Ankündigung zur Abgabe von Abschlussarbeiten ab dem Wintersemester 2025/26

Die B.A./M.A.-Arbeit ist ab dem Wintersemester 2025/26 ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Übungs-/Prüfungssystem der FernUniversität abzugeben. Die Zusendung von Printexemplaren entfällt ab dem 01.10.2025. Die Einhaltung der für die B.A./M.A.-Arbeit festgelegten Abgabefrist wird ab dann durch den Zeitpunkt des Uploads der Datei nachgewiesen. Die Datei darf aus Gründen der Plagiatsprüfung keinen Passwortschutz enthalten oder sonstige Nutzungsbeschränkungen enthalten, die ein Auslesen der Datei verhindern. Die Eigenständigkeitserklärung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden. (Amtliche Mitteilung Nr. 21 vom 23. Juli 2025 )

Nähere Informationen (insb. Anleitung zur Einreichung/Abgabe) werden vor Beginn des Wintersemesters 2025/26 veröffentlicht.

Übergangsregelung:

  • Studierende, die bereits im Sommersemester 2025 mit ihrer Abschlussarbeit begonnen haben und diese im Wintersemester 2025/26 abgeben, können ebenfalls auf die Zusendung von Printexemplaren verzichten und die Arbeit ab dem 01.10.2025 ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Übungs-/Prüfungssystem der FernUniversität abgeben

Studierende, die bereits im Sommersemester 2025 mit ihrer Abschlussarbeit begonnen haben und diese bis zum einschließlich 30.09.2025 abgeben, müssen die Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung postalisch beim Prüfungsamt einreichen (Poststempel) und zur Plagiats-Prüfung zusätzlich elektronisch beim Lehrgebiet (s. Beipackzettel). Ein Upload der Datei über das Online-Übungs-/Prüfungssystem ist NICHT möglich.



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