Wichtige Informationen für alle Studierenden im Magisterstudiengang

Aufgrund einer Änderung der 6. Verordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich sind die Auslauffristen für die Magisterstudiengänge um weitere sechs Semester verlängert worden.

Die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen gewährleistet ihren eingeschriebenen Studierenden die Fortsetzung und Beendigung ihres Magisterstudiums demzufolge bis zum Wintersemester 2013/14. Sie haben damit mindestens die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich acht Semester für ihr Studium zur Verfügung.

Folgende Fristen wurden durch den neu in die Magisterprüfungsordnung aufgenommenen § 31a wie folgt geregelt:

1. Die Zwischenprüfung kann – wie bereits zuvor festgelegt und bekannt – letztmalig im Sommersemester 2008 abgeschlossen werden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist danach nicht mehr möglich.

Eine Anpassung der Fristen bezüglich der letztmaligen Ablegung der Zwischenprüfung war nicht erforderlich, da die Fakultät ihren Studierenden bereits unter Geltung der alten Rechtsverordnung einen großzügigen Zeitraum zur Ablegung des Grundstudiums zur Verfügung gestellt hatte.

2. Kurse des Hauptstudiums können bis einschließlich Wintersemester 2010/2011 belegt werden.

3. Dementsprechend werden die letzten Klausurtermine für den Erwerb von
Leistungsnachweisen im Hauptstudium im September 2011 und als Wiederholertermin im März 2012 angeboten. Auch Hausarbeiten müssen bis zum Ende des WS 2011/12 vorgelegt und bestanden sein. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsvorleistungen ist danach nicht mehr möglich.

4. Magister-Abschlussprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen und die Magisterarbeit) einschließlich etwaiger Wiederholungen können letztmalig im Wintersemester 2013/14 absolviert werden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist danach nicht mehr möglich.

Die Fakultät empfiehlt Ihnen dringend, diese Fristen bei der Planung Ihres Studienverlaufes zu beachten. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Ablegung der erforderlichen Leistungsnachweise für das Hauptstudium und melden Sie sich frühzeitig – wir raten 4 Semester vor dem genannten Termin – für die Magisterarbeit an.

Ich wünsche Ihnen für Ihr Studium weiterhin viel Erfolg.

Universitätsprofessor Dr. Martin Huber
Dekan



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