Mündliche Prüfung

Zur Anmeldung einer mündlichen Prüfung verwenden Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung. Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel an der FernUniversität in Hagen statt. Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um die Themen abzusprechen. Senden Sie dem Lehrgebiet auf Wunsch einen Nachweis der Prüfungsanmeldung (Weiterleitung der Bestätigungs-E-Mail oder des Anmeldebestätigungs-PDF als E-Mail-Anhang).

Eine noch offene Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung (d. h. es erfolgte noch keine Terminabsprache) gilt nicht automatisch für das nächste Semester. Die offene Anmeldung wird am Ende des laufenden Semesters automatisch gelöscht. Im nächsten Semester ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Videoprüfung

In Sonderfällen nach Prüfung und Genehmigung durch das Prüfungsamt können Studierende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und seiner Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande) eine mündliche Prüfungen als Videokonferenz an einer deutschen Einrichtung außerhalb Deutschlands und seiner Anrainerstaaten (z.B. in einem Goethe-Institut) ablegen. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

Abmeldung/Rücktritt

Möchten Sie sich von einer mündlichen Prüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Prüfungsportal. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genauso vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bis zu einem Tag vor der Prüfung kann die Abmeldung ohne Begründung erfolgen. Bitte informieren Sie zusätzlich zum Online-Rücktritt unbedingt Ihre Prüferin / Ihren Prüfer!

Am Prüfungstag können Sie nur noch mit einer ärztlichen Bescheinigung (z.B. Attest) zurücktreten. Der Rücktritt wegen Krankheit muss unverzüglich unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung erklärt werden. Die Rücktrittserklärung und die Bescheinigung sind am gleichen Tag per Fax, eingescannt per E-Mail oder am nächsten Werktag per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zu senden.

Sollten Sie sich nicht abmelden oder zurücktreten und zur Prüfung nicht erscheinen, wird die Prüfung mit “nicht bestanden” bewertet.

Fakultät KSW | 15.06.2018