Position der Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung im Rahmen einer Nachwahl für den Rest der Amtszeit (31. März 2028) hochschulöffentlich aus.
Die Stellvertreterinnen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten erhalten keine pauschale Freistellung für die Ausübung dieser Position. Im Vertretungsfall werden die geleisteten Stunden auf ihre Dienstzeit angerechnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Bewerbungen sind bis einschließlich spätestens 22. September 2025 (Posteingang) mit den entsprechenden Unterlagen (Motivationsschreiben und Lebenslauf) einzureichen bei
(persönlich/vertraulich)
FernUniversität in Hagen
Wahlleitung für die Hochschulgremien
Dez. 2.4 Justitiariat, Frau Ute Zimmermann
58084 Hagen
E-Mail: Wahlleitung.Hochschulgremien
Hagen, den 27. August 2025
Bekanntgabe der
gewählten zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Der Frauenbeirat der FernUniversität in Hagen hat in seiner 56. Sitzung am 24. Juli 2025 im Rahmen einer Nachwahl Lisa Pingel als zentrale Gleichstellungsbeauftragte der FernUniversität gewählt.
Lisa Pingel wird die Funktion der zentralen Gleichstellungsbeauftragten ab 01. August 2025 wahrnehmen. Ihre Amtszeit endet zum 31. März 2028.
Die Wahlleitung für die Hochschulgremien
Hagen, den 24. Juli 2025
Bekanntgabe der endgültigen Wahlergebnisse
für die Hochschulgremienwahlen im WS 2023/24
Hiermit werden die endgültigen Wahlergebnisse gemäß § 31 Abs. 2 WahlO bekanntgegeben.
Gemäß § 33 WahlO kann jede oder jeder Wahlberechtigte gegen die Feststellung des Wahlergebnisses innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit persönlicher Unterschrift per Briefpost, Fax oder als eingescanntes Dokument als Anlage einer E-Mail einen begründeten Einspruch bei der Wahlleitung einlegen.
Hagen, den 05. März 2024
Ergebnisse der Hochschulgremienwahlen im Wintersemester 2023/24 (PDF 768 KB)