Anerkennungen / Sonderregelungen

Auf dieser Seite bekommen Sie Detailinformationen zu zwei unterschiedlichen Ausnahmeverfahren im Bereich der Erbringung von Prüfungsleistungen:
> zur Anerkennung schon anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen;
> zur Gewährung von Nachteilsausgleichen für Studierende  in besonderen Lebenslagen.

Zur Anerkennung anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen

Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen kann nur erfolgen, wenn Sie in den Studiengang B.A. Bildungswissenschaft eingeschrieben sind und es können nur ganze Module anerkannt werden, da sich Modulprüfungen in unserem Studiengang auf alle verbindlichen Inhalte eines Moduls beziehen,  d.h. keine Teilleistungen in einem Modul des B.A. Bildungswissenschaft werden anerkannt. 

Anerkennung von Modulen anderer Hochschulen: Bereits absolvierte Module aus anderen Studiengängen können anerkannt werden, sofern sie mit den Inhalten eines Moduls des Studiengangs in der aktuellen Studienstruktur übereinstimmen. Alle anzuerkennenden Module sind in den Antragsformularen (s.u.) aufgeführt.

Anerkennung eines Praktikums (Modul 3B): Die Anerkennung  wird ausschließlich mit dem Lehrgebiet Erwachsenen- und Weiterbildung vereinbart. Sie können im Lehrgebiet eine Anerkennung der Praxisanteile beantragen, sobald Sie das Modul 3B ordnungsgemäß belegen. Die reflektierende Dokumentation muss aber in jedem Fall abgeleistet werden und kann nicht anerkannt werden.

Regelanerkennung von bestimmten Prüfungsleistungen: Bei folgenden vier Regelanerkennungen entfällt der individuelle Nachweis der inhaltlichen Übereinstimmung:
⇒ Wer bereits das Vordiplom oder die Zwischenprüfung im Hauptfach Erziehungswissenschaft absolviert hat, bekommt das Modul 1A des B.A. Bildungswissenschaft bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des entsprechenden Zeugnisses anerkannt. 
⇒ Haben Sie das Modul 2 Statistik (B.Sc. Psychologie der FernUniversität) absolviert, so können Sie eine Regelanerkennung für das Modul 2A1 Empirische Bildungsforschung – quantitative Methoden  beantragen. 
⇒ Haben Sie das Modul B4 Grundstrukturen der Gesellschaft (B.A. PVS der FernUniversität) absolviert, so können Sie eine Regelanerkennung für das Modul 2D Sozialstruktur und soziale Ungleichheit moderner Gesellschaften beantragen.
⇒ Haben Sie das Modul M1 Methoden und Analyseverfahren – Quantitative Methoden (B.A. PVS der FernUniversität) absolviert, so können Sie eine Regelanerkennung für das Modul 2A1 Empirische Bildungsforschung – quantitative Methoden beantragen.

! Bitte nutzen Sie für den Antrag die unten zugängigen Formulare und beachten Sie auch die dort aufgeführten Verfahrenserläuterungen. Anträge, die die Modalitäten nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.  

Die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät. 
Anträge auf Anerkennung sind zu richten an:
FernUniversität Hagen
Vorsitzende/r der Prüfungsausschüsse der Fakultät KSW
z.Hd. Frau Geppert
58084 Hagen

⇒ Gleichen Sie ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module im Studienportal des B.A. Bildungswissenschaft ab. Nutzen Sie bitte die Informationen zu den Inhalten der Module in den Modulbeschreibungen.

⇒ Benennen Sie das Modul/die Module, das/die Sie anerkannt haben möchten im Antrag auf Anerkennung.

⇒ Legen Sie Ihrem Antrag in jedem Fall ein Modulhandbuch o.ä. bei, in welchem die bereits absolvierten Inhalte erläutert werden.

⇒ Legen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise und Prüfungszeugnisse in beglaubigter Kopie und sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag bei.

Die beiden zu verwendenden Antragsformulare zum Download: Antrag 1 (allgemeine Angaben) und Antrag 2 (Ihre Modulangaben)

 

 

Sonderregelungen und Nachteilsausgleich

 

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