Online-Formular Sonderfallklausur

Bei der Ablegung von Klausuren wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, nach Prüfung des konkreten Einzelfalles, individuell Rechnung getragen (Nachteilsausgleich).

Hierzu zählen u.a.

  • schwangere Frauen (ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin),
  • stillende Mütter (bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes),
  • Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (z.B. Ortsgebundenheit durch Bewegungseinschränkung, Sehbeeinträchtigung etc.).

In der Regel finden Sonderfallklausuren in den Regional- und Studienzentren statt, in denen angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden können (z.B. Still- bzw. Schreibpausen, Klausur am Computer).

Die Beantragung einer Sonderfallklausur setzt in jedem Semester (erneut) und für jede Prüfung separat besondere Anmelderegularien, Antragsfristen und ggf. zusätzliche Gebühren voraus. Auch wenn es sich um ein Dauerleiden handelt, ist ein vollständiger Antrag auf Nachteilsausgleich in jedem Semester neu zu stellen und auch ein aktuelles fachärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes und ggf. zusätzliche Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) erneut beizubringen. Bei unbefristeter Behinderung (GdB: 100) können Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt erkundigen, ob die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreicht. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung über das Online-Formular alleine keine Prüfungsanmeldung darstellt. Es ist zusätzlich online im Prüfungsportal eine Prüfungsanmeldung vorzunehmen.

Schritte zur Beantragung einer Sonderfallklausur:

  1. Bitte melden Sie sich zuerst innerhalb der Anmeldefrist zu der/den Klausur/en online im Prüfungsportal an. Wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung als Klausurort den Punkt “Behinderung” aus.
  2. Anschließend schicken Sie bitte unbedingt zusätzlich das vollständig ausgefüllte Online-Formular „Sonderfallklausur“ bis spätestens 2 Wochen nach dem Prüfungsanmeldezeitraum ab (Alternativ können Sie einen vergleichbaren Antrag auf dem Postweg zusenden). Dies setzt voraus, dass Sie bereits im Vorfeld ein aktuelles und aussagekräftiges fachärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes und ggf. zusätzliche Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorliegen haben (Bei unbefristeter körperlicher Behinderung [GdB: 100] können Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt erkundigen, ob in Ihrem Fall die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreicht.).
  3. Es ist erforderlich, dass Sie nach Genehmigung des Nachteilsausgleiches mit dem Regionalzentrum klären, ob sich die Klausur (mit ggf. erforderlichen Hilfsmitteln) dort realisieren lässt und Sie sich dies vom Regionalzentrum bestätigen lassen. 

Sofern fachärztlich eindeutig nachgewiesen werden kann (z.B. Hilflosigkeit aufgrund einer Querschnittslähmung, Verlust mehrerer Gliedmaßen, schweren Hirnschäden mit einem GdB von 100), dass die Klausur zwingend im häuslichen Umfeld absolviert werden muss, vermerken Sie bitte „Hausklausur“ im Online-Formular und geben Sie die von Ihnen selbst organisierte amtliche Aufsichtsperson (z.B. Notar, Richter, Schöffe, Lehrer) an.

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie online im Prüfungsportal die Prüfungsanmeldung/en vorgenommen haben und Sie zusätzlich spätestens 2 Wochen nach dem Prüfungsanmeldezeitraum das Online-Formular mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen ausgefüllt und abgeschickt haben (oder ein vergleichbarer Antrag auf dem Postweg gestellt wurde). Es ist Aufgabe der Studierenden, dem Prüfungsamt fristgerecht alle erforderlichen Informationen und Nachweise vorzulegen.

Bitte beachten Sie unbedingt den Leitfaden „Nachteilsausgleich in Prüfungen“ unter Studieren mit Behinderung.

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt. Sie können Ihr Anschreiben und die notwendigen Atteste/Ausweise auch per E-Mail oder Fax senden:

    Dahlmann-Müller

    Antje Dahlmann-Müller
    Universitätsstr. 33, Raum B 1.023
    Sprechzeit: Mo bis Do: 9 – 11 Uhr
    Tel: +49 (0) 2331 / 987-320
    Fax: +49 (0) 2331 / 987-19320
    email: antje.dahlmann-mueller

      Wenn Sie die notwendigen Unterlagen nicht per Online-Formular, E-Mail oder FAX senden möchten, können Sie die notwendigen Dokumente auch per Post schicken:

      FernUniversität in Hagen
      Prüfungsamt KSW
      B.A. Kulturwissenschaften
      58084 Hagen

      Hinweis: Mit diesem Formular wird eine E-Mail an Ihre zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt KSW erstellt. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie ebenfalls eine automatische E-Mail mit Ihren Angaben.

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      Fakultät KSW | 27.12.2017