Grundsätzlich steht Studierenden, die ein Studium unter Geltung einer bestimmten Studien- oder Prüfungsordnung aufgenommen haben, Vertrauensschutz dergestalt zu, dass sie ihr Studium auch unter Zugrundelegung dieser Regelungen abschließen können.
Dies schließt aber eine Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen nicht grundsätzlich aus. In diesen Fällen ist der Schutz derer, die sich nach Maßgabe der bisherigen prüfungsrechtlichen Vorschriften und der darin geregelten Fristen, Prüfungsanforderungen und -gegenstände etc. auf eine Prüfung vorbereitet haben durch die Schaffung von angemessenen Übergangsregelungen oder durch die Einführung von Wahlmöglichkeiten zum Wechsel in die neue Studien- oder Prüfungsordnungen Rechnung zu tragen.
In den Studiengängen der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften wird Vertrauensschutz dadurch gewährt, dass Studierende ihr Studium regelmäßig nach der Studien- und Prüfungsordnung beenden können, unter deren Geltung sie ihr Studium aufgenommen haben.
Weitergehende Regelungen sind explizit in die entsprechenden Änderungssatzungen aufgenommen worden, so etwa für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft, den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie, den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften, den Bachelor-Studiengang Psychologie oder den Master-Studiengang „Politische Steuerung und Koordination (Governance)“.