Modul 55100 - Propädeutikum

Modul 1 - Propädeutikum

Das Studium beginnt mit einem multimedialen Programm, das den gesamten Lehrstoff in einem illustrativen Überblick präsentiert. Auf diese Weise erhalten die Anfängerinnen und Anfänger einen motivierenden Einstieg und lernen erste Leitbegriffe und Systematisierungen des Rechts im Gesamtzusammenhang kennen.

Der Kurs Illustrative Einführung in das Recht ist mit den drei folgenden (Basiskurs in das Öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht) vernetzt und eröffnet Pfade zu allen folgenden Modulen.

Illustrative Einführung in das Recht I

Induktive Annäherung an den Lehrstoff durch Beispiele aus dem wirtschaftlichen Alltag

  • Hinweise auf die wichtigsten Gebiete des deutschen Rechts und des Europarechts
  • Zentrale Funktionen, Gliederungen und Definitionen der einzelnen Rechtsgebiete
  • Eröffnung von Sachebenen zunehmender Abstraktheit durch Verweis (Verlinkung) auf die folgenden Kurse und auf die anschließenden Module
  • Illustration der Praxisrelevanz des Bachelor-Programms

Der Kurs beginnt mit einer multimedialen Orientierung über den gesamten Lehrstoff. Ausgangspunkt ist ein Einblick in den Arbeitsalltag eines Start-up Unternehmens. Hier stehen eine Geschäftsführerin mit juristischer Vorbildung und ein wirtschaftswissenschaftlich ausgebildeter Geschäftsführer vor verschiedenen Problemen, die sie mit den unterschiedlichen Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Berührung bringen.
Die Nutzerinnen und Nutzer des Lehrprogramms werden dazu angeleitet, sich von den konkreten Fällen (Unternehmensalltag) in tiefere Ebenen des Programms vorzuarbeiten, wo sie weitergehende Informationen über die diskutierten Rechts- und Wirtschaftsfragen erwarten. Über Gliederungen, animierte Übersichten und Glossare gelangen sie zu beispielhaften Lehr-, Gesetzes- oder Urteilstexten, um schließlich auf den Ebenen der Fachmodule die systematische Darstellung des Lehrstoffs kennenzulernen.

Der Kurs erfüllt mehrere Zwecke:

  • Die Referenzstruktur (vom anschaulichen Beispiel zu den Lernebenen unterschiedlicher Abstraktion) weckt die Neugier auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff.
  • Der Kurs hilft durch die praxisnahe Verankerung der Studieninhalte, die Motivation über mehrere Jahre aufrechtzuerhalten.
  • Der Kurs verdeutlicht die Interdependenzen der folgenden Module und betont die untrennbare Verflechtung von national- und europarechtlichen Regelungen sowie die Verbindung von rechts- und wirtschafts­wissenschaftlichen Problemen.

Basiskurs Öffentliches Recht

  • Grundlegendes: Funktionen des Öffentlichen Rechts: Bindung Öffentlicher Gewalt, Steuerung staatlicher Schutzziele, Planung, Bewirtschaftung öffentlicher Güter, Abgrenzung des Öffentlichen Rechts zu anderen Rechtsgebieten, geschichtliche und rechtsvergleichende Aspekte
  • Rechtsquellen und Rechtsgebiete des Öffentlichen Rechts
  • Verfassungsrecht: Spezifische Verfassungsfunktionen, europäisches Primärrecht und das Grundgesetz, grundgesetz-liche Strukturprinzipien (Art. 20, 28 I GG), Grundrechte als zentraler Baustein des Verfassungsrechts
  • Verwaltungsrecht: Spezifische Verwaltungsfunktionen, Handlungsformen der Verwaltung
  • Verwaltungsverfahren

Was heißt und zu welchem Ende studiert man Öffentliches Recht?

Auf diese Grundfrage aller Anfangssemester eines rechtswissenschaft­lichen Studiums soll die Einführung in das Öffentliche Recht eine erste, multimedial aufbereitete Antwort bereithalten. Ansatzpunkt ist eine funktionale Annäherung an das Bezugs­gebiet des Öffentlichen Rechts, der öffentlichen Gewalt und ihrer Aufgaben. Auf dieser Grundlage lassen sich die vier Dimensionen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts entwickeln: Eingriff, Leistung, Infrastruktur und Vorsorge sowie Organisation. Der Veranschaulichung dienen dabei medial aufbereitete Fallbeispiele. Für eine begriffliche Annäherung wird ferner auf die Entstehungsgeschichte des Rechtsgebietes einzugehen sein, auch im Vergleich mit anderen europäischen Rechtskulturen.
Des weiteren sind die Gliederungsstrukturen des Öffentlichen Rechts, die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rechtsgebiete darzustellen, also die Vielschichtigkeit der erfassten Lebensgebiete: Europarecht, Verfassungsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht.
In einem zweiten Teil werden spezifische Grundstrukturen des Verfassungs- und Verwaltungs­rechts in nationaler und europäischer Dimension dargestellt. Zur exemplarischen Vertiefung der Verfassungsfunktionen des Grundgesetzes und des europäischen Primärrechts wird auf das Grundrecht der Berufsfreiheit eingegangen. Im weiteren Verlauf werden die Handlungsformen der Verwaltung vorgestellt: der Verwaltungsakt als zentrales
Rechtsinstitut des deutschen Verwaltungsrechts und die Entscheidung als europäisches Pendant. Hinzu kommt der öffentlich-rechtliche Vertrag, der durch neue, auf Kooperation abzielende Steuerungsformen Konjunktur hat.

Basiskurs Zivilrecht

Im Basiskurs Zivilrecht werden die Stellung des Privatrechts im Gesamtsystem der Rechtsordnung und die Bedeutung des Bürgerlichen Rechts als Kern des deutschen Privatrechts erörtert. Neben den Quellen des Privatrechts ist auch das Verhältnis von politischer Ordnung und Privatrecht zu behandeln.

Die Hauptprinzipien des Privatrechts, insbesondere die Privatautonomie, werden dargestellt.
Am Beispiel der Rechtsgeschäftslehre, vor allem anhand des Zustandekommens eines Vertrages, wird ein erster praktischer Eindruck von der Funktion des Privatrechts vermittelt.

Basiskurs Strafrecht

  • Sinn des Strafrechts
  • Aufbau der Straftat
  • Grundzüge des versuchten Delikts
  • Grundzüge des Unterlassungsdelikts
  • Grundzüge unterschiedlicher Teilnahmeformen

Welchen Sinn Strafrecht überhaupt hat, ist seit Jahrhunderten umstritten. Anders als manch andere juristische Frage stellt diese Frage – wie ein Blick in eine beliebige Tageszeitung zeigt – sich täglich. Ausgehend von einem strafrechtlich relevanten Fall in einem Unternehmen, der nicht zu einem schädigenden Erfolg geführt hat, wird ein Dialog entwickelt, in dem die Frage diskutiert wird, ob in diesem Fall Anzeige erstattet werden soll. Es zeigt sich sogleich, dass die Antworten voll von Vorverständnissen über den Sinn und Zweck des Strafrechts sind: Muss auf „so etwas“ einfach reagiert werden? Oder muss Anzeige erstattet werden, um ein Signal für die Zukunft zu setzen? Soll dieses Signal sich an den Täter richten? Soll es ein Signal für alle Betriebsangehörigen sein? Damit sind bereits die wesentlichen Straftheorien angesprochen.
Der Fall wird so weiterentwickelt, dass die Auffächerung der strafrechtlichen Probleme nach den Gesichtspunkten Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld sichtbar wird. Weitere Abwandlungen führen ein in die Unterscheidung von vollendeter und versuchter Tat, vorsätzlicher und fahrlässiger Tat, Begehen und Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme.

Juristisches Arbeiten

Der Kurs Juristisches Arbeiten stellt einführend die besonderen Arbeitsmittel und Methoden des juristischen Denkens im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht dar. Der Student erhält einen Überblick, welche Informationsquellen ihm in den einzelnen Rechtsbereichen zur Verfügung stehen und wie er diese Quellen für seine eigene Arbeit kritisch und reflektiert nutzt. Er erwirbt damit ein Orientierungswissen, das ihn befähigt, sich in der Flut juristischer Informationen zurechtzufinden. Daneben werden die grundlegenden Regeln der juristischen Textproduktion und Darstellungsmethode, die sowohl für das Studium als auch die spätere berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind, vorgestellt und erläutert.

Nelja Sirotin | 08.04.2024